Grosse Hof-Aemter in Preussen.[]
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Die 4 alten Ober-Aemter im Königreich, vormaligen Herzogthum, Preussen heissen: Ober-Burggraf, Land-Hofmeister, Ober-Marschall und Kanzler. Sie waren ehemals active Landesämter, und mit den Stellen der Oberräthe verknüpft. Zulezt wurden sie mit dem Ostpreussischen Etatsministerio verbunden, welches daher aus 4 Mitgliedern bestand. Nachdem aber drei von diesen (nämlich die Hrn. St. Minister v. Gröben, Gr. v. Dönhoff und Gr. v. Finckenstein), welche die leztgenannten Oberämter bekleideten, mit Tode abgegangen sind, haben des Königs Majestät diese erledigten Oberämter nunmehr als grosse Hofämter in Preussen, ohne die Ministerstellen, jedoch mit dem Prädikat Excellenz den jetzigen Besitzern, nämlich das Amt eines Obermarschalls unter dem 2. Mai 1803 dem Hrn. ect. Gr. Fr. A. zu Dohna-Schlobitten, das eines Landhofmeisters unterm 5. Mai 1803 dem Hrn. ect. Gr. Ahasv. v. Lehndorff, und das eines Kanzlers unterm 25. Juli 1803 dem Hrn. Regierungspräsident Frhrn. v. Schrötter conferiret. Nur der Hr. Staatsminister v. Ostau, bis auf welchen das Ostpreussische Staatsministerium eingegangen ist, vereinigt noch diese Würde mit der des Oberburggrafen. Uebrigens ist durch die Kabinetsordre vom 1 Mai 1803 festgesetzt, dass diese grossen Hofbeamten in Preussen nach ihrer Anciennetät rangiren sollen.
Quellen.[]
- ↑ Handbuch über den Königlichen Preussischen Hof und Staat für das Jahr 1804. Berlin, bei Johann Friedrich Unger.