Von Bastille bis Waterloo. Wiki
Advertisement

Erste Friedens-Unterhandlungen zwischen England und Frankreich durch Wickham und Barthelemi, in der Schweiz.[]

[1]
Als der König von Großbritannien dem Parlemente den Etat der Finanz-Erfordernisse für das Jahr 1796 hatte vorlegen lassen, sandte er am folgenden Tage (den 8. Dez. des Jahres 1795) eine Bothschaft in das Unterhaus, um ihm anzuzeigen, daß -- die Krisis, welche bey dem Anfange dieser Sitzung Statt gefunden, in Frankreich eine Ordnung der Dinge hervorgebracht habe, wodurch sich der König veranlaßt sehen werde, jeder Stimmung, die der Feind zeigen würde, Unterhandlungen zu eröffnen, zu entsprechen, mit dem aufrichtigen Verlangen, derselben den schnellsten und vollständigsten Erfolg zu geben, und einen allgemeinen Frieden zu schließen, sobald solcher unter billigen, und für ihn und seine Bundesgenossen annehmlichen, Bedingungen Statt haben könne *).

*) Posselts Annalen 1796. B. 1. S. 4.

Einige Monathe vergingen, ehe der König von Großbritannien einen Versuch machte, die Stimmung seines Feindes, im Betreff dieses wichtigen Gegenstandes, zu erforschen.

Der erste geschah im Anfange des März, (unter dem 8. dieses Monats 1796) durch eine Note **), welche der englische Gesandte in der Schweiz, Wickham, dem französischen, Barthelemi, übersandte, und in welcher er im Nahmen seines Königs den Wunsch äußerte, "über die Gesinnungen Frankreichs im Betreff des Gegenstandes einer allgemeinen Pacification unterrichtet zu werden." Er legte denn zugleich dem französischen Bothschafter folgende drey Fragen vor, mit dem Ersuchen, deshalb bey seiner Behörde Erkundigungen einzuziehn:

1. Ob man in Frankreich geneigt sey, mit dem König von Großbritannien und seinen Alliirten eine Unterhandlung zur Wiederherstellung eines allgemeinen Friedens, auf gerechte und angemessene Bedingungen, zu eröffnen, und zu dem Ende, an einem gemeinschaftlich zu bestimmenden Orte, zu einem Congresse Minister abzusenden.

2. Ob man wohl geneigt sey, ihm die allgemeinen Grundlagen einer Pacification, so wie sie Frankreich in Vorschlag bringen werde, mitzutheilen; damit der König und seine Alliirten im Einverständnisse mit einander untersuchen könnten, ob selbige von der Art wären, daß sie einer Friedens-Unterhandlung zur Grundlage dienen könnten? oder ob man

3. etwa einen andern Weg vorzuschlagen wisse, um zu dem Zwecke einer allgemeinen Pacification zu gelangen."

**) Posselts Europ. Annal. 1796. B. II. S. 95.

Er schloß diese Note mit der Anzeige; daß er bevollmächtigt sey, die Beantwortung dieser Fragen in Empfang zu nehmen, und sie an seinen Hof zu befördern, keineswegs aber sich in Unterhandlungen einzulassen.

Der französische Ambassadeur beantwortete diese Note (am 26. März) mit der Erklärung: "das Vollziehungs-Directorium wünsche angelegentlich, der französischen Republik einen gerechten, ehrenvollen und dauerhaften Frieden zu verschaffen. Es würde daher die Aeußerungen des englischen Ministers mit wahren Vergnügen aufgenommen haben, wenn nicht seine Aeußerung, daß er keine Vollmacht zu unterhandeln habe, Anlaß zu einem Zweifel an der Aufrichtigkeit der Gesinnungen seines Hofs gebe."

"Wenn England wirklich anfinge, sein wahres Interesse zu erkennen, und für sich selbst die Quellen des Ueberflusses und Glücks wieder eröffnen wolle, so sehe das Directorium nicht, wie es einen Congreß vorschlagen könne, dessen nothwendiges Resultat sey, die Unterhandlungen endlos zu machen? eben so wenig, wie es sich darauf einschränken könne, von der französischen Regierung, auf eine unbestimmte Art, die Bezeichnung eines jeden andern Wegs zu diesem Ziele zu fordern?"

"Sollte dieser Schritt nicht bloß die Absicht haben," heißt es denn in dieser Note wörtlich weiter, "der brittischen Regierung die Gunst zu gewinnen, welche alle Mal mit den ersten Friedenseröffnungen verknüpft ist? Sollte er nicht von der Hoffnung begleitet gewesen seyn, daß er durchaus keinen Erfolg haben werde?"

"Wie dem auch sey, so wird das Vollziehungs-Directorium, dessen Politik nur Aufrichtigkeit und Rechtschaffenheit zu Führern hat, in seinen Erklärungen einen hiermit völlig übereinstimmenden Gang befolgen. -- -- -- Da es von der Constitution zur Vollziehung der Gesetze eingesetzt ist, so kann es keinen Antrag machen, oder anhören, der diesen entgegen ist. Die Constitutions-Urkunde erlaubt ihm nicht, in irgend eine Veräußerung dessen einzuwilligen, was, nach den vorhandenen Gesetzen, zu dem Gebiete der Republik gehört."

"Dagegen können die Länder, die von den Armeen Frankreichs besetzt, aber mit Frankreich noch nicht vereinigt sind, so wie die übrigen Staats- und Handels-Angelegenheiten, Gegenstände der Unterhandlung werden und würden dem Directorium Gelegenheit geben, zu beweisen, wie sehr es wünsche, auf das bald möglichste zu einer glücklichen friedlichen Vereinigung zu gelangen. Es sey bereit, in dieser Hinsicht alle Eröffnungen anzunehmen, welche gerecht, billig, und der Würde der Republik angemessen seyn würden."

Nach dem Empfang dieser Note glaubte das englische Ministerium, sich nicht weiter in Unterhandlungen einlassen zu können. Es erklärte dieß in einer, von London (den 10. Aprill) datirten officiellen Schrift *) durch welche es die kaum angefangenen Unterhandlungen beendigte, und sich deshalb durch folgende Aeußerungen zu rechtfertigen suchte.

"Ton und Geist der empfangenen Note verrathen, daß die französische Regierung von einer für den Frieden günstigen Stimmung noch weit entfernt sey. Man erkläre darin laut die unzulässige Forderung, sich alles zuzueignen, was die gegenwärtig in Frankreich Statt findenden Gesetze, unter der Bezeichnung: französischer Republik begreifen mögten."

"Dieser Forderung füge man noch die bestimmte Erklärung bey, daß man einen hiermit streitenden Antrag durchaus nicht thun, ja nicht ein Mal anhören könne; und beziehe sich dabey auf ein neueres Reglement, dessen Verfügungen allen andern Nationen völlig fremd seyen."

"So lange man bey diesen Gesinnungen beharre, bleibe dem Könige von Großbritannien nichts übrig, als einen Krieg fortzusetzen, der auf gleiche Weise gerecht und nothwendig sey."

"Sobald indessen der Feind friedlichere Gesinnungen zeigen werde, werde er im Einverständniß mit seinen Alliirten sehr bereitwillig zu allen Maßregeln die Hand bieten; welche für die wirksamsten, zur Wiederherstellung der allgemeinen Ruhe, auf gerechte, ehrenvolle und dauerhafte Bedingungen, erachtet werden dürften; es mögte nun Niedersetzung eines Congresses -- wodurch doch Europa schon so mancher Friede geschenkt sey -- oder eine präliminäre Diskussion, oder auch irgend ein anderer Weg zu diesem heilsamen Ziele seyn."

