Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Holland nach der Revolution.[]

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Reformare in ecclesia oportet, non ecclesiam, sagt ein berühmter Niederländer sehr richtig. Dieses gilt auch von Staatsveränderungen. Derjenige, welcher sich mit einer vorgefassten Meinung an eine Sache macht, es sei was es will, wird alles hernach accommodiren wollen und dadurch seinen Zweck verfehlen. Deswegen ist alle Partheisucht dem Staate gefährlich. Der Partheisüchtige wird nie vermögen eine beglückende Staatsreform hervorzubringen. Das was er macht und vornimmt, geschiehet mit gehässigen Rückblicken; sein erschaffenes Werk giebt Spuren des Kleinlichen, beim ersten Anblick zu erkennen; es ist ein politischer Basilìsk, der, wie die Fabel sagt, so lange lebt und durch seinen Anblick tödtet, als er sich selbst noch nicht gesehen hat; -- man bringe eine solche Reform in Anwendung: und ihre Schädlichkeit wird mit dem ersten Tage offenbar. Mein Gott! wie ist es denn auch anders möglich! -- die Partheisucht hat nur immer den Gegenstand im Auge, der ihr zuwider ist: sie verwechselt daher den sittlichen Zweck, den sie erreichen sollte, mit dem nicht sittlichen, den sie erreichen will, sie mischt süsses Gift, und lockt durch Syrenengesang.

Wie kann der so geradhin eine ganz veränderte Staatsverfassung bezwecken und eine lautere Absicht, zugleich dabei haben, der da weiss, dass sich hier die Materie mit der Form nicht umändert; nicht einmal umändern lässt.

Die Prinzipien der reinen Staatswissenschaft, so weit solche als aufsteigende Sätze, a priori, gelten, müssen mit den abgeleiteten Sätzen der Erfahrung zusammengestellt, geprüfet und verglichen werden. Obgleich die Letzteren die Ersteren nie einer unbedingten Unrichtigkeit überführen können, so zeigen sie doch die Perfectibilität der Materie; sie zeigen, wie viel Moralgesetz und sittliche Vernunft schon bewirkt haben, und ob solche dergestalt verallgemeint sind, dass man auf diesen Grundsätzen fortbauen kann?

Diese Untersuchungen müssen billig vorhergehen, ehe man Hand anlegt; -- vieles Unglück würde alsdann verhütet werden.

In wie weit man sieh hiernach in Holland gerichtet hat, und ob diejenigen Personen, welche jene wichtigen Rollen übernahmen, dazu qualificirt waren, wird die Erfahrung darthun.

Nachdem die Unruhen in Holland wieder waren gedämpft worden, und die vorige Ordnung hergestellt zu seyn schien, bracht die Revolution in Frankreich aus. Die Gegenparthei des Statthalters glaubte diesen Zeitpunkt benutzen zu müssen: sie hielt ihre Abgeschickten in Paris.

Die coalisirten Mächte hatten schon einen Feldzug gemacht und die vereinigten Niederlande waren noch immer dem Bündniss nicht beigetreten, -- sie blieben neutral. Da dieses gegen den Plan der Nichtprinzlichgesinnten war, und die Franzosen das Glück der Waffen zu begünstigen schien; so steckten sie sich hinter den General Dümourier, dieser musste bewürken, dass dem Erbstatthalter persönlich der Krieg angekündiget wurde. Der Zweck ist leicht zu errathen: man dachte den Erbstatthalter dadurch gehässig zu machen.

Die Vereinigten Niederlande traten hierauf der Coalition bei, nachdem sie von Frankreich dazu genöthiget worden. Ihre Armee, unter dem Oberbefehl des Erbprinzen von Oranien, stiess zu der Friedrich Josias von Sachsen-Coburg-SaalfeldHauptarmee des Prinzen von Coburg. Sie avancirte und retirirte mit dieser, da ihr Schicksal mit dem Schicksal dieser Armee verbunden war. Der Rückzug aus dem Elsass, den das grosse Talent des Herzogs von Braunschweig, aus einer Flucht in einen militärischen Rückzug verwandelte, der, wenn keine preussische Armee, so treflich angeführet, in der Nähe gestanden hätte, das Unglück von ganz Deutschland würde gemacht haben, hatte auf die grosse Linie bis Ostende den nachtheiligsten Einfluss. Nicht nur deswegen, weil die Operationen der ganzen Truppenkette dadurch sehr litten, und diese eine veränderte Stellung nehmen musste; sondern auch aus dem Grund, weil ein solches widriges Ereigniss jederzeit auf den Soldaten unvortheilhaft würkt, und ihn Mistrauen in die eigenen Kräfte setzen lässt.

