Das Großherzogthum Hessen.[]
I. Land.[]
1. Bestandtheile. Außer dem alten Lande von Hessen-Darmstadt nebst der einverleibten Grafschaft Nidda, und Herrschaft Itter, dann der obern Grafschaft Katzenellenbogen gehören zu diesem Großherzogthume Kraft des Reichsdeputations-Hauptschlusses das Herzogthum Westphalen mit Zugehör, einige ehemals mainzische und pfälzische Aemter, der Rest des Bisthums Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloß, die Probstei Wimpfen, und die Reichsstadt Friedberg; Kraft der Conföderationsacte des Rheins die Souverainetät über die Burg Friedberg, über die Herrschaften Breuberg, Heubach und Habitzheim, über die Grafschaft Erbach, die Herrschaft Ilbenstadt, einen Theil der Grafschaft Königsstein, die Besitzungen von Büren, und der Grafen von Solms in der Wetterau, wie auch über die im Darmstädtischen und an den Gränzen gelegenen Besitzungen der Freiherrn von Riedesel, ferner über die Grafschaft Wittgenstein-Berleburg, und über das Amt Hessen-Homburg. Dazu kamen durch Vertrag mit Frankreich im J. 1810 noch die ehedem zu den Fürstenthümern Hanau und Fulda gehörigen Aemter Babenhausen, Dorheim, Rodheim, Heuchelheim, Münzenberg, Ortenberg und Herbstein, und endlich durch Abtretung von Seiten Würtembergs die Souverainetät über die Aemter Amorbach, Miltenberg und Heubach, und über die Dörfer Lautenbach und Umpfenbach.
2. Größe und Gränzen. Der Flächeninhalt wurde bisher noch nie bestimmt angegeben. Gegenwärtig mag derselbe etwa 220 bis 224 Quadratmeilen betragen. Rings umher ist das Großherzogthum von rheinischen Bundesstaaten eingeschlossen; nur westlich hat es den Rhein und Frankreich zur Seite.
3. Boden, Gewässer und Klima. Das Großherzogthum hat fruchtbare, aber auch einige sandige Striche Landes, neben welchen sich einigen Berge hinziehen. Besonders ist Westphalen sehr gebirgig und waldig. Das alte darmstädtische Gebiet ist auf einer Seite vom Vogelsberge durchschnitten. In die obere Grafschaft Katzenellenbogen tritt ein Theil des Odenwaldes von Süden herein. Gegen Westen dieser Grafschaft ist der Rhein der Gränzfluß. Das übrige Land ist von den Flüßen Lahn, Wieseck, Nied und Röhr bewässert. Das Klima ist gemäßigt; nur auf der Südseite von Westphalen, welche das Sauerland heißt, ist es rauh und kalt.
Producte. a. Aus dem Pflanzenreiche bringen die flachen Gegenden Getreide im Ueberfluße, Wein, besonders in der Nähe des Rheins, Obst, Krapp, das Gebiet von Nidda besonders viel Flachs, Westphalen Hopfen, und die gebirgigen Striche viel Holz hervor. b. Aus dem Thierreiche findet man hier viel und schönes Hornvieh, Schweine und Schaafe. c. Das Mineralreich liefert Eisen, Blei, Kupfer, Galmei, auch etwas Weniges an Silber.
II. Bewohner.[]
1. Nach ihrer Anzahl, Abkunft, und ihren Sitten, ihrer Erziehung, wissenschaftlichen Bildung und Religion. Seit dem Jahre 1810, da Hessen sich 15,000 neue Unterthanen erwarb, beläuft sich dessen Bevölkerung auf ungefähr 550,000 Seelen. Auf die Quadratmeile im Durchschnitte fallen daher etwas über 2455 Einwohner. Das eigentliche Oberfürstenthum Hessen allein hat 35 Städte, 542 Flecken und Dörfer ohne die einzelnen Höfe, Schlösser und Mühlen, deren Zahl auf 380 angegeben wird. Der andere Theil von Hessen-Darmstadt, oder das Fürstenthum Starkenburg enthält 20 Städte, 415 Flecken, Dörfer und Weiler. Von den Städten ist keine stark bevölkert; selbst in der Residenzstadt Darmstadt zählt man nicht volle 10,000 Seelen.
Die Bewohner des Großherzogthums sind biedere Teutsche, arbeitsam, tapfer, und voll Anhänglichkeit an ihren Fürsten und ihr Vaterland. Von dem Erziehungswesen in diesem Großherzogthume sind keine besondern Umstände bekannt. Zum Unterrichte für den gelehrten Stand sind 2 Pädagogien oder Gymnasien zu Darmstadt und zu Gießen, und in letzterer Stadt eine Universität bestimmt. Ihrer Religion nach sind die Einwohner theils evangelisch-Lutherische, theils Katholiken.
