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Hildburghausen.[]

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Hildburghausen. Eines der Sächischen Herzogthümer, das aus einem Theile des Herzogthums Coburg und der Grafschaft Henneberg zusammengesetzt ist, und den Namen von seiner Hauptstadt erhalten hat, deren Erbauer der Fränkische König Childebert, Chlodwigs Sohn, seyn soll. Diese Stadt, ehedem zu Coburg gehörig, kam nebst Heldburg und Königsberg durch Heirath an den Burggrafen von Nürnberg, und von diesem in der Folge, auch durch Heirath, an Sachsen. Als Ernst der Fromme gestorben war, erhielt dessen sechster Sohn, Ernst, diese Besitzungen zu seinem Antheile; von nun an wurden sie ein besonderes Fürstenthum, wovon er 1678 Besitz nahm; auch Amt und Stadt Königsberg, bisher ein Besitzthum seines Bruders Heinrich von Römhild, erhielt er 1683 durch Vergleich mit seinem Bruder Friedrich von Gotha. Er nahm nun seine Residenz, die vorher in Heldburg war, zu Hildburghausen, und erbaute hier sich ein Schloß, (1685). Noch erhielt er als ein für sich günstiges Resultat des Coburgischen Successionsstreites das Amt Sonnefeld, von dem Römhildischen Antheile, die Kellerei Behrungen, die Elsterischen Lehne und den Hof Militz. Nach dem Beispiele seines Bruders in Gotha hatte er das Recht der Erstgeburt auch in der vom ihm gestifteten Seitenlinie eingeführt; sein ältester Sohn Ernst Friedrich I. folgte ihm (am 17. Octbr. 1715) daher; dieser legte die Neustadt-Hildburghausen an, hinterließ aber die Finanzen nicht in dem glänzendsten Stande. Am 9. März 1724 ward sein Sohn Ernst Friedrich II. sein Nachfolger unter der Vormundschaft seiner Mutter (einer Gräfin von Erbach), bis er 1728 selbst die Regierung antrat. Auch nach seinem Tode (am 13. Aug. 1745) kam das Land unter die Regentschaft der Mutter des unmündigen Herzogs Ernst Friedrich Carl. Noch war das Land seit Friedrich I. nicht aus den Schulden herausgekommen; diese waren vielmehr immer angewachsen, so daß 1760 eine kaiserliche Debit-Commission beauftragt wurde, unter dem Vorsitz des Prinzen Joseph Friedrich von Hildburghausen, das Finanzwesen zu reguliren; es kam dahin, daß die Landstände die Erziehung der fürstlichen Kinder übernehmen mußten. Der jetzt regierende Herzog Friedrich (seit 1780) ist der älteste Sohn aus Ernst Friedrich Carl's dritter Ehe (mit einer Prinzessin von Weimar), und stand unter der Vormundschaft seines Ur-Großheims, des Prinzen Joseph Friedrich, bis zu dessen Tode (1787), wo er erst die Regierung übernahm, 1806 trat der Herzog dem rheinischen Bunde bei. Durch einen 1807 (am 16. Juni) mit Würzburg abgeschlossenen Vertrag wurden die Ganerborte: Altershausen, Holzhausen, Kleinmünster, Oberhohenried, Römershofen, Silbach, Uchenhofen, Unterhohenried, Westheim, Hallingen, Junkersdorf, Unfinden, Lentershausen, Rügheim, Uschersdorf und Berkach, zwischen beiden Staaten provisorisch so getheilt, daß die ausschließende Souverainetät in denselben demjenigen Souverain gehören soll, welcher in ihnen die Mehrzahl der Landunterthanen besitzt. 1813 wandte sich der Herzog auf die Seite der Alliirten, und wurde dann auch Mitglied des deutschen Bundes. Das Areal des Herzogthums beträgt 11 (nach Andern 17) Quadratmeilen mit 8 Städten, 121 Dörfern und 33,000 Einwohnern. Die Staatsschulden werden zu 2 Millionen Gulden angegeben; die Revenüen zu 100,000 Gulden. Die Hauptstadt enthält ungefähr 3000 Einwohner in 300 wohlgebauten Häusern.


Zeitungsnachrichten.[]

1807.[]

Staatsbegebenheiten. [2]

Hildburghausen. Von Sr. Durchl. dem Herzog von Hildburghausen ist der hessendarmstädtische Kammerherr Freyherr von Lichtenstein, vorzüglich in Rücksicht der ihm von selbigem geleisteten wichtigen Dienste am französischen Hofe, zum wirklichen Geheimenrath mit Sitz und Stimme im Geheimeraths-Kollegium, dann zum Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten mit Ministers Rang und dem Prädikat Exzellenz ernannt worden. Auch der Freyh. von Stein zum Altenstein, ist gleichfalls vorläufig zum herzogl. Kommissarius mit Sitz und Stimme im Geheimenraths-Kollegium ernannt, und ihm, da der Geheimerath und Kanzler Röder und der Geheimerath und Kammerpräsident v. Stockmeyer auf ihr Ansuchen in den Ruhestand versetzt worden, der Vorsitz auf der herzogl. Regierung und Kammer provisorisch aufgetragen worden. Wir verprechen uns von der neuen Ordnung der Dinge die glücklichsten und erwünschtesten Folgen, hegen auch die angenehme Vermuthung, daß, nachdem die erwähnte Veränderung unmittelbar auf die Anwesenheit des Hrn. Revüen Inspektors und bisherigen k. franz. Intendanten der Sachsen-Koburgischen Lande, Villain, erfolgte, dieselbe vielleicht auf höhere Veranlassung könnte Statt gefunden haben.


Quellen.[]

  1. Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
  2. National-Zeitung der Deutschen. 10tes Stück, den 5ten März 1807.