*) Ebendas. S. 97.


Zweyte Friedens-Unterhandlung zwischen England und Frankreich, zu Paris, durch den Lord Malmesbury, und den Minister der auswärtigen Angelegenheiten Delacroix.[]

[2]

Berichte davon, und officielle Aeußerung des französischen Vollziehungs-Directoriums darüber.[]

Mit dem Ende des Feldzugs eben dieses Jahres (1796), fanden die großbritannischen Minister für gut, einen abermaligen Versuch zu einer Friedens-Unterhandlung zu machen.

Als sich die ersten Gerüchte davon verbreiteten, erklärte sich das französische Vollziehungs-Directorium auf eine Weise darüber, die freylich keine günstigere Stimmung für die Absichten und Plane Englands verrieth, als bey dem ersten vorhin erwähnten Versuche.

"Die Ankündigungen, in den englischen Blättern, von der Absendung eines englischen Gesandten nach Paris, um daselbst Frieden zu unterhandeln," hieß es in dieser officiellen Erklärung *), "erinnerten an die Anfrage des Herrn Wickham, und an die Gerüchte, welche über die Sendung des Herrn Hammond an den preußischen Hof verbreitet wären. Zufolge derselben habe auch er die Bestimmung gehabt, nach Paris zu kommen, um Friedens-Anträge zu thun."

*) Posselt a. s. O. Bd. IV. S. 66.

"Als seine eigentliche Bestimmung bekannt geworden sey, habe es geheißen, er sey zur Beschleunigung des Friedens nach Berlin abgesandt. Jetzt wisse man, daß die eigentliche Absicht gewesen sey, Preußen zum Bruch seiner Verträge mit Frankreich, und zur erneuerten Theilnahme an der Coalition zu vermögen."

"Das englische Ministerium habe, bey dieser, hinter die Maske der Friedlichkeit versteckten, Intrigue, die doppelte Absicht gehabt, Frankreich einen neuen Feind zu erwecken, und in den Augen der Nation die Fortsetzung des Kriegs zu rechtfertigen; indem sie alles Gehässige davon auf Frankreich zu werfen suche."

"Diese Absicht lege sich handgreiflich dar, wenn man erwäge, wie wenig Geneigtheit die herrschsüchtige, englische Regierung, zu einem Frieden haben könne, der sie ihrer See-Uebermacht berauben, die Freyheit der Meere herstellen, die Marine Spaniens, Hollands und Frankreichs wieder empor heben würde, und die Industrie und den Handel dieser, stets mit ihnen rivalisirenden Staaten zu dem höchsten Grade des Flores befördern würde."

"Der Glaube an die friedlichen Gesinnungen des englischen Ministeriums müsse völlig verschwinden, wenn man wisse, daß es, durch Gold und Intrigue, durch offne und verdeckte Künste, mehr als je auf das Wiener Kabinet zu wirken suche, und dadurch ein Haupthinderniß gegen die Unterhandlungen errege, welche dieß Kabinet für sich, im Betreff des Friedens, zu eröffnen geneigt wäre."

"Auch werde man in diesem Unglauben bestärkt, wenn man den Zeitpunkt bemerke, in welchem das Gerücht von Unterhandlungen in Umlauf gebracht sey."

"Die englische Nation sehe der Fortsetzung des Krieges mit Ungeduld zu. Man müsse auf seine Klagen, aus seine Vorwürfe antworten; man müsse den Rednern, die sich in dem aufs neue zu eröffnenden Parlemente gegen den Krieg erheben würden, den Mund verschließen; man müsse die Forderung neuer Taxen rechtfertigen, und, um zu diesen Resultaten zu gelangen, müsse man behaupten können, daß die französische Regierung sich gegen jeden Antrag eines billigen Friedens stemme."

Ankündigung des Friedens-Unterhändlers, und zweyte officielle Erklärung des Directoriums.[]

Dieser unfreundlichen öffentlichen Aeusserungen des Vollziehungs-Directoriums unerachtet, wurde gleichwohl von dem englischen Ministerium (unter dem 24. September) demselben die Sendung eines Friedens-Bothschafters nach Paris angekündigt, und um einen Paß für denselben nachgesucht.

Das Directorium erklärte sich auch hierüber öffentlich, und ebenfalls auf eine Weise, die wenig Vertrauen, oder vielmehr das entschiedenste Mißtrauen, in die Absichten des englischen Ministeriums zu Tage legte, und bey weitem mehr geeignet war, die Erwartung des Publikums, im Betreff dieser zu beginnenden Unterhandlungen, niederzuschlagen, als sie zu heben.

"Es sey nunmehr augenscheinlich," hieß es *), "daß man das Publikum hintergangen habe, als von Anträgen zum Frieden, die England dem Directorium habe thun lassen, von Conferenzen und von Vorschlägen Englands, die vom Directorium verworfen wären, die Rede gewesen sey."

*) Posselt a. s. O. S. 67.

"Es sey leicht zu erkennen gewesen, daß diese, von Englands Freunden ausgestreuten Gerüchte die Absicht gehabt hätten, einigen Grund zu den Forderungen zu gewähren, die dem Parlemente bey seiner Eröffnung vorgelegt werden sollten; oder die Meinung des Publikums und des Direktoriums zu prüfen, ehe man wirklich eine derortige Eröffnung machen wolle."

"Man habe Ursache zu glauben, daß dieß Mal beyde Gründe vereinigt wären." (Es folgt nun die Nachricht von dem Antrage des englischen Kabinets, worauf dann so fortgefahren wird:) "Das Vollziehungs-Direktorium habe unverzüglich dem Minister der auswärtigen Verhältnisse den Auftrag gegeben, den Paß für den englischen Abgesandten auszufertigen; der die Vollmacht erhalten werde, nicht nur Frieden vorzubereiten und zu unterhandeln, sondern auch definitiv abzuschließen."

"Wenn demnach," so heißt es wörtlich zum Schlusse, die englische Regierung redlich handelt, wenn dieser von ihr gethane Schritt nicht, wie die übrigen, einzig dazu abzweckt, die Meinung zu verbreiten, daß sie nur gezwungen Krieg führen, um einen Vorwand zu Forderungen von Geldsummen zu haben, deren Aufwand das englische Volk mit Widerwillen sieht, wenn sie der Stimme der Menschheit ihr Ohr öffnet, und den Wünschen der Nation entspricht, deren Staats-Vortheile und Glück ihr anvertrauet sind, so werden dem Frieden von nun an weder Zögerungen noch Hindernisse entgegen stehn."

Anfang der Unterhandlungen, Discussionen, über das Princip zur Grundlage der Unterhandlungen.[]

Dieser Aeusserungen, die mehr geeignet waren, den Stolz und die Empfindlichkeit der englischen Minister zu reizen, als sie zu einer aufrichtigen friedlichen Annäherung zu bewegen -- unerachtet kam der englische Bevollmächtigte, aber freylich erst einen Monath, nachdem man den Paß für ihn verlangt hatte, zu Paris an.

Man hatte einen der geübtesten und gewandtesten Diplomatiker, den Lord Malmesbury *) zu dieser Sendung gewählt, und ihm Vollmacht **) gegeben, mit dem Bevollmächtigten der französischen Republik, ingleichen denen der andern Fürsten und Staaten, deren Angelegenheiten dabey zur Sprache kommen konnten, sowohl einzeln und besonders, als mit einander und verbunden -- -- über einen festen und dauerhaften Frieden, aufrichtige Freundschaft und Eintracht, übereinzukommen und abzuschließen.