Während dem was die Gegenoranische Parthei in Holland würksam; sie machte Versuche: allein sie gelangen nicht. Die Obrigkeiten in den Provinzen und Städten waren wachsam; selbst das Volk hat an mehreren Orten dergleichen Ausbrüche gedämpft.

In dem Winter 1794. war die feindliche Armee bis auf die holländischen Gränzen vorgedrungen. Die anhaltende ausserordentliche Kälte, trotz dessen die Truppen immer unter den Waffen waren, begünstigte ihre Unternehmungen. Die Flüsse und Kanäle bedeckten sich mit Eis, und diese Eisdecken wurden Brücken für sie. Die Armee erhielt Ordre vorzudringen; es geschah, und die Linie von Krep wurde überwältiget.

Durch die in Paris und bei den Armeen sich aufhaltenden Antioranischgesinnten, war der National-Convent benachrichtiget worden, dass in den Städten und Vestungen die Anstalten so getroffen waren, dass sie den anrückenden französischen Truppen geöffnet und übergeben werden sollten. Dies veranlasste jenen Befehl, und deswegen wurden auch die Friedensvorschläge nicht angenommen.

Die allgemeine Furcht, welche dies plötzliche Vordringen veranlasste, wussten die Feinde des Erbstatthalters treflich zu benutzen. Sie reiseten im Lande herum und versprachen, dass, wenn man die Thore allenthalben gutwillig eröffnen würde, sie es dahin bringen wollten, dass das Eigenthum geschont werden sollte.

Eine unbedingte Kleinmüthigkeit ist die Ernährerin der Furcht; mit ihr ist die Leichtgläubigkeit verschwistert; besonders in der Lage, worin die Holländer itzt waren.

Die Franzosen liessen sich die Bedingung, das Eigenthum zu schonen, gar gern gefallen. Sie wussten, dass ihnen der Besitz von Holland und die darauf erfolgenden Tractaten mehr Nutzen bringen würden. Die Quelle, aus welcher alle diese Reichthümer geflossen waren, hielten sie mehr werth als die Schätze selbst; sie hatten ganz recht geschlossen; diese waren nur verzehrbare Interessen, jene aber ein immerwährendes, sicher hypothecirtes Kapital.

Der Erbstatthalter, der bisher standhaft auf seinem Posten ausgehalten und alle Mittel aufgeboten hatte, um dieses Unglück von Holland, wo möglich noch abzuwenden, sah, dass dieses vergebens war. Eine Stadt wurde nach der andern, freiwillig eröffnet.

Er begab sich daher in die Staaten-Versammlung, und kündigte in einer Rede, welche allen Anwesenden Thränen entlockte, derselben an, dass das Vaterland durch den einrückenden Feind in der grössten Gefahr sey; dass trotz aller seiner angewandten Mühe, die revolutionssüchtigen Einwohner durch die ihren Mitbürgern eingejagte Furcht, es dahin gebracht hätten, dass man allenthalben dem Feinde die Thore eröffnete; Er wolle den Frieden nicht hindern, und seye daher entschlossen, bis zu günstigeren Zeiten welche die alllenkende Vorsehehung dem Vaterlande bald wieder geben wolle, aus dem Gebiete der Republik zu verreisen.

Die Staatenversammlung, welche einsah, dass diese Maasnehmung des Prinzen, bei der dermaligen Lage, gut und für den Staat vortheilhaft war, und dass neben der persönlichen Sicherheit vaterlandsliebende, die allgemeine Ruhe bezweckende Absichten, den Erbstatthalter dazu vermogten, billigte dieses Vorhaben und schickte des Endes nachher noch eine Deputation an denselben.

Der Erbstatthalter hat also nie die Absicht gehabt, noch haben können, dass er die Republik auf immer verlassen wolle.

