Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Das Großherzogthum Baden.[]

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I. Land.[]

1. Bestandtheile. Die Länder, welche gegenwärtig das Großherzogthum ausmachen, sind:

a. Die ehemalige Markgrafschaft Baden, mit Ausnahme desjenigen, was jenseits des Rheins liegt;
b. Die durch den Reichsdeputations-Hauptschluß hinzugekommenen Entschädigungsländer, nämlich: Das ehemalige Bisthum Costanz, die Reste der Bisthümer Speier, Basel und Straßburg, die pfälzischen Aemter Ladenburg, Bretten und Heidelberg, die Herrschaft Lahr, die hessischen Aemter Lichtenau und Wildstädt, die secularisirten Abteien Schwarzach, Frauenalb, Allerheiligen, Lichtenthal, Gengenbach, Ettenheimmünster, Peterhausen, Oehmingen, Salmansweiler mit Ausnahme von Ostrach, die Probstei Odenheim, die ehemaligen Reichsstädte Offenburg, Zell am Hammersbach, Gengenbach, Ueberlingen, Pfullendorf und Wimpfen (Biberach wurde in der Folge an Würtemberg abgetreten), und die von den Stiftungen und Corporationen des linken Rheinufers abhängenden Besitzungen und Rechte auf der Südseite des Neckars.
c. Die durch den Frieden zu Presburg erhaltenen Länder: Der Breisgau, die Ortenau mit Zugehör, die Stadt Costanz, und die Comthurei Meinau.
d. Die durch den Beitritt zur Conföderation des Rheins erworbenen Länder, nämlich die Grafschaft Bondorf, die Städte Breunlingen und Villingen mit dem Gebiete dieser letztern auf dem rechten Ufer der Brigach, das Fürstenthum Heitersheim, die Teutschordens-Commenden Beuggen und Freiburg, als volles Eigenthum, und vermöge Vertrags mit Würtemberg mehrere im Gebiete von Baden inclavirte Oerter und Rechte, dann die Souverainetät über das Fürstenthum Fürstenberg, die Landgrafschaft Klettgau, die Grafschaft Thengen, die Herrschaft Hagenau, und die Besitzungen der Fürsten und Grafen von Löwenstein-Wertheim auf der linken Mainseite, wie auch die Aemter Neudenau und Billigheim.
e. Endlich die vermöge des zu Compiegne am 24. April 1810 geschlossenen Vertrages die von Würtemberg abgetretenen Stücke, nämlich die ehemalige Landgrafschaft Nellenburg, oder das Oberamt Stockach, und Theile von den Oberämtern Hornberg, Rottweil, Tuttlingen, Ebingen, Maulbronn, Brackenheim und Mergentheim. Dagegen trat Baden vermöge eines Vertrages die Souverainetät über das fürstl. Leiningische Amt Amorbach, über das fürstl. Löwenstein-Wertheimische Amt Heubach, über das freiherrlich von Fechenbachische Dorf Lautenbach, und über das fürstl. Trautmannsdorfische Dorf Umpfenbach an das Großherzogthum Hessen ab.

2. Größe und Gränzen. Vor dem Wiener Frieden ward der Flächeninhalt des Großherzogthums Baden zu 275¼ Quadratmeilen angegeben. Durch die neuesten Verträge mögen etwa 15 vom Würtembergischen hinzugekommen, und 5 Quadratmeilen an Hessen abgetreten worden seyn. Folglich dürfte gegenwärtig 285¼ Quadratmeilen enthalten.

Das Großherzogthum ist östlich von Würtemberg, nördlich vom Großherzogthume Hessen, westlich vom Rhein und von Frankreich, und südlich von Helvetien begränzt.

3. Boden, Gewässer und Klima. Ein ungemein fruchtbares Land ist die obere Markgrafschaft, besonders die südliche Abtheilung. Andere Gegenden aber sind sandig. Im nördlichen Theile liegt der Hartwald.

Das Land ist wohl bewässert. Zwar hat es nur einen einzigen See von Bedeutung: den Eichner See; aber mehrere Flüsse schlängeln sich durch dasselbe. der wichtigste derselben: der Rhein, zieht sich nur an der westlichen Gränze hin. Die übrigen sind der stark befahrene Neckar, die Murg, Pfinz, Kinzing, Treisam, Remch, Enz und Nagold. Durch den neuen Murgkanal wir das Holzflössen sehr erleichtert.