*) Posselt a. a. O. S. 69.
**) Er hatte seine diplomatische Laufbahn 1768, als Gesandtschafts-Sekretair zu Madrit begonnen, in der Folge war er englischer Minister zu Brüssel, und während der Epoche der ersten Theilung Polens, zu Berlin gewesen. 1776 wurde er Gesandter zu St. Petersburg, und 1784 im Haag.

Mit seiner Vollmacht übergab Lord Malmesbury dem französischen Bevollmächtigten, dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Delacroix, ein Memoir, im Betreff des bey den Friedens-Unterhandlungen zum Grunde zu legenden allgemeinen Princips *) folgendes, im Wesentlichen wörtlichen Inhalts:

*) Posselt a. a. O. S. 71.

"Der König von Großbrittannien wünsche, so viel von ihm abhänge, dazu beyzutragen, daß die allgemeine Ruhe wieder hergestellt und durch gerechte, ehrenvolle, und sichere Bedingungen die künftige Ruhe von Europa gesichert werde. Er halte dafür, daß man am schnellesten und sichersten zu diesem allgemeinen Ziele gelangen werde, wenn man gleich Anfangs wegen eines allgemeinen Grundsatzes, der den festzusetzenden Bestimmungen zur Grundlage dienen solle, übereinkomme."

"Der erste Gegenstand bey Friedens-Unterhandlungen betreffe gewöhnlich die Zurückgaben und Abtretungen von Ländern, welche die streitenden Partheyen an einander zu machen hätten."

"Nach dem ununterbrochenen Kriegsglücke sähe sich Großbritannien in dem Falle, daß es von Frankreich keine Länder zurück zu fordern, wohl aber Niederlassungen und Kolonien von größter Wichtigkeit und einem fast nicht zu berechnenden Werthe, erobert habe."

"Frankreich habe dagegen auf dem festen Lande Eroberungen gemacht, bey welchen der König von Großbrittannien um so weniger gleichgültig seyn könne, als dabey das wichtigste Interesse seines Volks, und die heiligsten Verbindungen seiner Krone mit verwickelt wären."

"In diesem Zustande der Dinge entdecke der König ein Mittel, allen Krieg führenden Theilen den Frieden auf gerechte und billige Bedingungen zu verschaffen, und dadurch die Ruhe für die Zukunft zu sichern."

"Dem zu Folge erbiete er sich, Frankreich durch verhältnißmäßige Zurückgaben dasjenige zu ersetzen, was durch Anordnungen, zu deren Billigung man es auffordern würde, bestimmt werden solle, um den gerechten Forderungen der Alliirten des Königs Gnüge zu leisten, und das Gleichgewicht von Europa zu erhalten."

"Der König behalte sich übrigens vor, sich in Zukunft über die Anwendung dieses Grundsatzes, auf die verschiedenen Gegenstände, die unter den Partheyen in Frage kommen dürften, ausführlicher zu erklären. Und diese Erklärung werde der Stoff der Erörterungen seyn, in welche sich einzulassen, der Minister bevollmächtigt sey; so bald man sich wegen des Grundsatzes vereinigt haben werde, der zur Grundlage der Unterhandlung dienen solle."

"Zugleich aber könne der König nicht umhin zu erklären, daß, dafern sein großmüthiges und billiges Anerbieten nicht angenommen werden, oder die deshalb erfolgende Erörterung unglücklicher Weise den erwünschten Zweck nicht erreichen sollte, weder dieser allgemeine Vorschlag, noch die näher bestimmten, welche daraus sich ergeben würden, in irgend einem Falle, als Punkte, wegen deren man übereingekommen, oder welche von seiner Majestät bewilligt worden, angesehen werden dürften."

In der Unterredung, die durch die Ueberreichung der Vollmacht und dieses Memoirs veranlaßt wurde *) fragte der französische Bevollmächtigte den Lord Malmesbury: ob er sich im Nahmen der Alliirten Großbrittanniens rede, von diesen mit Vollmachten und Verhaltungs-Befehlen versehen sey.

*) Posselt a. a. O. S. 73.

Der englische Bevollmächtigte verneinte dieß, setzte aber hinzu, daß er, sobald sich das Directorium über den, in seinem Memoire aufgestellten, Grundsatz erklärt haben werde, Kouriere absenden werde, um den verbündeten Höfen von dem Zustande der Unterhandlungen Nachricht zu ertheilen und ihre Befehle einzuholen.

Der französische Minister fragte nun weiter: "ob er nicht wenigstens den Grundsatz der Zurückgabe, in sofern sie die französische Republik und die großbrittannische Regierung beträfen, näher bestimmten könne? und die Antworten des Lords Malmesbury war: sobald sich das Directorium erklärt haben werde, werde er einen Kourier abschicken, um über diesen Punkt Verhaltungs-Befehle einzuholen.

Das Vollziehungs-Directorium, dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten die Note des englischen Bevollmächtigten vorgelegt hatte, ließ diesem nun durch die Hand des Ministers folgende Antwort *) zufertigen.

*) Posselt a. a. O. S. 75.

"Das Vollziehungs-Directorium sehe mit einer Art von Schmerz, daß in dem Augenblicke, wo man die wahre Rückkehr des Friedens hoffen könnte, Lord Malmesbury nur zögernde Maßregeln und einen Weg angebe, auf welchem man lange nicht zum Schluß kommen werde."

"Eine Separat-Unterhandlung -- wozu Lord Malmesbury, nach dem Inhalte seines Beglaubigungs-Schreibens, hinlänglich autorisirt sey, würde die Unterhandlung beträchtlich abgekürzt haben."

"Die Nothwendigkeit, mit dem Interesse beyder Mächte auch noch das der Alliirten Großbrittanniens abzuwägen, müßte die ausgleichenden Verhältnisse und Schwierigkeiten vermehren, und zwecke auf Errichtung eines Congresses ab; wobey die Formen, bekanntlich immer langsam wären, und die Dazukunft von Mächten erfordert werde, die noch kein Verlangen zu unterhandeln bezeigt und, nach seiner eigenen Aeußerung, dem großbritannischen Bevollmächtigten auch keine Vollmacht dazu ertheilt hätten."

"Ohne demnach auf irgend eine Art über die Absicht des Lords Malmesbury im voraus urtheilen zu wollen, ohne daraus, daß seine Erklärung nicht mit der Vollmacht in seinem Beglaubigungs-Schreiben übereinzustimmen scheine, etwas zu folgern, ohne darauf die Vermuthung zu gründen, daß er geheime Verhaltungs-Befehle erhalten habe; welche die Wirkung seiner ostensibeln Vollmacht vernichteten, ohne endlich zu behaupten, daß der doppelte Zweck der großbrittannischen Regierung gewesen sey, durch allgemeine Vorschläge, die besondern anderer Mächte zu hintertreiben, von dem englischen Volke die Mittel zur Fortsetzung des Kriegs zu erhalten, und den ganzen Haß, wegen Verzögerung des Friedens, die sie doch selbst veranlaßt, auf die Republik zu wälzen -- könne das Directorium nicht bergen, daß der Vorschlag des Lords Malmesbury nichts weiteres -- nur unter einer freundschaftlichern Einkleidung sey, als die Erneuerung derjenigen Eröffnung, welche im vorigen Jahre durch Herrn Wickham gemacht worden, und daß sich daraus nur eine entfernte Hoffnung zum Frieden ergebe."