2. Nach ihrer Industrie, ihrem Wohlstande und ihren Abgaben. Im flachen Lande ist der Getreidebau, in den gebirgigen und waldigen Gegenden die Viehzucht die vornehmste Nahrungsquelle der Einwohner. Ersterer ist so ergiebig, daß auch die minder fruchtbaren Striche Landes hinlänglich mit Getreide versehen werden können. Die Obstbaumzucht ist fast überall ansehnlich, nur die besonders rauhen Gegenden in Westphalen ausgenommen; in der Nachbarschaft des Rheins, und in den freundlichern Gegenden unterhält man starken Weinbau, und um Darmstadt Spargel- und Gemüsebau. Hopfen erzielt man in Westphalen; und an mehrern Orten, besonders in der Grafschaft Nidda, ist der Flachsbau erheblich.
Dieser letztere giebt zu beträchtlichen Leinewebereien, so wie die Schaafzucht zur Wollespinnerei und zu Strumpfstrickereien Anlaß. Gießen hat eine Cattunmanufactur. Außer diesen findet man im Lande wenig Manufacturen. Der Bergbau macht vorzüglich im Herzogthum Westphalen einen bedeutenden Gegenstand der Industrie aus. Bei Thal-Itter ist ein Kupferbergwerk im Gange; zu Salzhausen in der Grafschaft Nidda ist ein Salzwerk angelegt. Auch im Herzogthum Westphalen bereitet man Salz. Der Handel schränkt sich meist nur auf die Gränzen des Landes ein; doch werden einige einheimische Producte auch ins Ausland geführt: aus Nidda und andern Orten Garn und Leinwand, aus der Gegend am Rhein und aus andern Bezirken Obst und Wein, aus Westphalen Schinken und anders geräuchertes Fleisch.
Wenn auch von einem besonders erheblichen Nationalreichthum in diesen Großherzogthume wahrscheinlich die Rede nicht seyn kann, so verschaffen doch den Einwohnern die Fruchtbarkeit des Bodens, und ihre Industrie hinlängliche Mittel, sich wohl zu nähren. Das Verhältniß der Abgaben, welche die Unterthanen zu entrichten haben, zu ihrem Vermögen läßt sich nicht bestimmen. Die gesammten Einkünfte des Großherzogs werden auf 3½ Millionen Gulden geschätzt.
3. Nach ihren Vertheidigungsmitteln. Die Kriegsmacht des Großherzogthums Hessen beträgt über 15,000 Mann, welche, wie fast in allen Bundesstaaten, aus conscribirten Landeseingebornen bestehen. Durch Geschicklichkeit in den militärischen Uebungen, und durch Tapferkeit zeichnen sie sich rühmlich aus.
III. Staatsverfassung.[]
Sowohl in Ansehung der innern, als der äußern Verhältnisse kömmt die Staatsverfassung des Großherzogthums Hessen mit derjenigen der übrigen der rheinischen Conföderation einverleibten Großherzogthümer überein. Der kurze Titel des Großherzogs ist: Großherzog von Hessen, Herzog in Westphalen; in dem größern wird auch der übrigen Länder gedacht, die er besitzt. Als Mitglied des rheinischen Bundes stellt der Großherzog ein Contingent von 4000 Mann.
IV. Staatsverwaltung.[]
Die Centralverwaltung, oder eigentlich die höchste Leitung derselben geschieht durch das Ministerium, an dessen Spitze der Großherzog steht. Die höchsten Collegien sind: Das Oberappellationsgericht, die Gesetzgebungscommission, und das Kriegscollegium, alle drei zu Darmstadt.
In den 3 Provinzen, in welche das Großherzogthum getheilt ist, nämlich im Fürstenthum Starkenburg, im Fürstenthum Oberhessen, und im Herzogthum Westphalen sind zu ihrer Verwaltung Regierungen, Hofgerichte, Rentkammern mit mehrern ihnen untergeordneten Aemtern, wie auch Kirchen- und Schulrathscollegien aufgestellt. Starkenburg allein ist in 23 Aemter getheilt.
