Herzog bedeutet ursprünglich den Anführer eines Heeres (oder einer größern Abtheilung desselben), welcher vor demselben Herzog, und zugleich denjenigen, welcher in wichtigen Rechtshändeln, wo die Grafen als Unterrichter nicht entscheiden durften, entschieden, im Allgemeinen aber in Zeiten des Friedens die höchste Gewalt mittelbar, oder unmittelbar, als Vorgesetzter einer Landschaft, ausübte. Eine solche Landschaft erhielt den Namen Herzogthum; die Herzoge wurden Regenten, Besitzer des Landes selbst, und in dieser Bedeutung versteht man das Wort vorzüglich und jetzt ausschließlich. Die ältesten Herzoge waren in Baiern, Sachsen, Schwaben und Franken. Nach und nach wurde die herzogliche Würde erblich und geht der gemein-fürstlichen vor. In Deutschland (wo man im vierten Jahrhunderte [unter Constantin dem Großen] die erste Spur davon vorfindet) hatten die Herzoge, so lange die alte Reichsverfassung dauerte, den Rang unmittelbar nach den Kurfürsten.
Der Titel Erzherzog bedeutet den vornehmsten Herzog eines Reiches; die Herzöge von Lothringen und Brabant führten ihn; jetzt haben ihn vorzugsweise die Prinzen von Oesterreich.
Höher stand von jeher der Großherzog, als solcher, der mehrere Herzöge und Fürsten unter sich haben soll; in der neuern Zeit führten die Regenten von Toskana diesen Titel, den, mit königlichem Range, zur Zeit Napoleons mehrere Deutsche Fürsten als Mitglieder des Rheinischen Bundes erhielten.
Quellen und Literatur.[]
- Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.