"Im Bezug auf den von dem Lord Malmesbury vorangestellten Grundsatz nicht als Grundlage zu Unterhandlungen dienen könne; daß man vor allen Dingen das gemeinsame Bedürfniß eines gerechten und dauerhaften Friedens betrachten müsse; sodann das politische Gleichgewicht, das durch völlige Zurückgaben vernichtet werden könnte, und endlich die Mittel, welche die Krieg führenden Mächte haben könnten, -- die eine, um die Eroberungen zu behaupten, welche sie machte, da sie noch von einer großen Macht von Alliirten unterstützt war, die nun von der Coalition abgetreten wären; die andere, um sie wieder zu erobern, indem diejenigen, die zuvor ihre Feinde waren, inzwischen fast alle entweder Alliirte von ihr, oder doch neutral geworden wären."

"Da indessen das Directorium eifrig wünsche, die Leiden des Kriegs zu endigen, und keinen Weg zur Aussöhnung unbenutzt zu lassen, so erkläre es hiedurch, daß, sobald Lord Malmesbury dem Minister der auswärtigen Verhältnisse hinlängliche Vollmacht und Beglaubigung von denen mit England verbundenen Mächten, auch in ihren Nahmen zu unterhandeln und abzuschließen, vorzeigen könne, das Directorium auf genauer bestimmte Vorschläge, die man ihm vorlegen werde, antworten, auch sich bemühen werde, jede Schwierigkeit aus dem Wege zu räumen; in sofern dieß die Sicherheit und Würde der Republik gestatte."

Fortgesetzte Unterhandlungen, besonders über die Theilnahme der Verbündeten Großbritanniens an denselben.[]

Nachdem der englische Bevollmächtigte diese Deklaration wieder an seinen Hof gesandt, und eine Anweisung zur Beantwortung derselben erhalten hatte, übersandte er dem französischen Minister, (am 12. November) abermals eine Note *).

*) Posselt a. a. O. Bd. IV. S. 129.

Er bemerkte darin zuförderst: "Was die Beleidigungen und ungerechten Aeusserungen anbetreffe, welche die Antwort des Directoriums enthalte, und die nur dazu dienen könnten, neue Hindernisse der Annäherung, welche das Directorium doch so sehr zu wünschen scheine, in den Weg zu legen; so habe es der König weit unter seiner Würde gehalten, zuzugeben, daß darauf, von seiner Seite, etwas geantwortet werde."

"Der Fortgang und Erfolg der Unterhandlung werde die Grundsätze und Absichten deutlich genug zu Tage legen, wonach man auf beyden Seiten gehandelt habe. Weder durch zurückstoßende, durchaus ungegründete Vorwürfe, noch durch gegenseitige Beleidigungen, arbeite man mit Aufrichtigkeit an der Bewirkung des Friedens."

Indem er sich nun zu dem Gegenstande selbst wandte, erklärte er, "daß man ihn völlig ohne Grund für zu einer Separat-Unterhandlung bevollmächtigt halten wolle. Sein, in der gewöhnlichen Form abgefaßtes, Beglaubigungs-Schreiben ertheile ihm Vollmacht, Frieden zu unterhandeln und abzuschließen, schreibe ihm aber weder die Form noch die Bedingungen des Vertrags vor; sondern, im Betreff dieser, müsse er sich, dem alten Herkommen gemäß, nach den Verhaltungsbefehlen richten, die ihm sein Hof zukommen lassen werde."

"Auch habe er, gleich Anfangs, mündlich erklärt, daß er von seinem Könige auf das bestimmteste dahin angewiesen sey, sich auf keine Vorschläge einzulassen, welche dahin abzweckten, das Interesse seiner Majestät von dem seiner Alliirten zu trennen."

"Dem zu Folge könne von keiner Unterhandlung die Rede seyn, als welche das Interesse und die Ansprüche aller der Mächte vereine, die in dem gegenwärtigen Kriege gemeinschaftliche Sache gemacht hätten."

"In dem Fortgang, einer solchen Unterhandlung würde die Dazukunft, oder wenigstens die Theilnahme dieser Mächte allerdings wesentlich nothwendig werden, und der König setze bey denselben eben die Geneigtheit, zu jeder Zeit auf einer gerechten und billigen Grundlage zu unterhandeln, voraus, von welcher der Kaiser, selbst in dem Augenblicke der Eröffnung des letztern Feldzugs, der französischen Regierung einen so auffallenden Beweis gegeben habe."

"Erwarten zu wollen, daß ihm erst förmliche und entschiedene Bevollmächtigung, von Seiten der Alliirten zukomme, würde einen sehr unnützen Zeitverlust veranlassen. Auch sehe er keinen Grund, warum Großbritannien und Frankreich nicht über die Grundlagen der Unterhandlungen, wenigstens wie sie einstweilen anzunehmen wären, unterhandeln könnten."

"Der König glaube, sie könnten ganz Europa keinen bessern Beweis des Verlangens, den Drangsalen des Kriegs ein Ende zu machen, geben, als wenn sie sich unverzüglich über die Grundlage zu einer allgemeinen Unterhandlung vergleichen könnten, und dann die Alliirten einlüden, auf solche Art daran Theil zu nehmen, daß der allgemeine Friede dadurch beschleunigt werde."

"Zu dem Ende habe er -- einzig durch seine Großmuth und Redlichkeit bestimmt, gleich Anfangs als Grundsatz vorschlagen lassen: Frankreich durch verhältnißmäßige Zurückgaben die Ausgleichungen zu ersetzen, in welche diese Macht einwilligen solle, um den gerechten Forderungen der Alliirten des Königs eine Gnüge zu leisten, und das politische Gleichgewicht von Europa zu erhalten."

"Da nun das Directorium sich weder über die Annahme, noch über die Einschränkungen und Abänderungen dieses Grundsatzes, noch über die Aufstellung eines andern, der zu demselben Zwecke führen könne, bestimmt erklärt habe, so sey er" (der Bevollmächtigte) "angewiesen, in dieser Hinsicht eine offene und genau bestimmte Erklärung zu verlangen."

"Zugleich sey er aber auch bevollmächtigt, diesem Verlangen noch die ausdrückliche Erklärung beyzufügen: daß der König seinen Alliirten von allen seinen Schritten, im Betreff dieses Gegenstandes, Nachricht ertheilen, und gegen sie alle Pflichten eines guten und treuen Verbündeten, auf das wirksamste bethätigen werde; wogegen auch sie gewiß nichts unterlassen würden, was die Wiederherstellung eines allgemeinen Friedens, auf gerechte, ehrenvolle und dauerhafte Bedingungen, befördern könne."

Auf diese Erklärung erfolgte, noch an demselben Tage, eine Antwort des Ministers Delacroix *), in welcher er, im Nahmen des Directoriums, den großbrittannischen Bevollmächtigten einlud, die Gegenstände der, von im vorgeschlagenen, wechselseitigen Ausgleichungen auf das eheste und nahmentlich anzugeben. Er fügte dieser Aufforderung die Anfrage hinzu: "was es für eine Bewandniß mit der Geneigtheit, über einen gerechten und billigen Frieden zu unterhandeln, habe, wovon der Kaiser der französischen Regierung einen, so auffallenden Beweis, selbst in dem Augenblicke der Eröffnung des jetzigen Feldzugs gegeben haben solle; und wovon das Vollziehungs-Directorium nichts wisse? "

Diese Aufforderung und Anfrage erwiderte Lord Malmesbury *) ebenfalls noch an demselben Tage; erstere, durch die wörtliche Wiederholung des Ausgleichungs-Vorschlags oder Grundsatzes, wie er ihn in seiner, am Morgen desselben Tages übergebenen Schrift aufgestellt hatte; -- indem er hinzusetzte, daß er nicht bevollmächtigt sey, vor der Annahme dieses Grundsatzes, oder der Aufstellung eines andern, von Seiten des Directoriums, die Gegenstände der wechselseitigen Ausgleichung zu bestimmen; -- letztere durch die Erinnerung an eine Note, welche der Baron von Degelmann (unter dem 4. Jun. 1796) bereits nach Beendigung des Waffenstillstandes, dem französischen Minister in der Schweiz übergeben habe.