Hessen-Darmstadt.[]
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Darmstadt (Hessen-). Als Philipp der Großmüthige, Landgraf von Hessen, welcher die Lande aller seiner Vorfahren bis zu Landgraf Heinrich dem Kinde hinauf, wieder vereinigte, und durch seine Descendenz der gemeinschaftliche Stammvater aller jetzt blühenden Linien dieses Hauses geworden ist, verstorben war, (1567) theilten sich seine vier Söhne in Hessen (s. den Art. Hessen). Doch Philipp und Ludwig starben ohne Kinder, und so blieben die beiden Hauptlinien, Cassel und Darmstadt. Der Stifter der letztern ist Georg I., Philipps jüngster Sohn, (st. 1596) welchem Ludwig V. (st. 1626) folgte. Schon vor dem Preußisch-Französischen Kriege, der den Churfürsten von Cassel vertrieb, war der Landgraf von Darmstadt Mitglied des Rheinischen Bundes geworden (seit dem 1. Aug. 1806), und hatte mit Erweiterung seiner Besitzungen (sein Land enthielt vorher nur gegen 100 QM. mit 300,000 E.) den Titel eines souverainen Großherzogs zu Hessen, Herzog zu Westphalen mit königl. Range angenommen. Der jetzige Regent heißt Ludwig X., geboren zu Prenzlau am 14. Juni 1753, succed. seinem Vater als Landgraf den 4. April 1790, hob als Mitglied des Rheinbundes die landesständische Verfassung und die Steuerfreiheit auf, stiftete den Hessischen Verdienst- oder Ludwigsorden am 25. Aug. 1807, entsagte im Nov. 1813 dem Rheinbunde und trat den gegen Frankreich alliirten Mächten bei. Gemahlin: Louise Henriette Caroline, Landgr. Georg Wilh. von Hessen Tochter, geb. zu Frankfurt am Main den 15. Febr. 1761, verm. am 19. Febr. 1777. Von dieser Ehe sind vier Prinzen noch am Leben; der Erbprinz, Erbgroßherzog genannt, heißt Ludwig, ist geb. am 25. Dec. 1777, und verm. mit Wilhelminen, des ehem. Erbprinzen, Carl Ludwig, von Baden Tochter, geb. den 10. Sept. 1788; von ihnen sind zwei Prinzen da. Die Lande, welche dieser Fürst regiert, werden unter dem Haupttitel: Großherzogthum Hessen, begriffen. Ihr Umfang betrug bisher gegen 209 bis 233 QMeilen mit 540,000 (nach andern 565 bis 572) Einwohner und 2,100,000 Thlr. Sächs. Einkünften; als Contingent zum Rheinbunde stellte der Großherzog 6000 Mann; sein ganzer Militäretat beträgt 10,000 Mann. Indessen sieht dieser Staat bedeutenden Territorial-Veränderungen entgegen. Da derselbe das Herzogthum Westphalen und die Hoheit über Wittgenstein und Berlenburg bereits an Preußen abgetreten, und nach andere Abtretungen an Baiern und Kurhessen zu machen haben soll, so erwartet er dafür Entschädigungen, die ihm, dem Vernehmen nach, durch mehrere überrheinische Cantons, namentlich durch Maynz, Nieder-Ulm, Bingen, Oppenheim, Alzey xc., so wie durch das Fürstenthum Ysenburg xc. gereicht werden sollen. Die Residenz ist Darmstadt, in der obern Grafschaft Katzenelnbogen, am Anfange der berühmten Bergstraße gelegen, zwischen dem Main und Neckar, mit 700 Häusern und 11,400 Einwohnern. Eine Universität (gestiftet von Ludwig V.) hat das Land in Gießen, einer Stadt an der Lahn, mit 405 Häusern und 6100 Einwohnern. Die herrschende Religion ist die evangelisch-lutherische.
Hessen-Darmstadt..[]
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Darmstadt (Hessen-). Die frühere Geschichte dieses Hauses wird unter dem Art. Hessen erzählt.
Philipp der Großmüthige war der gemeinschaftliche Ahnherr der jetzigen hessischen Häuser. Bei seinem Tode 1567 theilten sich seine 4 Söhne in dessen Länder. Georg I. oder der Fromme, sein vierter Sohn, bekam zu seinem Antheile ein Viertel des väterlichen Nachlasses, nämlich die obere Grafschaft Katzenelnbogen mit der Residenz Darmstadt. Aber schon 1583 fiel ihm bei dem Absterben seines sohnlosen Bruders Philipp zu Rheinfels ein Drittel von dessen Verlassenschaft zu. Er hinterließ 1595 drei Söhne, wovon Ludwig V. in dem Hauptlande folgte, und Friedrich der Stifter des noch blühenden Hauses Hessen-Homburg wurde, der zweite, Philipp, aber mit Butzbach abgefunden wurde, welches nach seinem Tode der Hauptlinie wieder zufiel. In der Folge erbte diese noch einen Theil von Oberhessen aus Ludwigs IV. zu Marburg Nachlasse, und Ludwig VIII. vereinigte 1739 damit die Grafschaft Hanau-Lichtenberg durch Heirath. Unter dem jetzigen Regenten