Bremen.[]
Bremen,[1] Herzogthum im niedersächsischen Kreis zwischen der Weser und der Elbe, also, daß es gegen Norden an das Hadlerland, und gegen Süden an das Herzogthum Lüneburg und Fürstenthum Verden gränzt. Das Land hat über 94 Quadratmeilen Flächeninhalt und gegen 190,000 Einwohner. In den niedrigen Gegenden längst den Flüssen in sehr fruchtbares Marschland, welches Getreide, Obst, Hanf und Flachs in Ueberflusse hervorbringt und eine vortreffliche Viehzucht hat. Die mittlern höhern Gegenden, die Geest, sind meistens dürres Land, doch bringt es viel Heidel hervor, befördert die schöne Schafzucht, und hat zwar keine großen Waldungen, aber desto mehr Torf, welcher, so wie die übrigen Landesprodukte in großer Quantität ausgeführt wird. Die Hauptmanufakturen bestehen in Leinwand, Tau- und Seegelwerk, auch im Schiffsbau. Das ganze Land hat keinen eigentlichen Berg, und an den Flüssen liegt es so tief, daß nur kostbare Dämme die häufigen Ueberschwemmungen hindern können. Vor diesem war es ein Erzbißthum, ist aber im westphälischen Frieden Artic. X.§.8. 1648 secularisirt, und unter dem Titel eines Herzogthums der Krone Schweden überlassen worden. Im nordischen Kriege nahmen die Dänen 1712. dieses Herzogthum nebst Verden weg, und König Friedrich IV. trat beyde 1715, an das Kurhaus Braunschweig für 700,000 Reichsthaler ab. Beyde Herzogthümer wurden auch 1719. Im Stockholmer Frieden von der Krone Schweden an Kurbraunschweig auf ewig mit allem Zugehör und Gerechtsamen abgetreten, wogegen Kurbraunschweig an Schweden noch 1 Million Reichsthaler bezahlte. Im J. 1733. erhielt das Kurhaus Braunschweig zum erstenmal die kaiserliche Belehnung über Bremen und Verden, und zugleich die 6te Stelle im Reichsfürstenrath, auf der weltlichen Bank. Sitz und Stimme in dem fürstl. Collegio. Es haben auch die Herzoge von Braunschweig-Wolfenbüttel über bemeldte Herzogthümer die Mitbelehnschaft erhalten. Die Landstände bestehen aus der Ritterschaft und den zwey Städten. Das Herzogthum hat mit dem Fürstenthum Verden gemeinschaftlich eine Regierung, Justizkanzley, Hofgericht und Konsistorium. Der Reichs- und Kreisanschlag des Herzogthums ist zu einem Römermonath, 24 zu Pferd und 106 zu Fuß, oder 688 fl. und zu einem Kammerziel giebt es 108 thlr. 22 ein halben kr. Das Wappen des Herzogthums sind zwey kreuzweis über einander gelegte Schlüssel in rothem Felde.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Neu bearbeitet von Konrad Mannert, Königl. Bairischen Hofrath und Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.