Luft und Witterung sind im Ganzen mild, und besonders ist die Wärme derselben in mehrern Gegenden dem Weinstocke ungemein günstig. Nur die Striche am Schwarzwalde sind rauh.

4 Producte. Obwohl von sehr mäßigem Umfange, ist das Land doch mit einer Fülle von Producten gesegnet.

a. Aus dem Pflanzenreiche bringt der ungemein fruchtbare Boden alle vier Gattungen von Getreide, und guten Wein im Ueberfluße hervor. Besonders ist der so genannten Markgräfler Wein sehr geschätzt. Auch an gutem Obste weiset das Land einen Reichthum auf. In mehrern Gegenden sieht man Rübesaat, Krapp, Tabak und vortrefflichen Flachs und Hanf auf den Feldern. Kartoffel, Kopfkohl, Rüben, und andere Gemüsearten sind ohnehin häufig zu finden. Auch ist viel Holz vorhanden.
b. Aus dem Thierreiche hat man gute Pferde, viel Hornvieh und Schaafe, in den Wäldern Wildprät und wildes Geflügel. Unter vielen guten Fischen zeichnet sich der köstliche Rheinsalm aus.
c. Aus dem Mineralreiche findet man hier Fayencethon, Kalk- und verschiedene nutzbare Steine, Marmor, Jaspis, Chalcedonier, und den schönen Rheinkiesel. Auch mit verschiedenen Metallen: mit Eisen, Kupfer, Kobalt hat die Natur für dieses Land gesorgt. Man findet etwas Silber, und wäscht Gold aus dem Sande des Rheins. Die Steinkohlem. welche vorhanden sind, werden nicht aus der Erde geholt. Berühmt sind die warmen Bäder zu Baden und Badenweiler.

II. Bewohner.[]

1. Nach ihrer Anzahl. Am Anfange des J. 1809 befand sich im Großherzogthume eine Volkszahl von 922,649 Köpfen *). Vom ehemals würtembergischen Gebiete erhielt dasselbe seitdem in runder Zahl 45,000 Seelen; von seiner Volksmasse gab es aber an Hessen 15,000 Köpfe ab; das Großherzogthum hat daher gegenwärtig eine Bevölkerung von wenigstens 952,000 Seelen, so daß man auf jede Quadratmeile im Durchschnitte 3340 Einwohner mit einer Fraction annehmen kann.

Von der Volksmasse fällt bei weitem der größte Theil dem platten Lande heim; denn der Städte sind weder viele (in der eigentlichen obern und untern Markgrafschaft zählt man nur 17), noch haben sie eine beträchtliche Zahl von Einwohnern. Selbst in der Hauptstadt Karlsruhe leben kaum 9000.

2. Nach ihrer Abkunft, ihren Sitten, ihrer Erziehung, wissenschaftlichen Bildung und Religion. Die Einwohner machen der teutschen Nation, der sie angehören, durch ihre Arbeitsamkeit und Genügsamkeit, durch ihre Zuneigung zu ihrem Vaterlande und durch mehr andere gute Eigenschaften Ehre. Zum Besten der öffentlichen Erziehung sind in dem Lande mehrere teutsche Schulen vertheilt, und künftige Lehrer können sich in dem Schullehrerseminarium zu Karlsruhe zu ihrem Berufe bilden. Den ersten gelehrten Unterricht erhalten junge Leute in den Gymnasien zu Karlsruhe, Rastadt, Baden und Freiburg. Für höhere wissenschaftliche Bildung sorgen die Universitäten zu Heidelberg und Freiburg. Erstere hat eine Bibliothek von ungefähr 30,000, nebst einer kameralistischen von 11,000 Bänden, ein schönes Cabinet für Naturgeschichte, Physik und Chemie, einen ökonomischen Garten und eine Forstplantage; letztere gleichfalls eine beträchtliche Bibliothek, ein physikalisches Cabinet, eine Sammlung medicinisch-chirurgischer Apparate und ein anatomisches Theater. Wichtige litterarische Hülfsmittel findet der Wißbegierde auch zu Karlsruhe: eine reichhaltige Hofbibliothek, eine Münzensammlung, eine Modellenkammer, ein Antiquitäten- und physikalisches Cabinet, ein anatomisches Theater und einen botanischen Garten. -- Die Religion der Einwohner ist theils die evangelisch-lutherische, theils die katholische.