In dieser krittischen Lage konnte der Prinz gewiss nichts anders thun, als das, was er that. Seine Reise sicherte ihn, dass er einem Feinde, welcher ihm persönlich den Krieg angekündigt hatte, nicht in die Hände fiel; sie sicherte die innere Ruhe: und war also in dieser Rücksicht so lobenswerth als klug. Seinen Feinden war er aus den Augen. und denjenigen, welche sich von der Nothwendigkeit der Statthalterwürde überzeugt halten, war dadurch gewissermassen für jetzt die Aussicht benommen, etwas zu seinem Vortheil zu unternehmen, das unter diesen Umständen ohnehin nichts würde geholfen haben. Das Land war in Feindes Hand und kein Bürger konnte frei handeln.

Vermöge der getroffenen Convention wurde zwar den Soldaten das Plündern verboten, den Conventsdeputirten aber war es nicht verwehrt, Brandschatzungen anzusetzen. Letzteres geschah: er wurden hundert Millionen Gulden angesetzt.

Durch das Plündern würde sich nur der Soldat bereichert und dadurch weichlich gemacht haben; die Brandschatzungen aber flossen der Kriegskasse zu.

Die vielen Requisitionen von Vivres, Fourage, Kleidungsstücken und dergleichen, wurden fast unerträglich. Aber was war zu thun? -- Die Befreier waren Herrscher. Wer sich einen leisen Widerspruch erlaubte, fühlte die Macht der neuen Obergewalt und musste sich Demüthigungen aller Art gefallen lassen.

Die Erklärung der französischen Conventsdeputirten:

"Die holländische Nation sollte sich eine selbstgewählte Verfassung geben."

schränkte den freien Willen der ganzen Volksmasse ausserordentlich ein und erlaubte keine freie Wahl; sie enthielt in dem Zusatz:

"Eine Verfassung, welche sich auf die Gesetze der Freiheit und Gleichheit gründet."

die strengste Vorschrift, indem dadurch der Nation gleichsam aufgegeben wurde, wie sie ihre Verfassung einrichten sollte. Wenn die Nation frei und ohne allen Zwang wählen sollte: so hätte ihr auch die Freiheit bleiben müssen, die vorige Verfassung beizubehalten. Eine Verfassung, welche zweihundert Jahre schon bestanden und das Land an seinem Aufblühen nicht verhindert, vielmehr zu dem Glück der einzelnen Bürger beigetragen hat, die sich unter ihrem Schutz Schätze und Reichthümer gesammelt haben, ist wahrhaft zu respectabel, als dass man sie so gerade hin, durch einen von Waffen unterstützten Machtspruch, umwerfen sollte.

Eine Staatsverfassung zu verändern, ist ein Schritt von der grössten Wichtigkeit. Es gehört ein ausserordentlicher Grad von Frechheit, oder das Wohl der Menschheit verachtender Bosheit dazu, wenn man dieses Geschäfte zu dem Werk einer Stunde macht, -- wenn man das zusammen berufene Volk darüber absprechen lässt. Reformare in ecclesia oportet, non ecclesiam. Was zu bessern ist, bessere man; hüte sich aber die ganze Verfassung umzustossen.

Eine Nation kann den Willen haben, ihre Staatsverfassung zu verändern -- die Freiheit aber selten. Diese Freiheit ist in eine äusserliche und innere Freiheit einzutheilen. Vermöge der Ersteren können ihr keine fremde Kräfte im Wege stehn, vermöge der Letzteren aber ist es erforderlich, dass sie den sittlichen Willen hat, die beste Verfassung zu wollen, und damit die Einsicht verbindet, welche erforderlich ist, dieselbe wählen zu können. Dieses sind unnachlässliche Bedingnisse; werden sie wohl bei solchen Volksversammlungen erfüllt? -- Gewiss nicht!

Die französische Conventsdeputirten wollte Holland eine Verfassung geben, wie sie ihr eigenes Vaterland einzuführen versucht hat. Denn Versuch ist es bis jetzt noch.

