Hessen.[]
Hessen,[1] Landgrafschaft im Oberrheinischen Kreise, welche gegen Norden an das Fürstenthum Paderborn und Herzogthum Braunschweig, gegen Osten an das Eichsfeld und Thüringen, gegen Süden an das Fuldische Land und die Wetterau, und gegen Westen an Nassau, Witgenstein und Waldeck gränzt. Sie wird in Ober- und Niederhessen eingetheilt, davon dieses, als der nördliche Theil um die Werra, Fulda, Schwalm, Diemel und Weser liegt, und Kurhessen zuständig ist; jenes aber, als der südliche Theil, liegt um die Lahne herum, und gehört meistentheils dem Landgrafen von Hessendarmstadt. Ursprünglich gehörte Hessen und Thüringen zusammen. Heinrich, das Kind, ein Brabantischer Prinz, erhielt durch seine Mutter, eine gebohrne Landgräfin von Thüringen, 1247 das von Thüringen getrennte Hessen zu seinem Eigenthum. Seine Nachkommenschaft theilte sich in die Casselische und Marpurgische Linie. Der in der Reformationsgeschichte so bekannte Fürst. Philipp, der Großmüthige, bekam ganz Hessen wieder zusammen und wurde der allgemeine Stammvater aller Hessischen Häuser. Durch seine Söhne ward Hessen in Cassel, Marpurg, Rheinfels u. Darmstadt getheilt. Ludwig und Philipp, deren jener zu Marpurg, dieser zu Rheinfels regierte, starben ohne Kinder. Wilhelm IV Philipps, des Großmüthigen, ältester Sohn, Urheber der Casselischen Linie, hatte 1592 zum Nachfolger seinen Sohn Moritz, der 1605 die reformirte Religion annahm, und 1627 abdankte; worauf sein Sohn Wilhelm V die Regierung antrat. Dieser Landgraf Wilhelm V führte das Recht der Erstgeburt im Hause Cassel ein; stellte im dreißigjährigen Kriege eine Hauptperson vor; und starb während demselben 1637. Wilhelm VI sein Sohn, war damals noch minderjährig; weswegen seine Mutter, Amalia Elisabeth, die vormundschaftliche Regierung führte.
Ihm folgte sein Sohn Wilhelm VII, diesem sein Bruder Carl, dessen ältester Prinz, Friedrich, auf den schwedischen Thron gelangte, und daher nach dem 1730 erfolgten Hintritte seines Vaters die Regierung seiner deutschen Lande seinem Bruder Wilhelm VIII als Statthaltern auftrug, und ihm das Erbrecht auf Hanau überließ; dem zufolge er auch 1736 als der lezte Graf von Hanau, Johann Reinhard, mit Tode abgieng, zur Succession gelangte. Als Friedrich 1751 ohne Leibeserben zu hinterlassen, verstarb, so folgte ihm Wilhelm VIII völlig in der Regierung. Sein Erbprinz, Friedrich, ward 1749 katholisch, declarirte solches 1754 und stellte seinem Hause und den Ständen, unter englischer, dänischer, schwedischer, preussischer und holländischer Gewährleistung, eine Versicherungsacte aus, daß er die Kirchen- und Staatsverfassung unverändert lassen wolle. In dem Kriege von 1756 während dessen Wilhelm VIII 1760 starb, und dieser erstgedachte Friedrich II in der Regierung folgte, dienten Hessencasselische Truppen in Englischem Solde bey der alliirten Armee, und Hessen ward oft der Schauplatz des Kriegs, und blieb fast immer von den Franzosen besezt. Im Jahr 1775 gab dieser Landgraf nebst andern Reichsfürsten, wiederum Kriegsvölker in Englischen Sold, um in Amerika wider die empörten Colonien gebraucht zu werden. Ihm folgte 1785 sein Sohn Wilhelm IX. Wegen der Streitigkeiten, die zu Ende des 17ten Jahrhunderts über das Kreisdirektorium entstunden, trennte sich Hessen-Cassel vom Oberrheinischen Kreise. Es trat dasselbe zwar 1733 wieder bey, aber schon 1741 erfolgte eine abermalige Trennung, die erst 1764 durch einen neuen Beytritt gehoben wurde; wobey es seitdem verblieb.