3. Nach ihrer Industrie. Die Hauptnahrungsquelle der Einwohner ist die Landwirthschaft.

a. Der Ackerbau wird hier von dem Landmanne nicht nur mit musterhafte, Fleiße, sondern auch mit Einsicht und großer Geschicklichkeit betrieben. Der Flachs- und Hanfbau, die Obstbaumzucht, und der Weinbau, denen sich die Landleute nach Verschiedenheit der Lage und Beschaffenheit ihrer Gründe mit gleich großer Thätigkeit widmen, verschaffen ihnen Mittel, sich außer ihrem eigenen Bedarfe auch noch fremdes Geld zu erwerben.
Nicht weniger ansehnlich ist b. die Viehzucht. Schönes Hornvieh findet man in großer Menge, besonders in den minder getreidereichen Gegenden, wo die Zucht desselben nicht bloß als Nebensache, und als Hülfsmittel des Ackerbaues, sondern als eigentlicher Nahrungszweig betrieben wird. Auch unterhält man eine beträchtliche Schaafzucht, und sehr gute Pferdezucht. Ueberhaupt hat der Landesherr die Landwirthschaft schon seit längere Zeit durch Aufhebung der Leibeigenschaft selbst mit Aufopferung eines Theiles von seinen Einkünften, wovon er in den ersten Jahren jährlich 50,000 fl. verlor, sehr empor gebracht.
c. In Ansehung des Manufactur- und Fabrikwesens hebt sich dieses Großherzogthum nicht besonders hervor. Die vornehmste Fabrikstadt ist Pforzheim, wo sich Tuch- Zeug- und Strumpfmanufacturen, eine Bijouterie- und eine Stahlfabrik, Gerbereien, und Rübölschlägereien befinden. Karlsruhe hat Tabak- Puder- und Stärkefabriken, und eine berühmte Steinschleiferei, worin aus dem schönen Rheinkiesel Dosen, Knöpfe und verschiedene andere Dinge verfertigt werden. Die Stahlfabrik zu Rastadt nährt über 60 Familien. Die Leinwandweberei ist ziemlich ausgebreitet; gute Leinwand- und Cattunbleichen befinden sich zu Durlach, eine Stoff- und Seidenmanufactur zu Manheim; seidene Strümpfe, Cattun, Papier und Wollentapeten verfertigt man zu Heidelberg, wo auch eine Wachsbleiche und Krappmühlen sind.
d. der Handel wird hauptsächlich mit natürlichen Producten des Innlandes: mit Obst und Wein, mit Holz, besonders mit Schiffbauholz nach Holland, und mit Leinwand geführt.

4. Nach ihrem Wohlstande und ihren Abgaben. Bei aller Fruchtbarkeit des Bodens, und bei aller Industrie der Einwohner ist doch die Wohlhabenheit derselben im Ganzen nicht groß, besonders seitdem die aus den Steuern und andern Abgaben, aus Capitalzinsen und Regalien fließende Staatseinnahme von 2'953,789 fl. nicht mehr hinreichte. Ein Deficit von 1'2000,000 fl. welches die auf den neu erworbenen Ländern haftenden Schulden, die fortdauernden Kriege, und der Aufwand für das zu stellende Bundescontingent schon im J. 1808 hervorbrachten, machte ungeachtet der Beschränkung der Staatsausgaben für die Hofhaltung und andere Gegenstände eine beträchtliche Vermehrung der ohnehin schon ziemlich schweren Auslagen nöthig *) Ins Besondere wurde eine neue provisorische Classensteuer erhoben, nach welcher ein jährliches Einkommen, das 300 fl. nicht übersteigt, jährlich 45 Kreuzer, 301-500 fl. jährlich ½ Procent, 501-800 jährlich ¾ Procent, und so verhältnißmäßig immer mehr zu entrichten hatte. Doch konnten auch dadurch die Staatseinnahme und Staatsausgabe, welche letztere besonders durch den Antheil des Großherzogs am spanischen, und durch den östreichisch-französischen Krieg von 1809 beträchtlich stieg, so wenig ins Gleichgewicht gebracht werden, daß vielmehr in Jahr 1810 neben der laufenden, noch weiter 1½ Proc. Vermögenssteuer gefordert werden mußte **). Die Staatsschulden betrugen noch vor dem letzten Kriege über 12 Millionen Gulden.

