Gaspard Jean Baptiste Brunet.[]
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Oberbefehlshaber,
geb. zu Valensol in Dauphiné, ward zu Paris den 6. Novbr. 1793 guillotinirt.
Brunet war ein eifriger Anhänger der französischen Revolution und wurde deshalb 1791 zum Maréchal de Camp ernannt. Im folgenden Jahre befehligte er die Vorhut der Armee des Var und schon im Dec. erhielt er an des General Anselme Stelle den provisorischen Oberbefehl. Als dies Armee den Namen der italienischen bekam, trug er (14. Febr. 1793) unter Biron mit dem General Dagobert zur Eroberung der Verschanzungen bei Sospello bei, so wie er auch (2. März) den sardinischen Truppen die furchtbare Stellung bei Belvedère entriß. Am 20. Mai übernahm er den Oberbefehl über die italienische Armee, jedoch unter Kellermann, der über die Alpen- und italienische Armee gesetzt war. Am 2. Juni kündigte Brunet dem Kriegsminister an, daß er die Vorposten des feindlichen Lagers auf dem Furca zurückgetrieben habe und noch am 17. bestand er einen gleich glücklichen Angriff gegen die Feinde. Dennoch wurde er der Verrätherei angeklagt, als habe er mit zur Wegnahme Toulons beigetragen, und demgemäß nach Paris gebracht, wo er (6. Nov.) guillotinirt wurde.
Kurzer Auszug der Verurtheilung des J. B. G. Brünet, Oberbefehlshabers der Italiänischen Armee.[]
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Der Präsident foderte den Angeklagten auf, seine Namen, sein Alter und seine Würden anzugeben.
Antwort: Johann Baptist Gaspard Brünet, Divisions-General und Oberbefehlshaber der Italiänischen Armee.
Hierauf wurde die Anklageakte verlesen, worauf erhellete, wie der Angeklagte beschuldiget worden:
1) Den Requisitionen der Volksrepräsentanten, welche sich bei der Armee befanden, über die er das Kommando geführet, zu gehorchen; welches die folgende Thatsache beweiset:
Nachdem Freron und Barras am 6ten des letzt verwichenen August eine Requisition an Brünet ergehen lassen, unverzüglich fünf, oder zum wenigsten vier vollzählige Bataillons, und ein Regiment Dragoner gegen die Rebellen von Marseille und Toulon abzuschicken, so hat sich der treulose Gegenrevolutionär nicht nur geweigert, sondern auch die Vermessenheit so weit getrieben, durch einen, am 9ten desselben Monats unter seiner Hand ausgestellten, Befehl, allen Kommandanten den Gehorsam gegen die Requisitionen der Bürger und Volksrepräsentanten Freron und Barras zu verbieten. Wenn Brünet gehorcht hätte, so würde sich Marseille nicht denjenigen Ausschweifungen überlassen haben, die allzubekannt sind, um hier von neuem geschildert zu werden, und Toulon würde nicht in die Gewalt der Engländer gerathen seyn. Ein Umstand, der es noch mehr bestätigt, daß Brünets Weigerung nichts anders zum Ziel hatte, als die strafbaren Absichten jener rebellischen Gemeinden aus allen seinen Kräften zu unterstützen, ist der, daß er um die Zeit dieser Weigerung Bataillons von Bouche dü Rhone, von Vauclüse und andern benachbarten Departements erhalten hatte, welche mit lautem Geschrey begehrten, daß es ihnen erlaubt seyn möchte, die Armee zu verlassen, und sich diesen Rebellen entgegen zu werfen, von welchen sie mehr dann allzu gut wußten, daß sie beschäfftigt waren, ihre Väter und Schwestern zu ermorden. Aber nein! Brünet, diesen Rebellen und den Engländern ergeben und verkauft, war taub gegen die Requisitionen der Repräsentanten, und das Geschrei der wackern Ohnehosen, die er unwürdig war zu kommandiren.
2) Wie er einen ununterbrochenen Briefwechsel mit den Rebellen von Toulon und Marseille unterhalten; wie er geheime Emissarien von Seiten dieser Rebellen angenommen, wie sich aus seinen, den Akten beiliegenden, Briefen ergiebt; wie er, im Gefolg seiner strafbaren Koalition, mit den Rebellen niemals die Volksrepräsentanten bei den Sektionen zu Toulon, Bayle und Beauvais zurückgefodert, wie er nicht im Gegentheil im letzt verwichenen Augustmonate das Betragen dieser Sektionen als tadelnswürdig angesehen, da ihm doch nicht unbekannt gewesen, wie die Sektionen die Nationalrepräsentation dadurch verletzet, daß sie zwei Volksrepräsentanten im Verhaft zurück behalten.
3) Wie er einen Befehl auf 250,000 Liv. in baarem Gelde erlassen, um die Republikanischen Assignate in Mißkredit zu bringen. Wenn Brünet nach Marseille, nach Toulon und Aix, hätte marschiren lassen, so würde ers verhindert haben, daß das Blut einer unzähligen Menge von Patrioten auf den Blutgerüsten von Marseille und Toulon geflossen wäre; Blut, welches um Rache schreiet. Es ergiebt sich aus einem Briefe des Centralausschusses der Sektionen von Toulon an Brünet, welcher nach seiner Absetzung bei einem jungen Menschen gefunden worden ist, der für diese Ausrichtung 800 Livres empfangen zu haben bekannt hat, daß eben diese Sektionen die abgeschmacktesten Lobeserhebungen an ihn verschwenden, daß sie ihn einen tugendhaften nennen, ihm eine Freistatt zu Toulon anbieten, und ihn aufmuntern, ihre Grundsätze in der Italiänischen Armee geltend zu machen. Endlich ergiebt sich auch aus andern Briefen, daß eben diese Sektionen, nachdem sie die Absetzung und Verhaftung des Brünet vernommen, den lebhaftesten Kummer darüber bezeigen, sein Schicksal beklagen, und Mittel zu finden wünschen, ihn der Rache der Patrioten zu entziehen.
4) Wie er endlich eine strafbare Nachläßigkeit in Vorlegung der Konstitutionsakte bei der Armee bewiesen, indem er eingewendet, daß eine Armee keine Berathschlagungen anstellen könne. Nach einer Menge anderer Vergehungen, deren der Angeklagte sich schuldig gemacht, fiel das einmüthige Urtheil der Geschworenen dahin aus, daß er der Urheber und Mitschuldige einer Verschwörung sey, welche wider die Einheit und Untheilbarkeit der Republik, so wie auch gegen die Freiheit und Sicherheit des Frankreichischen Volkes, existiret habe. Das Tribunal ließ also das Gesuch des öffentlichen Anklägers zu, und nachdem es den Angeklagten vernommen, so verurtheilte dasselbe den gedachten Brünet zur Strafe des Todes, und verordnete, daß sein Vermögen der Republik anheim gefallen seye; daß die gegenwärtige Verurtheilung innerhalb 24 Stunden auf dem Revolutionsplatze vollzogen, gedruckt, und in dem ganzen Umfange der Republik angeschlagen werden solle: alles wie es der öffentliche Ankläger geboten hatte.
Quellen.[]
- ↑ Dr. R. Fl. Leidenfrost's französischer Heldensaal oder Leben, Thaten und jetzige Schicksale der denkwürdigsten Heroen der Republik und des Kaiserreichs, insonderheit der Waffengefährten und Marschälle Napoleons. Ilmenau, 1828. Druck und Verlag von Beruh. Friedr. Voigt.
- ↑ Politische Annalen herausgegeben von Christoph Girtanner. Berlin. Bey Johann Friedrich Unger. 1794.