Die sämmtlichen Besitzungen des Hauses Hessen-Cassel, oder jetzt Kurhessen, bestehen: 1) aus ganz Niederhessen, welches ausser der Residenzstadt Cassel, in die 4 Landschaften, an der Fulda mit 9 Aemtern, an der Fulda mit 9 Aemtern, an der Werra mit 14 Aemtern, an der Diemel mit 8 Aemtern, und an der Schwalm mit 5 Aemtern getheilt wird. 2) Aus einem Theil von Oberhessen, welches auch das Fürstenthum Marburg genennt wird, und ausser der Stadt Marburg 9 Aemter mit mehrern Gerichten umfaßt. Hiezu kommen die inkorporirte Grafschaft Ziegenhayn, und die Herrschaft Plesse. 3) Aus dem Fürstenthum Hirschfeld. Diese Theile machen das zusammenhängende Hauptkorpus der Kurhessischen Staaten aus, und enthalten auf etwas mehr als 200 Quadratmeilen (mit Einschluß der Rothenburgischen Quart) 45 Städte, 9 Flecken, 780 Dörfer und 362,000 Einwohner. Das Land ist zwar bergicht und zum Theil rauh und kalt, hat auch nicht hinlänglichen Getreidebau; aber es erzeugt viel Flachs, welcher verarbeitet ausgeführt wird, und durch den Absa er Leinwand, des Garns xc. den Hauptgegenstand zur Handlung mit dem Auslande hergiebt. Die Berge haben ausgebreitete Waldungen, viel Eisen, Kupfer, Alaun; es wird Glas und Pottasche zur Ausfuhr bereitet, und mehrere Salzwerke geben gute Ausbeute. Der Einwohner ist im Ganzen nicht wohlhabend, aber arbeitsam getreu und zum Soldaten geboren, welches auch hier mehr als in andern Gegenden seine Bestimmung zu seyn scheint.
Ausser diesen zusammenhängenden Staaten besizt Kurhessen: 1) die fruchtbare und starkbevölkerte mit vielen Manufakturen versehene Grafschaft Hanau, welche auf 20 Quadratmeilen über 60,000 Einwohner enthält; 2) einzelne Theile an den Grafschaften Schaumburg, Hoya und Diepholz in Westphalen, deren Flächeninhalt man, ohne hinlänglich genaue Kenntniß, auf 15 Quadratmeilen und 35,000 Einwohner angiebt; 3) die Herrschaft Schmalkalden in Henneberg von 5½ Quadratmeilen mit etwas mehr als 20,000 Einwohnern, welche größtentheils von ihren Eisenarbeiten und Holz- und Kohlenbereitungen leben; 4) die Niedere Grafschaft Katzenelnbogen, welcher man auf 6 Quadratmeilen die übertriebene Bevölkerung von 23,000 Seelen zuschreibt. Von diesen Besitzungen fielen durch den Frieden von Luneville am linken Rheinufer weg: das Städtchen St. Goar nebst 8 kleinen Dörfern, das Besatzungsrecht in Rheinfels nebst dem Antheil am Rheinzolle; in Allem gegen 18,000 fl. Einkünfte, welche eigentlich der Rothenburgischen Linie entzogen wurden. Als Entschädigung erhielt 1802 Kurhessen die ehemals Kurmaynzischen Aemter Amöneburg, Neustadt, Frizlar und Naumburg, welche 1803 zum Fürstenthum Frizlar erhoben wurden, auf 6 Quadratmeilen 4 Städte, 25 Dörfer, und 13,000 Einwohner enthalten, und zur völligen Arrondirung des eigentlichen Hessenlandes dienen. Die Reichsstadt Gelnhausen und das Reichsdorf Holzhausen, welche noch als Entschädigungsgegenstände angegeben wurden, hatte Kurhessen schon früher in Besitz genommen.
Hessencassel erhielt noch überdies durch den Reichsdeputationsschluß 1803 die Kurwürde, und zu den ältern 2 Stimmen im Reichsfürstenrathe wegen Hessencassel und Hirschfeld, noch 2 andere Stimmen, wegen Hanau und wegen Frizlar; es ist aber verbunden an Hessen-Rothenburg eine jährliche Rente von 22,500 Gulden so lang zu zahlen, bis diese Rente auf den Ertrag der Schiffahrtsoctroi gelegt werden kann.
