Curland.[]
Curland,[1] ein Herzogthum, welches durch die Düna von Liefland abgesondert wird, und Curland im engern Sinne und Semgallen in sich faßt. Lutheraner und Catholiken haben gleiche Rechte daselbst; die Reformirten haben zwar Kirchen, können aber keine öffentlichen Bedienungen erhalten. Das Land gehörte ehedem dem deutschen Orden; der letzte Heermeister, Gotthard Kettler, nahm es aber 1561 von Polen als ein weltliches Lehn, und vererbte es bis in das gegenwärtige Jahrhundert an seine Nachkommen. Von Anfang dieses Jahrhunderts sehen wir Curland größtentheils von Rußland abhängig, welches stets auf die Wahl der curländischen Regenten den größten Einfluß hatte. Peter, Herzog in Curland seit 1769, hatte eine zwar nicht ruhige Regierung, aber doch ohne Ausbrüche völliger Empörung gehabt. Der Adel und der Bürgerstand waren beständig in Händeln, wobei denn sehr oft die Zuflucht bald von dem einen, bald von dem andern Theile nach Petersburg oder nach Warschau genommen ward. Nach dem Ausbruche der letzten Revolution waren die Polen bis in Curland vorgedrungen, und schickten sich an, eine der polnischen und freilich auch der französische ähnliche Ordnung der Dinge einzuführen. Dies dauerte zwar nicht lange, aber der seiner Vorrechte wegen in beständigem Streit mit den Bürgern liegende Adel fürchtete für sich; und suchte durch eine Deputation Schutz bei der Kaiserin von Rußland. Als nun kein Polen mehr war, ward es leicht dahin gebracht, daß auf dem curländischen Landtage, welcher immer nur von dem Adel beschickt ist, am 18. März 1795 der Beschluß gefaßt ward, durch eine Delegation das ganze Land unmittelbar und unbedingt dem russischen Scepter zu unterwerfen. Diese Delegation ward bloß befugt, dem in Petersburg befindlichen Herzog diesen Beschluß anzuzeigen, und ihn zu einer gleichen Unterwerfung aufzufodern. Der Herzog, dem aus seinen drei Ehen fünf Prinzessinnen, aber kein Prinz übrig war, hatte in der Hinaussicht auf deren Versorgung das schlesische Fürstenthum Sagan käuflich an sich gebracht. Curland, welches durch den schiffbaren Fluß Dwina, worauf der Handel jedoch nur in den Häfen Libau und Windau von einiger Bedeutung ist, von Liefland abgesondert wird, und ein größtentheils fruchtbares Land an Getraide, Flachs, Leinsamen, Hanf u. s. w. ist, wurde von Catharina II. in eine russische Statthalterschaft unter dem Namen eines Gouvernements von Curland verwandelt; allein Paul I. erhielt das Herzogthum seine ständische Verfassung wieder. Gegenwärtig wird Curland und Semgallen als Statthalterschaft Mitau mit unter den russischen Gouvernements begriffen. Die dritte nachgelassene Gemahlin des letzten Herzogs Peter (starb am 13. Jan. 1800), Anna Charlotte Dorothea, geborne von Medem, geb. a, 3. Febr. 1761, verm. am 6. Nov. 1779, führt noch den herzoglich curländischen Titel, und lebt (1813) auf ihrem Gute Löbichau im Fürstenthum Altenburg. Sie hat ein Witthum von jährlich 60,000 Gulden. Von ihren fünf Töchtern ist die jüngste, Dorothea, geb. am 21. Aug. 1793, den 24. April 1809 zu Frankfurt an Edmund Talleyrand de Perigord, Neffen des Fürsten Carl Moritz von Benevent vermählt.
Unterwerfung Kurlands unter rußische Herrschaft.[]
Der achtzehnte März 1795. [2]
Polen in seiner ganzen noch ungetheilten Masse hatte einen Umfang von 13400 Quadratmeilen. Bey der ersten Theilung 1772 behielt es noch einen Flächeninnhalt von 10,000 Quadratmeilen, nach der zweyten (1793) blieb kaum noch ein Drittheil des ehemaligen Gebiets übrig, und 1795 wurde der Staat dergestalt vollends vertheilt, daß er bis auf den Namen in Nichts verschwand. Bey dieser dritten und letzten Theilung erhielt Rußland unter anderm auch die Herzogthümer Kurland und Semgallen. Auf einem Landtag entsagten die Stände derselben am heutigen Tag förmlich der bisherigen Verbindung, in welcher sie mit Polen gestanden hatten und erklärten, daß, da sie es für unmöglich hielten, für sich selbst zu bestehen, sie nunmehr dem russischen Scepter sich unbedingt zu unterwerfen beschlossen hätten, in Betracht, daß sie ihre bisherige Existenz nur allein dieser Macht verdankten. Sie entsagten dem unter polnischer Oberherrschaft bis dahin bestandenen Lehnssystem und der damit verbundenen mittelbaren Regierung, und der Herzog von Kurland legte durch eine eigene Akte förmlich dieselbe nieder. Er erhielt dafür von der russischen Kaiserin eine ansehnliche Pension und blieb im Besitz seiner Allodialgüter in Kurland. Ueberdies übernahm sie die auf den Lehngütern gehaftete Schulden und die Bezahlung der von dem Herzog ausgesetzten Pensionen.
Quellen.[]
- ↑ Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
- ↑ Neues historisches Handbuch auf alle Tage im Jahr mit besonderer Rücksicht auf die Ereignisse der neuesten Zeiten von Wagenseil Königl. baier. Kreißrath. Augsburg und Leipzig in der Jenisch und Stageschen Buchhandlung.