Heinrich Ludwig von Buchholz.[]
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270) Heinrich Ludwig von Buchholz,
- aus Berlin gebürtig, arbeitete bei dem Generaldirectorio als Kriegesrath und Geheimer expedirender Secretair in dem Finanzdepartement des xc. Grafen v. d. Schulenburg, als König Friedrich II. ihn
1780
- den 23sten Oktober mit dem Charakter eines Legationsraths, jedoch mit Beibehaltung der Ancienneté seines Platzes im Generaldirectorio, zum Residenten in Warschau ernannte. Seine auf dieser diplomatischen Laufbahn jederzeit an den Tag gelegte Geschicklichkeit in der Ausführung der oft sehr schwierigen Geschäfte daselbst, desgleichen sein kluges und vorsichtiges Benehmen, zogen bald die Aufmerksamkeit des Königs herbei, so daß er ihn zum Merkmal seiner besondern Zufriedenheit
1784
- den 5ten July in den Adelstand erhob. König Friedrich Wilhelm II. ließ den Verdiensten des von Buchholz gleiche Gerechtigkeit wiederfahren, und ernannte ihn
1787
- den 11ten July zum Envoyé extraordinaire bey dem Könige und der Republik von Pohlen.
- den 12ten April wurde er zurückgerufen, und als Geheimer Finanzrath beim Commercialdepartement des Generaldirectorii angestellet.
- Als aber der Marquis von Lucchesini, welcher an seiner Statt ged. Gesandtenposten bekleidet hatte, um July 1792 rappellirt und zu des Königs Majestät nach Luxemburg berufen wurde, so ward der xc. von Buchholz aufs neue nach Warschau geschickt, und
- den 10ten August als Envoyé extraordinaire und Ministre plenipotentiaire bei dem Könige und der Republik von Pohlen accreditiret, um, nach seinen ihm beiwohnenden Kenntnissen und Erfahrungen bei den besonders durch die bekannte Revolution vom 3ten May 1791 immer bedenklicher werdenden Angelegenheiten des Pohlnischen Reichs das Interesse des Königlich Preußischen Hauses wahrzunehmen.
- Unter äußerst schwierigen und kritischen Umständen übernahm er dieses Geschäft und seinen Bemühungen und Talenten folgt das Verdienst, dem Wunsche und den Aufträgen seines Monarchen Genüge geleistet zu haben, indem er es auch durch seine geschickten Negociationen dahin brachte, in Verbindung mit den Gesandten der beiden Kaiserhöfe, den für den Preußischen Staat höchst bedeutenden Theilungstractat vom 26sten Septbr. 1793 zu Grodnow abschließen zu können; worauf er, in Rücksicht der vielen gründlichen Kenntnisse von den Verhältnissen und der innern Landesverfassung Pohlens; welche er zu sammeln sich bemühet hatte, zur besondern Erleichterung der Preußischen Finanzeinrichtung in den unter dem Namen von Südpreußen acquirirten Provinzen
- den 13ten Oktober zum Oberkammerpräsidenten daselbst, und zwar mit der Würde eines Wirklichen Geheimen Staatsministers ernannt ward. Als aber bei der ununterbrochenen Anstrengung seiner Kräfte seine Gesundheit zu wanken anfieng, und der König seine Erhaltung wünschte, so entließ er ihn nachgesuchtermaßen seiner Dienste, und versetzte ihn
- mit der Versicherung seiner fortwährenden Huld und Gnade und einer ansehnlichen Pension, in den Ruhestand. In den Staatsrath ist er nicht eingeführt.
Quellen.[]
- ↑ Der Königl. Preußische und Churfürstl. Brandenburgische Wirklich Geheime Staats-Rath an Seinem zweihundertjährigen Stiftungstage den 5ten Januar 1805. Berlin, 1805. In der Buchhandlung des Commerzienraths Matzdorff.