*) Großherzoglich Badische Verordnung vom 31. Aug. 1808. Bei Winkopp. Heft 23. Novemb. 1808.
**) Verordnung vom 12. Jul. 1810. Bei Winkopp Heft 47. August 1810.

5. Nach ihren Vertheidigungsmitteln. Ehedem hatte der Staat nie nöthig gehabt, ein zahlreiches Militär zu unterhalten. Aber im J. 1808 bestand die Kriegsmacht schon aus 5 Compagnien Grenadiers- und 1 Escadron Leibgarde, aus 4 Regimentern Linieninfanterie nebst vier Garnisonsregimentern, 1 Bataillon Jäger zu Fuß, 1 Regiment Dragoner, 1 Regiment Husaren, 1 Artillerie-Bataillon, und 1 Batterie reitender Artillerie. Im J. 1809 wurde sie verstärkt. Die militärische Conscription ist auch hier, wie fast in allen Conföderationslanden eingeführt.


III. Staatsverfassung.[]

1. Inneres Verhältniß. Baden ist ein souveränes Großherzogthum. Der große Titel des Beherrschers ist: Von Gottes Gnaden Großherzog zu Baden, Herzog zu Zähringen, Landgraf von Nellenburg xc. Ober- und Erbherr der Baar und Stühlingen sammt Heiligenberg, Hausen, Moßkirch, Hohenhöwen, Wildenstein und Waldsberg; zu Mosbach sammt Düren, Bischofsheim, Hartheim und Lauda; des Klettgaus, zu Theng, zu Krautheim, zu Wertheim, zu Niedenau und Biligheim u. s. w.

Jeder Staatsbürger ist fähig, marktsäßige liegende Güter zu erwerben, Handel und Gewerbe zu treiben, hat Anspruch auf Staatsdienste, und genießt den Schutz vom Staate. Dagegen hat er die Pflicht der Erbhuldigung, die unbeschränkte Gerichtspflichtigkeit, die Steuerpflicht, und die Verbindlichkeit, sich dem Staate durch persönliche Gaben und Kräfte nutzbar zu machen.

2. Auswärtiges Verhältniß. der Großherzog ist Mitglied der rheinischen Conföderation, und soll bei Bundesversammlungen im Collegium der Könige sitzen. seine Pflicht ist, in Bundeskriegen ein Contingent von 8000 Mann zu stellen.


IV. Staatsverwaltung.[]

Zu ihrem großen Ruhme zeichnet sich die Regierung in Baden durch einen stillen, ruhigen Gang aus, und ohne den geringsten Trieb, durch strenge Beherrschung zu ihrem Zwecke zu gelangen, hat sie sichtbar das mildere Gepräge väterlicher Leitung. Anstatt sich selbst so viel, als möglich, zuzulegen, bestrebt sie sich vielmehr, sich selbst so viel zu entziehen, und dafür den Unterthanen so viel einzuräumen, als ohne Nachtheil des Staates geschehen kann. Der höchsten Billigkeit sich bewußt, spricht sie auch mit einer seltenen Offenheit zu ihren Unterthanen, und trägt kein Bedenken, über Staatseinnahme und Ausgabe öffentlich Rechnung abzulegen.

1. Alle Centralregierung geht von den Ministerialdepartements 1) der auswärtigen Verhältnisse, 2) der Justiz, 3) des Innern, 4) der Finanzen, und 5) des Fällen die Ministerialconferenz unter dem Vorsitze des Großherzogs ist.

Einem jeden dieser Ministerialdepartements sind die geeigneten Collegien untergeordnet. Zur Verwaltung der Justiz in letzter und höchste Instanz besteht ein Oberhofgericht zu Manheim. Zur Erledigung solcher Fälle, welche keine Verzögerung leiden, und zur Visitation der Kreise sind zu Manheim und Freiburg Civilgouvernements, und in letzterer Stadt eine Oberrechnungskammer aufgestellt.

2. Die Provinzialverwaltung geschieht nach einer erst durch eine Verordnung vom 15. Novemb. 1810 erfolgten neuen Eintheilung in 9 Kreise. Sie heißen der See- Donau- Wiesen- Treisam- Kinzing- Murg- Pfinz- und Enz- Neckar- Main- und Tauberkreis. Jeder Kreis hat zur Besorgung der Geschäfte einen Director, welcher unmittelbar von dem Ministerium abhängt. Die Justiz für die Kreise in zweiter Instanz verwalten die drei Hofgerichte zu Freiburg, Rastadt und Manheim. Für die Standesherrn sind sie die ersten Instanz. Für die Forstsachen bestehen Oberforstämter.