*) Posselt a. a. O. Bd. IV. S. 133.
*) Posselt a. a. O.

Es erfolgte nun, am folgenden Tage ein noch schnellerer Notenwechsel. Der Minister Delacroix schrieb dem Lord Malmesbury *), er habe von dem Directorium den Auftrag, ihm zu erklären, daß es zu der Antwort, die ihm gestern ertheilt worden, nichts hinzuzusetzen wisse."

*) Posselt a. a. O. S. 133.

"Zugleich sey ihm aufgetragen, den Lord Malmesbury zu fragen, ob es bey jeder officiellen Aeußerung, welche zwischen ihnen vorfallen dürfte, nöthig seyn werde, einen Kourier abzuschicken, um besondere Verhaltungs-Befehle einzuholen?"

Dagegen bat Lord Malmesbury den französischen Minister **) ihn zu belehren: "ob er die Note, die er gestern Abend, als Antwort, auf seine gestern Morgen übergebene, erhalten habe, als officiell betrachten solle? "

**) Posselt a. a. O. S. 134.

Er setzte hinzu: "er thue diese Frage, um nicht unnützer Weise den Abgang eines Kouriers zu ersparen."

Der französische Bevollmächtigte ertheilte ihm die verlangte Belehrung sogleich dahin, daß er die erwähnte Note allerdings als officiell zu betrachten habe, und die so pressirte Korrespondenz endete für heute damit, daß der großbritannische Bevollmächtigte dem französischen Minister anzeigte: er habe seine Antwort erhalten, und werde nun die erwähnte Note noch heute an seinen Hof absenden.

Ueber den allgemeinen Grundsatz der Unterhandlungen.[]

Jetzt trat wieder ein vierzehntägiger Stillstand der Unterhandlungen ein. Endlich (am 26. November) nachdem der nach London gesandte Kourier wieder zurück gekommen war, übersandte Lord Malmesbury dem französischen Minister wieder eine Note *); welche die Erklärung enthielt: daß sein Hof zu der von ihm auf die von dem Directorium ihm vorgelegten zwey Fragen, ertheilte Antwort nichts mehr hinzuzusetzen habe. Er erwarte daher mit dem größten Interesse die Aeusserungen der Gesinnungen des Directoriums, im Betreff des Grundsatzes, welchen er als Grundlage der Unterhandlungen vorgeschlagen habe. Auch habe er Befehl erhalten, seine Bitte, um eine freymüthige und genau bestimmte Antwort, im Betreff dieses Gegenstandes, zu erneuern. -- --

*) Posselt a. a. O. S. 135.

Am folgenden Tage erfolgte, auf dem gewöhnlichen Wege, die Antwort des Directoriums **) dahin, daß es den großbritannischen Bevollmächtigten bemerken ließ: "wie die Antwort, welche er (am 26. October und 12. November) erhalten habe, schon die Anerkennung des oft erwähnten Grundsatzes in sich begreife."

**) Posselt a. a. O. S. 136.

"Sodann aber, um allem fernern Wortwechsel vorzubeugen, werde ihm hierdurch noch die förmliche und positive Erklärung dahin gegeben, zugleich auch die Einladung wiederholt, eine schleunige und kathegorische Antwort auf den Vorschlag zu geben, welcher ihm (am 12. Nov.) gemacht sey, und der hier wörtlich wiederholt würde.

Lord Malmesbury antwortete nun sogleich wieder *), daß er nicht einen Augenblick verlieren werde, die eben erhaltene Note seinem Hofe mitzutheilen, dessen Befehle er nothwendig erwarten müsse, ehe er sich über die wichtigen Puncte, die sie enthalte, erklären könne.

*) Posselt a. a. O.

Abermalige Stockung; Vertrauliche Memoires; Klägliche Beendigung der Unterhandlungen.[]

Nun stockte die Unterhandlung abermals bis zum 17. Dezember. An diesem Tage übergab der großbritannische Bevollmächtigte dem französischen Minister endlich die so oft verlangte nähere Erklärung, in zwey sogenannten vertraulichen Memoires, welche er mit folgender Note begleitete *):

*) Posselt a. a. O. S. 281

"Er habe den Auftrag, ihm die beygehenden vertraulichen Memoires vorzulegen; welche die Vorschläge seines Hofs über die Anwendung des bereits als Grundlage, zur Friedens-Unterhandlung festgesetzten Grundsatzes, enthielten."

"Er werde sich es zum Anliegen machen, mit dem Minister in alle Erklärungen einzugehn, welche die dermalige Lage und der Fortgang der Unterhandlungen zulassen könne: auch nicht ermangeln, in der nähern Erörterung dieser Vorschläge, oder jedes andern Gegen-Entwurfs, der von Seiten des Vollziehungs-Directoriums ihm vorgelegt werden könnte, jene Offenheit und jenen Aussöhnungs-Geist an den Tag zu legen, welche den gereichten und friedlichen Gesinnungen seines Hofs angemessen wären."

Die erwähnten, dieser Note beygefügten Memoires verdienen ihrem ganzen Inhalte nach, näher gekannt zu werden. Sie waren folgende:

"Vertrauliches Memoire, über die Hauptgegenstände der Zurückgaben, Ausgleichung und gegenseitigen Uebereinkunft *)."

*) Posselt a. a. O. S. 282.

In diesem wird zuförderst bemerkt: "der zur Grundlage der Unterhandlungen angenommene Grundsatz führe auf Zurückgaben, die der König von Großbritannien an Frankreich zu machen habe, um die Anordnungen auszugleichen, in welche diese Macht einzuwilligen hätte, um den gerechten Forderungen der Alliirten des Königs eine Gnüge zu leisten, und um das politische Gleichgewicht Europa's zu erhalten."

"Um diese Zwecke auf die vollständigste Art zu erfüllen, und um einen neuen Beweis der Aufrichtigkeit seiner Wünsche, zur Herstellung der allgemeinen Ruhe, zu geben, würde der König vorgeschlagen, daß diesem Grundsatze, von beyden Seiten alle Ausdehnung gegeben werde, deren er fähig seyn könne."

"Er fordere demnach:"

1. "für den Kaiser, die Zurückgaben aller seiner Staaten, nach dem Besitz-Stande vor dem Kriege;"

2. "Die Herstellung des Friedens zwischen dem deutschen Reiche und Frankreich, durch eine sowohl dem gegenseitigem Interesse, als der allgemeinen Sicherheit Europa's zuträgliche und angemessene Uebereinkunft. Diese Uebereinkunft wäre mit dem Kaiser, als verfassungsmäßigem Oberhaupte, entweder unter Vermittelung des Königs, oder unmittelbar, je nachdem der Kaiser das eine, oder das andere vorziehn würde, zu unterhandeln."

3. "Die Räumung Italiens von den französischen Truppen, mit dem Versprechen, sich nicht in die innern Angelegenheiten dieses Landes zu mischen; welches so viel als möglich, auf den Fuß, wie vor dem Kriege, zu setzen sey."