Die sämmtlichen Staaten des Kurfürsten von Hessen haben also jezt einen Flächeninhalt von 252 Quadratmeilen, auf welchem sich 65 Städte, 32 Flecken, 1175 Dörfer und 513,000 Einwohner befinden. Die Einkünfte berechnet man am wahrscheinlichsten auf 2,500,000 Thaler. Das Land hat keine Schulden, und der Kurfürst sparte durch Englische Subsidien xc. einen sehr ansehnlichen Schatz. Das Militär besteht aus 8 Reg. zu Fuß, 6 Garnison Reg. 1 Brigade leichter Truppen, 1 Reg. Artillerie, und 5 Reg. Reiterey; zusammen gegen 25,000 Mann, ohne die 7000 M. gut exercirter Landmiliz. Das ganze Militärwesen steht unter dem Kriegskollegium. Die Landesverwaltung besorgt das aus 3 Ministern bestehende Ministerium; das Ober-Appellationsgericht ist die höchste Justizstelle; die Ober-Rentkammer hat die Besorgung der Kammeralgeschäfte und des Forstwesens. Für die einzelnen Länder sind die 4 Regierungen und Consistorien zu Cassel, Marburg, Hanau und Rinteln niedergesezt. Die Landesstände bestehen aus den Prälaten (dem Deutschordischen Landkommenthur der Balley Hessen, der Universität Marburg, und den 4 hohen Spitälern), aus der Ritterschaft, und aus den Städten. Die Landeseinwohner bekennen sich dem größern Theile nach zur reformirten Lehre.
Von der Hessen-Casselischen Hauptlinie stammen die 2 Nebenlinien zu Philippsthal und Rheinfels ab. Jene kommt von des Hessen-Casselischen Landgrafen Carls Bruder, Philipp, der 1721 starb, ist reformirter Religion, und hat ihre Residenz zu Philippsthal; Philippsthal-Bargfeld ist ein Nebenast derselben. Ihre Besitzungen bestehen blos in zerstreuten Gütern. Die Rheinfelsische stiftete des Landgrafen Moriz zweyter Sohn, Ernst, durch dessen Söhne, Wilhelm und Carl, sie sich wieder in die Rothenburgische und Wanfriedische Linie theilte, aus der ein Ast zu Eschwege entsprang. Beyde sind wieder ausgestorben, und Rothenburg ist noch allein übrig, ist katholischer Religion und hat seine Residenz zu Rothenburg an der Fulda. Sie besizt unter Kurhessischer Hoheit die sogenannte Rothenburgische Quart, welche aus 8 Städten, 219 Flecken und Dörfern und vielen einzeln Höfen besteht. Für den Verlust am linken Rheinufer erhält sie überdies 22,500 Gulden jährlicher Einkünfte.
Die andere Hessische Hauptlinie zu Darmstadt hat Philipps des Großmüthigen jüngsten Sohn Georg I zum Stammvater. Dieser hatte 3 Prinzen. Der älteste Ludwig V folgte dem Vater zu Darmstadt, Philipp bekam Butzbach zur Apanage, starb aber ohne Leibeserben. Friedrich wurde 1622 mit Homburg abgefunden, und stiftete diese Nebenlinie. Ludwig V führete das Recht der Erstgeburt im Hause Darmstadt ein. Ihm folgte sein Sohn Georg II und diesem sein Sohn Ludwig VI welchen sein ältester Sohn Ludwig VII nur etliche Monate überlebte; daher die Regierung der andergebohrne, Ernst Ludwig bekam, welchem 1739 sein Sohn Ludwig VIII diesem 1768 Ludwig IX und diesem sein Sohn Ludwig X der seit 1790 regierende Landgraf folgte.
