Generalitätslande.[]
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Generalitätslande, waren Stücke von Brabant, Flandern, Limburg und Geldern, welche die Republik der vereinigten Niederlande besaß und die unter den 7 Provinzen derselben, als gemeinschaftliche Unterthanen, stunden, dabey aber doch ihre ehemaligen Rechte und Freyheiten, die ihnen bey der Erwerbung von der Republik zugestanden worden sind, genossen. Der Erbstatthalter war zugleich Generalgouverneur dieser Lande. Durch den Revolutionskrieg ist ein Theil derselben an die Französische Republik gekommen; der übrige bildet nun das Niederländische Departement Batavisch-Brabant.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.