"In dem Laufe der Unterhandlungen könnte man näher über die weitern Maßregeln überein kommen, welche in Rücksicht auf die Gegenstände der obigen drey Punkte festzusetzen wären, um wirksamer für die künftige Sicherheit der gegenseitigen Grenzen und Besitzungen und für die Erhaltung der allgemeinen Ruhe zu sorgen."

4. "Was die übrigen Alliirten des Königs anbeträfe, so verlange der König, daß dem Hofe zu St. Petersburg volle und uneingeschränkte Freyheit gelassen werde, an dieser Unterhandlung Theil zu nehmen, sobald er es für gut finden werde; oder dem Definitiv-Vertrage beyzutreten, und sich dadurch mit Frankreich wieder auf einen friedlichen Fuß zu setzen."

5. "Auch die Königinn von Portugall müsse in die Unterhandlungen mit eingeschlossen werden, und in ein friedliches Verhältniß zu Frankreich gelangen können, ohne daß von der einen, oder der andern Seite von Abtretungen, oder lästigen Bedingungen die Rede seyn könne."

6. "Unter diesen Bedingungen erbiete sich der König an Frankreich alles und ohne einigen Vorbehalt zurückzugeben, was er von demselben, in beyden Indien, erobert habe, indem er zugleich den Vorschlag thue: man möge sich über die Mittel vereinigen, künftig die Ruhe beyder Nationen zu erhalten, und sich ihre gegenseitigen Besitzungen so viel als möglich zu sichern. Der König erbiete sich auch zur Zurückgabe der Inseln St. Pierre und Miguelon und der Fischerey auf Terre-Neuve, im statu quo."

"Wenn nun aber der König über dieß auch von dem, ihm, durch die ausdrücklichen Bedingungen des Utrechter Friedens zustehenden Rechte, abgehen und die Abtretung des spanischen Antheils an St. Domingo zulassen solle; so verlange er dafür einen Ersatz, der wenigstens zum Theil die Erhaltung des Gleichgewichts der beyderseitigen Besitzungen, in diesem Welttheile sichern könne."

7. "In allen Fällen, wo in dieser Unterhandlung von Abtretungen oder Zurückgaben die Rede seyn könne, würde man, von beyden Seiten, allen Privat-Personen die uneingeschränkteste Freyheit zugestehn, sich mit ihren Familien und Habseligkeiten zu entfernen und ihre Ländereyen und andere Grundstücke zu erkaufen. Eben so würde man auch, in dem Laufe der Unterhandlungen, schickliche Einrichtungen treffen, um die Sequestrirungen aufzuheben und den gerechten Forderungen Gnüge zu leisten, welche einzelne Personen von beyden Seiten an die gegenseitige Regierung zu machen haben sollten."

Dieß Memoire war von dem großbritannischen Bevollmächtigten nicht unterzeichnet. Ebenfalls nicht das beygeschlossene

b) Memoire, im Betreff des Friedens mit Spanien und Holland.

In diesem hieß es:

"Da die Alliirten Frankreichs bis jetzt noch durchaus weder Verlangen noch Geneigtheit bezeigt hätten, mit dem Könige in Unterhandlungen zu treten, so hätte er sich der Mühe überheben können, im Betreff derselben, in irgend eine nähere Erörterung einzugehn. Um jedoch allen, dem großen Zwecke, den er sich vorgesetzt habe, nachtheiligen, Aufschub zu vermeiden und um das Werk des allgemeinen Friedens zu beschleunigen, trage er kein Bedenken, sich, im Betreff dieser Mächte, im Voraus zu erklären."

"Wenn demnach der König von Spanien in die Unterhandlungen eingeschlossen zu werden, oder dem Definitiv-Vertrage beytreten zu können wünschen sollte, so würde er (der König von Großbritannien) nichts dagegen einzuwenden haben."

"Da bis jetzt dieser beyden Mächte von der andern Eroberungen gemacht habe, so würde in dem gegenwärtigen Zeitpunkte auch nur von der Wiederherstellung des Friedens, ohne Zurückgabe und Ausgleichungen die Rede seyn; ausgenommen etwa, was sich durch die Anwendung des, im vierten Artikel jenes ersten Memoirs, aufgestellten Grundsatzes ergeben könnte. Sollte indessen, während der Unterhandlungen, die Lage der Umstände hierin sich ändern, so würde man denn auch hier über Zurückgabe und Ausgleichungen von beyden Seiten unterhandeln müssen."

"Was die Republik der vereinigten Niederlande anbeträfe, so finde der König und seine Alliirten sich allzunahe bey der politischen Lage dieser Provinzen interessirt, als daß er einwilligen könnte, in Ansehung des Länderbesitzes derselben, den Zustand vor dem Kriege herzustellen; es wäre denn, daß auch Frankreich für sich den status quo vor dem Kriege, wieder völlig und durchaus herstellen wolle."

"Könnte man in diesen Provinzen dem gemäß, was man für den Wunsch der großen Mehrzahl ihrer Einwohner hält, deren alte Constitution und Regierungsform wieder herstellen, so würde der König von Großbritannien geneigt seyn, zum Vortheile derselben noch von einem großen Theile der Bedingungen abzugehn, auf welchen zu beharren die gegenwärtige Lage der Dinge ihm zur Nothwendigkeit mache."

"Wenn aber der König von Großbritannien und der Kaiser sich mit der holländischen Republik, in ihrem jetzigen Zustande, in Unterhandlungen einlassen sollen, so würden sie sich genöthigt sehen, an Territorial-Erwerbungen, den Ersatz und die Sicherheit zu suchen, die eine solche Lage der Dinge für sie nothwendig mache."

"Zurückgaben, zu Gunsten Hollands, könnten alsdann nur in sofern Statt haben, als sie durch Ausgleichungen ersetzt würden, welche zur Sicherheit der östreichischen Niederlande beytrügen. Die Mittel, um diesen Zweck zu erreichen, fänden sich in den Abtretungen, welche Frankreich in seinem Friedens-Vertrage mit Holland sich ausbedungen habe, und deren Besitz in den Händen dieser Macht mit der Sicherheit der östreichischen Niederlande, in den Händen des Kaisers, durchaus unverträglich sey."

"Die Details der Unterhandlungen mit dieser Republik würden übrigens nothwendig auf die Betrachtung dessen führen, was man dem Interesse und den Rechten des Hauses Oranien schuldig sey."

Dieß ist der wörtliche Inhalt der sogenannten vertraulichen Memoirs, von denen das englische Ministerium wohl schwerlich die Wirkung erwartete, die es vorgab; aber auch wohl schwerlich die, welche darauf erfolgte.

Das Vollziehungs-Directorium faßte (am 18. Dezember) einen Beschluß *), vermittelst dessen dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten der Auftrag gegeben wurde, dem Lord Malmesbury zu erklären: daß das Directorium auf keine, nicht unterzeichnete, vertrauliche Note Rücksicht nehmen könne, und er daher aufgefordert werde, auf eine officielle Art, innerhalb 24 Stunden, ein von ihm unterzeichnetes Ultimatum einzureichen.

*) Posselt a. a. O. S. 286.

Zu Folge dieses Beschlusses sandte der Minister die erwähnten Memoirs dem großbritannischen Bevollmächtigten von dem Beschlüsse begleitet, zurück.

