Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Garnison und Kantonverfassung.[]

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Die in Berlin befindliche Garnison besteht aus Kavallerie, Infanterie und Artillerie, nämlich aus 3 Kompagnien Garde du Corps, 300 Mann stark, dem Regiment Gensd'armes, 1000 Mann stark, 5 Eskadrons Leibhusaren, 6 Regimentern Infanterie, N. 1, 13, 19, 23, 25, 26, 2 Regimentern No. 1 und 3 und dem 9ten Bataillon Artillerie nebst 3 Kompagnien reitender Artillerie. Hierzu kömmt noch das Pontonierkorps, das Invalidenkorps, ein Kommando von 12 reitenden Feldjägern und noch ein besonderes Kommando Husaren, ferner kann zum hiesigen Militär noch gerechnet werden: das Kadettenkorps, die Militärakademie, die königl. Suite (wozu die General- und Flügeladjudanten und der Generalstaab gehören,) das Personale des Oberkriegskollegiums, des Generalauditoriats und des Medicinalstabs. -- Die Artillerie liegt sämtlich in Kasernen, so wie auch die Beweibten von der Infanterie und den Husaren; die übrigen sind in Bürgerhäusern einquartirt. -- Die sämtliche Garnison bezieht täglich 30 Wachen von welchen allen, sobald die Nacht eintritt, Patrouillen zur Sicherheit auf alle Straßen geschickt werden. -- Der Gouverneur und der Kommandant der Stadt leiten im Allgemeinen die Garnisonsangelegenheiten. Der Ober- und Garnisonauditeur, der Gouvernementsarzt und Gouvernementschirurgus sind für die Militärpersonen bestimmt, welche nicht zur Garnison gehören. -- Uebrigens gehört Berlin zu den Städten die mit der Kantonsfreiheit beschenkt sind, ausgenommen ist das Vogtland, welches, so wie die übrigen außerhalb den Mauern gelegenen und zur Stadt gehörigen Etablissements kantonpflichtig ist.


Quellen.[]

  1. Topographisch-statistisch-geographisches Wörterbuch der sämmtlichen preußischen Staaten. Halle bei Karl August Kümmel 1805.
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