Die alten Besitzungen der Hauptlinie Hessen-Darmstadt bestehen: aus Ober-Katzenelnbogen und einem Theil von Nieder-Katzenelnbogen; aus der Herrschaft Epstein und aus dem beträchtlichsten Theil von Oberhessen, welcher in 21 Aemter getheilt ist. Das Ganze hatte auf 80 Quadratmeilen Flächeninhalt 197,000 Einwohner. Diese zerstreuten Länder sind von ungleicher Beschaffenheit, haben aber in den verschiedenen Theilen Ueberfluß an Getreid, Wein, Obst, Krapp, Flachs, Holz, Vieh, Wolle und Salz und die Bergwerke liefern Kupfer und etwas Silber. Zu den Besitzungen des Hauses gehörte aber noch die Grafschaft Hanau Lichtenberg. Der größte Theil derselben, welcher in 9 Aemter getheilt war, auf 18 Quadratmeilen gegen 50,000 Einwohner hatte, 300,000 Gulden jährliche Einkünfte brachte, und jenseit des Rheins liegt, gehört nun durch den Lüneviller Frieden zu Frankreich, unter dessen Hoheit es schon in frühern Zeiten stund. So auch die übrigen Darmstädtischen Besitzungen jenseit des Rheins, nemlich das Amt Kutzenhausen mit 7 Dörfern im Elsaß, nebst der Lehnsherrlichkeit über mehrere Rittergüter daselbst; ferner das Amt Lemberg mit der Stadt Pirmasens mit voller Landesheit. Der ganze Verlust beträgt also an Land 24 Quadratmeilen, an Menschen 70,000, und an Revenuen über 400,000 Gulden. Zu Folge des Entschädigungsplans im J. 1802 trat Hessen-Darmstadt noch ferner ab: die Ueberbleibsel von Hanau-Lichtenberg an das Haus Baden; und Nieder-Katzenelnbogen, Epstein, nebst andern einzelnen Orten an das Haus Nassau; in allem ungefehr 10 Quadratmeilen mit 21,000 Einwohnern und 120,000 fl. Einkünften. Dagegen hat es aber als Entschädigung erhalten: 1) Das ganze Herzogthum Westphalen mit Volkmarsen und allen geistlichen Stiftungen des Landes; 2) die fünf Maynzer Aemter welche südlich an Ober-Katzenelnbogen liegen, Gernsheim, Heppenheim, Bensheim, Lorsch, Fürth; die übrigen Steinheim, Alzenau, Vilbel, Rockenburg, Aßheim, Hirschhorn, liegen zerstreut; 3) die Pfälzischen Aemter Lindenfels, Groß-UmstadtUmstadt und Ozberg, mit den Ueberbleibseln von Alzey und Oppenheim; 4) die Abtey Seligenstadt und das adeliche Stift Wimpfen, nebst der Reichsstadt Friedberg. Hievon müssen nun zwar an immerwährenden Renten an den Fürsten von Witgenstein 15,000 Gulden bezahlt und die Revenuen von Hessen-Homburg um den vierten Theil erhöhet werden; da aber der Flächenraum der neuen Erwerbungen 112 Quadratmeilen, die Menschenzahl gegen 200,000, und die Einkünfte, welche in Zukunft noch größer werden müssen, über 900,000 Gulden betragen: so hat Darmstadt einen beträchtlichen Zuwachs erhalten. Die gesammte Größe der Länder beträgt jezt 186 Quadratmeilen, die Menschenzahl 378,891 nach der Zählung im J. 1804, und die Einkünfte über 2,200,000 fl. da sie vorher 1,600,000 Gulden mit Einschluß von Lichtenberg getragen hatten.
Hessen-Darmstadt hatte ehemals nur eine Stimme auf dem Reichstag, hat aber seit dem J. 1803 noch zwey andere wegen der neuen Besitzungen erhalten, eine für das Herzogthum Westphalen, die andere für das Fürstenthum Starkenberg, welches alle Darmstädtischen Besitzungen auf der Südseite des Mayns begreift. Ueberdies wurde ihm das Privilegium de non appellando für seine sämmtlichen Staaten ertheilt 1) in das Ober-Fürstenthum Hessen, welches die sämmtlichen Länder begreift, welche dem Maynfluß nördlich liegen; 2) das Herzogthum Westphalen; und 3) in das Fürstenthum Starkenburg, welches alle dem Mayne südlich liegenden Darmstädtischen Besitzungen begreift. Die höchste Verwaltung liegt in den Händen des Ministeriums, des Oberappellationsgerichts, der Gesetzgebungs-Commission und der Kriegskollegiums; diese höchsten Landeskollegia haben ihren Sitz zu Darmstadt. Die Kollegien für Westphalen befinden sich zu Arensberg, und für Oberhessen zu Giesen. Die Kriegsmacht soll auf 6,000 Mann betragen. Der neue Titel des Fürsten ist: Ludwig X Landgraf zu Hessen, Herzog in Westphalen und Engern, Pfalzgraf bey Rhein, Fürst zu Hersfeld und Starkenburg, Graf zu Arensberg, und des h. Röm. R. Vorfechter zwischen Rhein und Weser, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isenburg und Büdingen, Herr zu Friedberg und Wimpfen.