Kurz darauf erhielt er sie wieder, mit einer Note des Lords Malmesbury **), in welcher dieser zuförderst anmerkte: "daß, indem er die officielle Note, welche er dem Minister der auswärtigen Verhältnisse zugesandt habe, unterzeichnete, er allen üblichen Formalitäten eine Gnüge zu leisten und dem beygefügten vertraulichen Memoirs die erforderliche Gültigkeit zu geben, geglaubte habe."

**) Posselt a. a. O.

"Um jedoch," setzte er denn hinzu, "so viel an ihm sey, alle Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, so besorge er gern die Formen, welche durch einen Schluß des Directoriums angezeigt wären und eile, dem Minister die beyden Memoirs, nun von seiner Hand unterzeichnet, zu übersenden."

"Was die bestimmt gemachte Forderung eines Ultimatums betreffe, so bemerkte er, daß es alle Unterhandlungen abbrechen heiße, wenn man auf eine so peremtorische Art darauf bestehen wolle, ehe die beyden Mächte sich ihre gegenseitigen Forderungen mitgetheilt hätten, und ehe die Artikel des künftigen Friedensschlusses zu einer Untersuchung gezogen wären, welche das mannigfaltige, auszugleichende Interesse erfordere."

"Er könne demnach zu den Versicherungen, welche er dem Minister der auswärtigen Verhältnisse bereits sowohl mündlich, als in seiner officiellen Note gegeben habe, nichts hinzusetzen, als seine wiederholt bezeigte Bereitwilligkeit mit ihm, in alle Erörterungen einzugehn, welche der Stand und der Fortgang der Unterhandlungen zulassen könnte; nebst der Versicherung, daß er den mündlichen Erörterungen über diese Vorschläge oder jeden von dem Directorium etwa zu machenden Gegenvorschlag mit einer Geradheit und einem Geiste der Vorsehung, wie sie den gerechten und friedlichen Gesinnungen seines Hofs angemessen wären, zu Werke gehen werde."

Auf diese Note erfolgte, an eben diesem Tage, folgendes Antwort-Schreiben, von Seiten des französischen Ministers *).

*) Posselt a. a. O. S. 287.

"Er habe von dem Vollziehungs-Directorium den Auftrag erhalten, auf die Noten des Lords Malmesbury, vom 27. und 29. Frimaire (17. und 19. Dezember alten Styls) zu antworten: daß das Vollziehungs-Directorium durchaus keine Vorschläge anhören werde, welche der Constitution, den Gesetzen und Verträgen der Republik zuwider wären. Und da Lord Malmesbury bey jeder Communication anzeige, daß er eine Nachricht von seinem Hofe nöthig habe, woraus folge, daß er bey der Unterhandlung eine bloß leidende Rolle spiele, welches seine Anwesenheit in Paris zwecklos und unschicklich mache; so habe der Unterzeichnete noch über dieß den Auftrag, ihm anzudeuten, sich binnen zwey Mal vier und zwanzig Stunden, mit allen Personen, die zu seiner Begleitung und seinem Gefolge gehören, aus Paris zu entfernen und so fort das Gebiet der Republik zu verlassen."

"Uebrigens erklärte der Unterzeichnete im Nahmen des Vollziehungs-Directoriums, daß, wenn das brittische Kabinet den Frieden wünsche, das Vollziehungs-Directorium die Unterhandlungen nach den in gegenwärtiger Note bestimmten Grundlagen, durch wechselseitig abzuschickende Kouriere fortzusetzen bereit sey."

Lord Malmesbury beschloß nun diese merkwürdige Korrespondenz mit einer kurzen, vom 20. December datirten Note *) des Inhalts:

*) Posselt a. a. O. S. 288.

"Lord Malmesbury eilt, den Empfang der Note des Ministers der auswärtigen Verhältnisse, von gestern zu bescheinigen. Er schickt sich an, Paris mit dem folgenden Tage zu verlassen und verlangt demnach die nöthigen Pässe für sich und sein Gefolge."

"Er bittet den Minister der auswärtigen Verhältnisse, die Versicherung seiner größten Hochachtung anzunehmen."

Dieser Anzeige gemäß, verließ er, nach unverzüglich ausgefertigten Pässen, zu der bestimmten Zeit Paris, und eilte nach England zurück.

Oeffentliche Erklärung des französischen Vollziehungs-Directoriums über den Gang dieser Unterhandlungen; zur Rechtfertigung seines Verfahrens.[]

Um sein Verfahren vor der französischen Nation zu rechtfertigen, ließ das Vollziehungs-Directorium eine Erklärung in das officielle Blatt, den Redacteur, einrükken, welche also auch als officiell betrachtet werden kann.

Sie stellt lebendiger, als irgend etwas, die Wirkung dar, welche diese Unterhandlungen gehabt hatten. Eben so wahr charakterisirt sie die damals zwischen beyden Mächten herrschende Stimmung; verdient also wohl, als ein merkwürdiges Aktenstück zur Geschichte des Friedens, zwischen Frankreich und England, seinem wesentlichen Inhalte nach, hier wieder in Erinnerung gebracht und aufbewahrt zu werden.

"Die glänzenden und zahlreichen Siege der republikanischen Armeen," so beginnt dieser Aufsatz *), hätten das Ohr der Franzosen der Stimme der Menschheit nicht verschließen können. Wenn sie zu den Waffen gegriffen, so sey es nur gewesen, um sich zu vertheidigen; wenn sie ihre Feinde, nachdem sie sie von ihrem Gebiete vertrieben, aufgesucht hätten, so sey es nur gewesen, um sie zum Frieden zu zwingen. Der Friede sey unverrückt das Ziel aller ihrer Anstrengungen und ihrer Wünsche, und schon sey er glücklich und auf eine dauerhafte Weise, mit den meisten Mächten, die an der Coalition Theil genommen hätten, hergestellt, als ein englischer Abgeordneter mit allem Prunke angekündigt worden."

*) Posselt a. a. O. S. 289.

"Tausend Gründe habe man gehabt, um gegen diesen Schritt Englands Mißtrauen zu hegen. Die Treulosigkeit, die es bisher bey seinen Maßregeln gegen Frankreich bewiesen, die innern Unruhen, die es erregt, die Flamme, die es in der Vendee angezündet und unterhalten, die falschen Assignaten, womit es Frankreich überschwemmt, endlich der allgemein anerkannte Charakter von Falschheit und Intrigue des Mannes, den es zu seinem Bevollmächtigten gewählt; -- alles dieß habe Unredlichkeit vermuthen lassen."

"Gleichwohl habe das Directorium allen Argwohn verbannet, um sich dem Wunsche und der Hoffnung auf die Wiederherstellung des Friedens überlassen zu können. Auch habe es darauf gerechnet, daß die Siege der französischen Heere vielleicht endlich dem großbritannischen Kabinette die Augen geöffnet haben mögten."

"Allein wiewohl die geforderten Pässe eiligst ausgefertigt wären, so habe gleichwohl der englische Bevollmächtigte seine Ankunft verzögert; wodurch das Directorium natürlich schon wieder auf die Befürchtung geführt sey, daß keineswegs ein gleicher Eifer England beseele. Auch hätten gleich seine ersten Eröffnungen die Absicht verrathen, die Unterhandlungen endlos zu machen."

"Seine Vollmacht sey uneingeschränkt gewesen, und gleichwohl habe er sich betragen, als ob sie das Gegentheil enthielten."

Das Directorium verbreitet sich nun, in einer scharfen Kritik, über das Betragen des englischen Bevollmächtigten, bis zu der Ueberreichung der beyden Memoirs, um darzuthun, daß es seine Absicht nur gewesen seyn könne, zu zögern und Zeit zu gewinnen, das Directorium also nicht umhin gekonnt habe, wie es sich ausdrückt, "diesem unanständigen Spiele ein Ende zu machen."