Landgraf Ludwig X., welcher 1790 die Regierung angetreten hat, nahm der lüneviller Frieden dem Hause den am linken Rheinufer belegenen Theil der Grafschaft Lichtenberg, und der Deputationshauptschluß von 1803 auch die auf dem rechten Rheinufer belegenen Aemter Lichtenau und Wilstedt dieser Grafschaft, so wie die Aemter Katzenelnbogen, Embs, Ebstein, Kleeberg und das Dorf Wespersfelden, welche Nassau-Usingen zugetheilt wurden. Dafür erhielt er zur Entschädigung das Herzogthum Westphalen, die Mainzer Aemter Starkenburg, Steinheim, Gernsheim, Vilbel und Hirschhorn, die pfälzischen Aemter Lindenfels, Groß-UmstadtUmstadt und Ozberg, die Reste des Hochstifts Worms, die Reichsstadt Friedberg und die Propstei Wimpfen, eine sehr vollgültige Entschädigung. 1806 trat der Landgraf zum rheinischen Bunde, nahm die großherzogliche Würde an, und erwarb zugleich, außer den in seinen Staaten belegenen ritterschaftlichen Oertern die Oberhoheit über die löwenstein-werthheimischen Herrschaften Heubach, Breiberg und Habitzheim, die Grafschaft Erbach, den größten Theil der solmsschen Länder, die Grafschaften Witgenstein und Berleburg, einen Theil von Königstein, die Herrschaft Ilbestadt, die Besitzungen der Herren von Riedesel, die Herrschaft Schlitz und die Burggrafschaft Friedberg, wozu in der Folge noch 4 hanauische Aemter und das fuldaische Herbstein kamen. 1813 schloß sich der Großherzog dem deutschen Bunde an, und trat das Herzogthum Westphalen mit den beiden Grafschaften Witgenstein und Berleburg an Preußen, die Aemter Amorbach, Miltenberg, Heubach und Alzenau an Baiern, und 2 Aemter an Kurhessen ab, gab auch die Oberhoheit über die Landgrafschaft Hessen-Homburg auf, wofür er durch einen Theil des französischen Departements Donnersberg, so wie durch den größern Theil des Fürstenthums Isenburg und einige zum Großherzogthume Frankfurt gehörigen Ortschaften entschädigt ward.
Das Großherzogthum Hessen-Darmstadt besteht gegenwärtig 1) aus dem Fürstenthume Starkenburg - 51½ Quadratm. mit 209,434 Einwohnern (mit Zurechnung von Isenburg, Obererlenbach und Niederursel), 2) aus dem Oberfürstenthume Hessen - 86¼ Quadratm. mit 229,726 Einw., und 3) der Rheinprovinz - 31½ Quadratm. mit 155,083 Einw., mithin der ganze Staat aus 169¼ Quadratm. mit 594,243 Einw., wovon sich die Mehrzahl zur lutherischen Kirche bekennt; der Catholiken mögen 154,000, der Reformirten 87,000, der Juden 12,000 und der Mennoniten 820 seyn. Die Einkünfte steigen auf 4½ Million Gulden, die Kriegsmacht besteht aus 4 Regimentern und 2 Bataillonen Infanterie, 2 Regimentern und 1 Escadron Reiterei, 3 Compagnien Artillerie und aus dem Landdragoner- und Landschützencorps, zusammen gegen 8,000 Mann.
Das Land liegt auf beiden Seiten des Rheins, und wird vom Main, der Lahn, Nidda und Schwalm durchflossen, ist zwar meistentheils gebirgig und hügelich, indem Zweige des Odenwalds, Vogelbergs, Westerwalds und Donnerbergs es nach allen Weiten durchziehen, schließt aber auch reiche und fruchtbare Thäler ein, und hat einen ziemlich beträchtlichen Getraide-, Flachs-, Obst- und Tabacksbau, schöne Weinberge, eine ansehnliche Viehzucht und mancherlei Metalle und andere Mineralien. Es ist mehr producirend als fabricirend, doch finden sich in Oberhessen auch ansehnliche Fabrikszweige auf dem Lande vertheilt, und Offenbach gehört zu den wichtigsten deutschen Fabrikstädten. Mainz ist die größte und bevölkertste Stadt des Landes, aber Darmstadt, eine Stadt von 900 Häusern und 12,000 Einwohnern, die Residenz und der Sitz der höchsten Staats-Collegien. Der Großherzog, welcher völlig souverän ist, hat als Mitglied des deutschen Bundes in der Versammlung die 9ten Stelle und im Plenum 3 Stimmen. Eine landständische Verfassung haben seine Staaten zwar noch nicht, doch wird an deren Organisation gearbeitet.
Quellen.[]
- ↑ Handbuch der Statistik der europäischen Staaten, zum Gebrauche bei Vorlesungen und zur Selbstbelehrung von D. Joseph Milbiller. Landshut, 1811. Bei Philipp Krüll, Universitäts-Buchhändler.
- ↑ Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1819.
- ↑ Supplemente zum Conversations-Lexicon für die Besitzer der Stuttgarter Ausgabe in sieben Bänden. Stuttgart, bei A. F. Macklot. 1819.