Die Homburgische Linie, theilte sich durch des obgedachten Landgrafen Friedrichs Söhne, Wilhelm Christoph und Friedrich wieder in die Linie zu Bingenheim und zu Homburg. Jener hinterließ keine Söhne, und also pflanzte diese Linie wiederum unzertheilt Landgraf Friedrich, sein Bruder, fort, und hatte zum Nachfolger seinen Sohn, Friedrich Jacob. Diesem folgte 1746 seines jüngern Bruders Sohn, Friedrich Carl, und diesem 1751 sein Sohn, Friedrich Ludwig (Wilhelm Christian). Seine Besitzungen bestehen aus der Stadt und dem Amte Homburg. Die Einkünfte sind unbekannt; bey den Ausgleichungen 1802 wurde Darmstadt angewiesen die Deputatgelder dieses Hauses um den vierten Theil zu erhöhen.
Die Prinzen aus dem Hause Darmstadt werden, zufolge eines Privilegiums von K. Ferdinand II mit dem 18ten Jahre majorenn, diejenigen von Hessen-Cassel aber mit dem 25sten. Die Landstände bestehen aus dem Adel, Prälaten und Städten. Hessen-Cassel hatte einen Matricularanschlag von 1096 fl. 45 kr. Darmstadt von 691 fl. Jenes giebt zu einem Kammerziel 590 Thlr. 69 und einen halben Kr. Darmstadt giebt 423 Thlr. 20 Kr. Der neue Anschlag beyder Häuser muß erst in Zukunft bestimmt werden.
Das Wappen des Hauses Hessen-Cassel ist einmal getheilt und zweymal gespalten, nebst zwey Mittelschilden. Der obere Mittelschild enthält einen von Silber und Roth neunmal quergestreiften gekrönten Löwen in blauem Felde, wegen der Landgrafschaft Hessen. Der untere Mittelschild stellet das Hanauische Wappen vor. Dasselbe ist ein quadrirter Schild, mit einem Herzschilde. Das Herzschild ist gespalten mit Roth und Silber wegen der Herrschaft Münzenberg. Das erste und vierte goldene Feld hat drey rothe Sparren, wegen der Grafschaft Hanau. Der zweyte und dritte Schild ist siebenmal mit Roth und Gold gespalten, wegen der Grafschaft Reineck. In der ersten Reihe zur Rechten ist ein rothes Patriarchenkreuz in silbernem Felde, wegen des Fürstenthums Hersfeld. Zur Linken ist ein gespaltener Schild von Schwarz und Gold, mit einem goldenen Stern auf d m Schwarzen, wegen der Grafschaft Ziegenhayn. In der andern Reihe zur Rechten ist ein aufgerichteter rother Löwe mit blauer Krone, wegen der Grafschaft Katzenelnbogen. Zur Linken sind zwey übereinander gehende silberne Löwen in rothem Felde, wegen der Grafschaft Diez. In der dritten Reihe zur Rechten ist das Wappen der Grafschaft Nidda, ein von Schwarz und Gold gespaltener Schild, mit zwey goldenen Sternen neben ein ander auf dem Schwarzen. Zur Linken ist das Schaumburgische Wappen, nämlich in rothem Felde ein in drey Theile zerschnittenes Nesselblatt, mit einem von Silber und Roth gespaltenem Schildlein in der Vertiefung, gegen welches zwischen den drey Stücken des Nesselblattes so viele Nägel in Form eines Schacherkreuzes mit den Spitzen gewendet erscheinen. Das Hessen-Darmstädtische Wappen ist von dem Hessen Casselischen in verschiedenen Stücken unterschieden. Es ist nur ein Mittelschild in selbigem zu sehen, wegen Hessen. Der Hauptschild ist einmal getheilt und zweymal gespalten. In der ersten Reihe stehen das Hersfeldische und Ziegenhaynische Wappen. In der zweyten ist oben das Katzenelnbogische, unter das Niddaische, zur Linken ist oben das Diezische, unten das Hanauische Wappen. In der dritten aber zur Rechten das Schaumburgische, zur Linken das Isenburgische, zwey schwarze Balken in silbernem Felde. Diesen Wappen sind nun von beyden Häusern auf die Kennzeichen der neuen Besitzungen einverleibt worden.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Neu bearbeitet von Konrad Mannert, Königl. Bairischen Hofrath und Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.