Jeder Kreis zerfällt wieder in mehrere Bezirke, worin sich Stadt- und Landämter und Gerichte befinden, welcher letztere in erster Instanz sprechen. Die Standesherrn besitzen selbst die niedere und mittlere Gerichtsbarkeit.

In Hinsicht auf die Sanitätsverwaltung ist Baden in 86 Physikatsbezirke, und in Hinsicht auf die kirchliche Angelegenheiten in 82 katholische und 35 evangelische Decanate getheilt. In ersterer Hinsicht hat jeder Kreis einen Kreismedicinalrath, und einen Kreishebarzt.


Zeitungsnachrichten.[]

1806.[]

Rheinischer Bund. [2]

Im Großherzoglich-Badischen Regierungs-Blatt liest man nachstehenden Artikel: "In Gefolge des Rheinischen Bundesvertrags Art. 25. ist seiner Zeit die Occupation der anher gehörigen Ritterorte vor sich gegangen; auch ist ihr die Einweisung durch K. K. Französische Bevollmächtige in dem ganzen anher fallenden Canton Ortenau schon unterm 16. September, sodann in Beziehung auf die theilbaren Cantons Kraichgau, Ottenwald, Neckar-Schwarzwald, Donau, Allgau und Hegau zum Theile unterm 24. September provisorisch, und sodann unterm 18. November d. J. definitiv nachgefolgt, nachdem über die meisten, deshalb mit angränzenden Souverains entstandenen Streitigkeiten, und zwar über jene, mit dem Großherzogthum Hessen, unterm 5. October, und über jene mit der Krone Würtemberg, unterm 13. November, eine gütliche Vereinbarung durch Staatsverträge abgeschlossen worden, so daß nur noch mit der Krone Bayern und dem Großherzogthum Würzburg einige minder beträchtliche Irrungen abzuthun sind."


1808.[]

Miszellen. [3]

Das Großherzogthum Baden hat nach der Eintheilung, welche es seit seiner Vergrösserung erfuhr, drey Provinzen mit einer Populazion von 922,649 Seelen. Nämlich die großherzoglich Badensche Provinz Oberrhein hat 369,516 Einwohner, die Provinz Mittelrhein 270,306, die Provinz Unterrhein 282,827. Da das Großherzogthum 8000 Mann als Bundes-Kontingent stellt, können auf 465 Köpfe vier Soldaten gerechnet werden.


1812.[]

Vom Mayn, vom 17ten August. [4]

In Erwägung, daß die durch den Krieg herbeygeführten ausserordentlichen Staatsbedürfnisse durch die gewöhnlichen Abgaben nicht gedeckt werden können, wird eine ausseroderntliche Kriegssteuer in den badenschen Landen ausgeschrieben, welche in 8 Monatsterminen, vom 1sten September an gerechnet, erhoben werden soll.


Quellen.[]

  1. Handbuch der Statistik der europäischen Staaten, zum Gebrauche bei Vorlesungen und zur Selbstbelehrung von D. Joseph Milbiller. Landshut, 1811. Bei Philipp Krüll, Universitäts-Buchhändler.
  2. Wiener Zeitung Nro. 100 Sonnabend, den 13. December 1806.
  3. Wiener-Zeitung. Nro 68. Mittwoch, den 24. August 1808.
  4. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 209. Freytag, den 30. August /11. September 1812.


Literatur.[]

  • Geographisch statistisch, topographische Beschreibung von dem Kurfürstenthum Baden. Mit einer illuminirten Charte Erster Theil, enthält die Badische Markgrafschaft. Zweiter Theil, enthält die Badische Pfalzgrafschaft und das obere Fürstenthum. Karlsruhe 1804.
  • Das Großherzogthum Baden nach seinen zehn Kreisen und Amtsbezirken, topographisch skizzirt. Karlsruhe 1810. Selbst diese letztere Schrift ist zum Theile schon zu alt, da seit ihrer Erscheinung die 10 Kreise des Großherzogthums auf 9 reducirt wurden.
  • Eine Landcharte des Großherzogthums von Müller ist bereits angekündigt.
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