Die Revolutionnärs in Holland bildeten sich nun, von französischen Waffen unterstützt, eigenmächtig zu einem provisorischen Nationalkonvent; sie erdreusteten sich, ohne Einwilligung der ehrwürdigen, freien Nation Gesetze zu geben, und aller Ordnung zuwider laufende Neuerungen zu machen. Sie erklärten Holland zu dem, was es vorher schon war -- zu einer Republik und setzten den Statthalter ab. Obgleich diese Absetzung eine lächerliche Grimasse ist, da sie von einer Versammlung geschehen, welche sich eigenmächtig und von feindlichen Waffen unterstützt, die Regierung angemasset hat: so zeigt sie doch, wie und wohin man die Nation zu leiten gedenkt. Es soll eine demokratische Verfassung, im strengsten Sinne genommen, eingeführt werden. Wie wenig dieses aber angeht, zeigt das in der Einleitung zu dieser Schrift gegebene Beispiel von einem handelnden Staate, der sich in eine Demokratie umwandelt. Dieses Gemälde ist reine Wahrheit, ohne Schminke und enthält nichts übertriebenes.

Die Statthalterwürde ist bei der Verschiedenheit des Interesse's unter den Provinzen, bei allen den politischen Abstufungen, welche sich im Innern durchkreuzen, und ewig rivalisiren und durchkreuzen werden, durchaus erforderlich. Wenn bei der erblichen Würde eines Statthalters, etwas zu wünschen ist: so wäre es eine vermehrtere Extension, wodurch ihr wohlthätiger Einfluss die Geschäfte des Staats nachdrücklicher betreiben könnte. Der Staathalter sollte besonders in Absicht der executiven Gewalt, freiere Hände haben, um die Haltbarkeit des Staats, sowohl in Absicht der einzelnen Provinzen, als des ganzen Staatenbundes, besser bewirken zu können. Glücklicher und freier würde dadurch jeder Bürger werden, und die Macht des Staats würde wachsen.

Die Holländer haben an der ersten Probe, welche der sich selbst organisirte, provisorische sogenannte National-Convent abgelegt hat, einen klaren Beweis, wohin sie ohne Statthalter kommen und in welch ein Labyrint sie durch diese Menschen verwickelt werden: Ich meine den Vertrag mit Franckreich.

Ohne alle gesetzliche Vollmacht, ohne alle öffentliche Authorität schliesst dieser Convent einen Tractat mit Frankreich, der die absichtlich übelsten Folgen haben muss, und den bisher selbstständigen Freistaat seiner Selbstständigkeit beraubt und in eine französische Provinz verwandelt. Durch diesen Tractat werden die Grenzvestungen, theils ganz abgetretten, theils mit französischer Besazzung belegt.

Der Staat hört also auf sich selbst zu vertheidigen und giebt sich unter die Willkühr einer fremden Macht, die über ihn dominirt, wie sie will. Diese Volksvertreter sind von den Absichten Frankreichs schlecht unterrichtet. Diese sind keine andern, als allen Handel an sich zu ziehen und die erste Rolle dereinst auf der See zu spielen. Wie wenig ist also das Interesse der Nation beobachtet worden! Ein handelnder Staat kann keine Provinz eines andern Staats, oder gar demselben einverleibt werden, und dennoch blühend und reich bleiben. Der Mächtigere zieht den Handel des Kleineren an sich und gebraucht ihn als Mittel. Der angeführte Tractat zeigt deutlich, dass die Franzosen diese Absicht haben. Deshalben liessen sie sich Staatsflandern und Vliessingen nebst den Barrierstädten abtretten. Dass dieses die Holländer einsehen, ist keinem Zweifel unterworfen. Einzelnen Menschen kann man es zur Noth noch verzeihen, wenn sie die Albernheit so weit treiben, und glauben, alles was die Franzosen bei Verträgen mit andern Nationen vornehmen, geschehe aus den reinsten Absichten der Menschenbeglückung; aber von einer ganzen Nation lässt sich so etwas nicht glauben.

"Die holländische Armee soll durch einen General der Frankenrepublik in Zukunft kommandirt werden."

Man sollte beinahe an dem gesunden Verstand der freien Männer zweifeln, die eine solche knechtische Bedingung eingehen konnten!

"So oft und so lange Frankreich mit England im Krieg verwickelt ist, so oft und so lange hat Holland ebenfalls Krieg mit England."

