Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Grand von Spanien.[]

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Grand, (von Spanien,) ist eine Würde, die dem Spanischen hohen Adel, nämlich den Herzogen, wie auch einigen Marquesen und Grafen, gewisse Vorzüge giebt, worunter der Rang zunächst nach dem Könige und den Prinzen vom Geblüt, die Erlaubniß, in Gegenwart des Königs sich zu bedecken und zu setzen, der freye Zutritt in dessen Zimmer, die Ehre, daß die Königin vor einem Grande und seiner Gemahlin aufstehet und sie empfängt, die Unabhängigkeit von den Criminal-Gerichten, (wofern nicht der König, in wichtigen Staatsverbrechen, ausdrücklichen Befehl giebt, sie in Verhaft zu setzen,) das Prädicat Primo (Vetter, Cousin,) das ihnen der König schriftlich und mündlich ertheilt, da andere Unterthanen, sie mögen übrigens noch so vornehm seyn, nur Pariente, (Verwandte) von ihm benennet werden, hauptsächlich zu bemerken sind. Dieser Titel eines Grande oder Grossen war schon unter K. Johann I von Castilien, zu Ende des 14ten Jahrhunderts, gebräuchlich, und anfangs waren die damit verbundenen Vorzüge nur auf 12 Familien eingeschränkt. Aber schon im 16ten Jahrhundert war die Zahl derer, denen sie nach und nach zu Theil wurden, sehr angewachsen. Ehemals war ein Unterschied unter ihnen, in Absicht auf das Recht, sich vor dem Könige zu bedecken; und dieser äusserte sich bey ihrer Aufnahme. Diejenigen, welche, nach ihrer Ernennung, dem Könige mit bedecktem Haupte dafür dankten, wurden als Grandes von der 1sten Classe; diejenigen, welche sich erst nach der Danksagung bedeckten, als von der 2ten Classe; und diejenigen, welche alsdann erst den Hut aufsezten, wann sie von dem Könige sich wieder zurück und an ihren Platz begeben hatten, wurden als Grandes der dritten Classe betrachtet. Uebrigens waren sie doch alle untereinander gleich. Der Ursprung dieser Classen ist sehr ungewiß; er beruhete auf einem dunkeln Herkommen, und man durfte nicht einmal von einem Großen sagen, daß er zur zweyten oder dritten Classe gehörete. Nunmehr, seit Philipp V hat dieser Unterschied ganz aufgehört, und der König von Spanien macht lauter Grandes von der sonst sogenannten 1ten Classe. Die Würde ist erblich; (doch giebt es auch zuweilen Grandes, die sie nur für ihre Person und Lebenszeit erhalten.) Auch die Gemahlinnen nehmen daran Antheil, so wie die ältesten Söhne, (noch bey Lebzeiten der Väter,) und deren Gemahlinnen, ob sie gleich nicht eigentlich Grandes sind. Wann eine Dame, die einen Grand zum Gemahl gehabt, nach dessen Tode sich an einen andern verheyrathet, der für sich kein Grand ist, so behält sie nicht allein ihre vorige Würde, sondern sie theilet sie auch dem neuen Gemahl mit, der sie, auch nach ihrem Tode noch lebenslang behält. Auf gleiche Art können auch unverheyrathete Frauenzimmer aus einem Hause, so das Grandat besizt, solches ihrem Bräutigam für seine Person zubringen.

Die Grandes wollen den Kur- und Reichsgrafen und den italienischen Fürsten gleich seyn. Als im J. 1688 die Herzoge von Escalona und von Bejar unter dem Kurfürsten von Bayern, in Ungarn dienten, so vermieden sie es, ihn zu sprechen; weil er, wie leicht zu erachten, mit dem Titel Excellenz, den sie ihm geben wollte, und den auch die Grandes selbst durchgängig bekommen, sich nicht begnügen wollte. 1701 wurden die Spanischen Grandes in Frankreich den Pairs, und diese in Spanien den Grandes gleich gesezt. Ihre ehemalige Macht in der Monarchie ist ganz erloschen.


Quellen.[]

  1. Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Neu bearbeitet von Konrad Mannert, Königl. Bairischen Hofrath und Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.
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