Welch ein Versprechen! zu welchen unglücklichen Folgen kann dieses hinführen! Wie, wenn nun in Frankreich ein Bürgerkrieg ausbricht, der gefährlich und drohend wird, und wobei die eine Parthei von England unterstützt würde, wie soll sich, oder vielmehr wie will sich Holland da betragen, wenn z. B. die in seinen Vestungen liegenden französischen Besatzungen sich auf die englische Seite schlügen? Holland müsste vermög seines Vertrags gegen England zu Wasser und zu Land agiren und hätte den Feind in seinen festen Plätzen und im Innern des Landes. Wäre in diesem Fall der Staat nicht in einer Falle, aus der er nicht entwischen könnte?

Kurz! der mit Frankreich abgeschlossene Tractat, schlägt dem vereinigten Freistaate tiefe Wunden. Glück ist es noch, dass er wohl nicht bestehen wird. Diejenigen, welche ihn eingingen, waren keine gesetzliche Gewalt; sie hatten sich ohne Willen der Nation zu ihren Herrschern aufgeworfen und radotirten von Freiheit, indem sie von Einzelnen französischen Bürgern, Gliedern des Pariser Convents, in Unterwürfigkeit gehalten wurden. Alles was diese provisorische Versammlung thut, hat keine Verbindlichkeit für den Staat, wenn es nur auch keine üble Folgen für ihn hätte; aber diese sind vorauszusehen. Der Anfang ist gewöhnlich die glänzendste Periode für jede neue Regierung. Der erste Schritt geschieht mit Ueberlegung; und findet dieses bei dem ersten nicht statt, was ist alsdann von den folgenden zu erwarten? Was hat sich Holland von Menschen zu versprechen, die so jämmerlich begannen? die damit anfiengen dass sie, von feindlichen Waffen unterstützt, die gesetzliche Verfassung leichtsinnig, wie der muthwillige Knabe ein aufgebautes Kartenhaus, über den Haufen warfen, die ihren Kopf in den Schooss des Feindes legten und nicht daran dachten, dass Frankreich seinen Handel auf den Ruinen des Holländischen Handels gründen will; die ihrem Vaterlande eine festgegründete Verfassung raubten, ohne ihm eine bessere geben zu können; die nicht einmal einsahen, dass sie durch diesen Tractat, ob er gleich den Staat für eine unabhängige Republik erklärte, dennoch das Land zu einer Provinz von Frankreich machten.

Da der Prinz von Oranien persönlich keinen Krieg mit Frankreich gehabt hat: so waren seine Güther und Mobilien, so bald die Sicherheit des Privateigenthums zugesichert war, unter dem nemlichen Schutz des Gesetzes, unter welchem jedes andere Eigenthum war; sie sind aber dennoch eingezogen worden. Sie werden zurückgegeben werden, sobald die Unpartheilichkeit entscheidet. Die Franzosen können und werden sie nicht behalten, weil ihr Versprechen, das Eigenthum zu schonen, unbedingt ist gegeben worden; und was der provisorische Convent von diesem Vermögen eingezogen hat, wird zurückgegeben werden, sobald man sich wieder von der Nothwendigkeit der Statthalterschaft wird überzeugt haben. Und diess geschiehet gewiss, indem der Erbstatthalter zu innig mit der Nation -- und diese zu fest und innig mit ihm verbunden ist, als dass sich diese Voraussagung nicht bestätigen sollte. Die Majorität der Nation ist bei weitem auf der Seite des Erbstatthalters. Man entferne die Mittel, wodurch das Volk in Furcht und Schrecken gehalten wird, entledige jeden der Fesseln, die ihn jetzt drücken, und frage sodann jedermänniglich: "Wollt ihr euren Erbstatthalter wieder?" und horcht ob nicht alles ruft: "Gebt und Ihn wieder, den Beschützer unserer Freiheit, Ihn, den Fürsten mit dem wohlwollenden Herzen, der so gerne das Glück seiner Mitmenschen befördert, der unsere armen Brüder kleidete, speisste und tränkte -- gebt uns Ihn wieder: der Staat macht es zum Gesetz, die Menschlichkeit macht es zur Pflicht!


Quellen.[]

  1. Holland vor und nach der Revolution in Beziehung mit der Statthalterwürde betrachtet. Frankfurt am Main in der Hermannschen Buchhandlung 1795.
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