Dann geht es diese Memoirs selbst durch. "Ein flüchtiger Blick, auf ihren Inhalt," heißt es, "werde hinreichen, um allen Franzosen dasselbe Gefühl von Indignation einzuflößen, womit sie das Directorium aufnehmen mußte, und sie von der Nothwendigkeit zu überzeugen, worin es sich befand, den Mann fortzuweisen, der es wagen konnte, sie ihm vorzulegen."

"England dictire darin zuförderst, die Zurückgabe aller dem Kaiser abgenommnen Staaten; im statu quo, vor dem Kriege."

"Also," ruft das Directorium sehr pathetisch aus, "die siegreichen Franzosen, sie, die Ströhme Bluts vergossen, ihre Hülfsquellen erschöpft haben, um sich gegen einen ungerechten Angriff zu vertheidigen, sollten schimpflich, wie Ueberwundene, in ihre Grenzen zurück kehren! Sie sollten die Lasten und Kosten eines Kriegs tragen, den man sie, zur Behauptung ihrer Freyheit, zu führen zwang!"

"Das Directorium sollte, gegen die ausdrückliche Bestimmung der Constitution, daß ein Vertrag nie eine Veräußerung eines Theils des Gebiets der Republik enthalten könne, Belgien zurück geben, und durch Verletzung des gesellschaftlichen Grund-Vertrags, dessen Erhaltung ihm vorzüglich anvertraut ist, selbst seine Anklage-Akte unterzeichnen. Völker, die sich an uns angeschlossen, auf unsere Freundschaft, auf unsere Treue gerechnet haben, sollten von uns feigherzig verlassen werden!"

"England vernichte," heißt es dann weiter, "gebieterisch die Verträge, die Frankreich mit dem größten Theile der deutschen Fürsten abgeschlossen habe. Es trage auf die Räumung Italiens an Frankreich solle also das ehemalige Savoyen und die Grafschaft Nizza aufgeben, und gegen die Einwohner dieser Länder eben so treulos handeln, als gegen die ehemaligen Belgier!"

"Um nun Frankreich mit dem Hasse und der Verachtung aller derer, die es mit Wünschen, oder Thaten unterstützt haben, zu beladen, und, wegen einer solchen Feigheit die französische Republik auf immer der Verachtung der Völker preis zu geben, so verbiete England ihm, sich in die innern Angelegenheiten Italiens zu mischen; also auch der Rache Einhalt zu thun, die man gegen die Freunde Frankreich und die Unterstützer der tapfern italienischen Armee auszuüben gedenke!"

Dann berührt das Directorium die Clauseln, die, wie es sich ausdrückt, "diesen offenbar ehrlosen Bedingungen folgten" und womit das englische Ministerium die Schande, mit welcher es Frankreich beflekken wolle, etwas mehr verhülle.

Dahin rechnet es den Vorbehalt des Beytritts des Hofs von St. Petersburg zu den Unterhandlungen: "woraus, wenn er zugelassen wäre, neue Demüthigungen für Frankreich hätten entstehen müssen."

Sodann wird die Forderung Englands für Portugall, mit gleich starken Aeusserungen des Unwillens, erwähnt. Man findet auch hier, bey dem englischen Unterhändler die Absicht, "alle Kosten eines Krieges auf die französische Republik zu wälzen, den diese sich genöthigt gesehen habe, gegen ganz Europa zu führen, was in eine Coalition getreten sey, um sein Gebiet zu verheeren, und zu zerstückeln."

Das Directorium erkennt diese Ansicht, in dem, wie es sich ausdrückt, "arglistigen Vorschläge, daß der Friede mit Portugall völlig ohne alle lästige Bedingungen seyn, ihm also der Theil an den Kriegs Kosten erlassen werden solle, den doch Frankreich alles Recht habe von ihm zu fordern."

"Nicht zufrieden," fährt es hier fort, "mit der wichtigen Vergrößerung, welche die Theilung Polens seinen Alliirten verschafft hat, nicht zufrieden, sich selbst mit den Trümmern unsers Handels durch einen betrüglichen Vertrag zu bereichern; nicht zufrieden, endlich hierdurch jenes Gleichgewicht Europa's, worauf es sich so oft und so laut berief, vernichtet zu haben, bestreitet England der Republik nun gar die Gültigkeit der Abtretung des ihm von Sr. katholischen Majestät überlassenen spanischen Antheils von St. Domingo. Es verlangt eine Ausgleichung dafür; es erröthet nicht, seine lächerliche Forderung auf den 20. Artikel des Utrechter Friedensschlusses zu gründen, den es selbst durch die That vernichtete, indem es sich, im Jahre 1763 die Abtretung von Florida, St. Augustin und Pensacola bedung."

Das zweyte, die Alliirten Frankreichs betreffende, Memoire des Lords Malmesbury nennt das Directorium "nicht minder empörend, als das erste."

"Nachdem er ganz leicht über das Interesse Spaniens hinweg gehüpft ist," heißt es hier weiter, "dem, wie er dafür hält, keine Entschädigung gebühre, so spricht er von Holland; und seine Forderungen, im Betreff desselben, grenzen in der That zunächst an Wahnsinn."

"Wenn man ihn hört, so soll die französische Republik die batavische Freyheit verhandeln; Holland muß wieder die Erbstatthalterschaft erhalten. Frankreich soll diese Republik in eine neue Revolution zurückschleudern lassen; es soll, indem es die heiligsten Verträge verletzt, dieß Volk allen Greueln eines oranischen Contre-Coups preis geben."

"Und was verspricht man ihm für diese Ehrlosigkeit? Macht sich England etwa auf diese Bedingung zur Zurückgabe dessen anheischig, was es Holland durch Verrätherey entriß? Fügt es diesem Anerbieten noch das irgend einer zu bestimmenden Entschädigung bey?"

"Nein bloß die Zurückgabe eines Theils von dem bietet es an, was es sich nicht schämt, als seine Eroberungen zu betrachten; und ohne Zweifel würde es, vermittelst seiner unergründlichen Zurückhaltung, in der Folge die Forderung aufstellen, daß es das Vorgebirge der guten Hoffnung und die Insel Ceylon behalten wolle; -- abermals, um das Gleichgewicht von Europa zu behaupten; ein Gleichgewicht, welches seiner Meinung nach, darin besteht, daß es selbst alles thun darf, und die andern Mächte nichts."

"Endlich will Lord Malmesbury, daß, wenn die Franzosen nicht einwilligen, Holland mit ihren eigenen Händen zu zerreißen, sie in solchem Falle, dem Kaiser und Könige alles geben sollen, was Holland an Frankreich, durch seinen Friedensschluß mit demselben, abgetreten hat."

Und das sind Friedens-Bedingungen des edlen Lords! oder vielmehr es ist ein neuer Aufruf zum Kriege für jeden Franzosen, dessen Herz nicht der Vaterlands-Liebe abgestorben ist; für jeden, der Gesetze und Heiligkeit der Verträge verehrt! Es ist die Schande und die Treulosigkeit, die der Britte uns vorschlägt; die Verletzung unserer Constitution und unserer Zusagen; die Verachtung unserer Grundsätze, die Rückkehr der Emigrirten, ihre Wiedereinsetzung in ihre Güter, die Gegen-Revolution, die Anarchie und der Bürgerkrieg; es ist die Vereinigung aller Uebel, aller Unglücksfälle und aller Verbrechen, die uns von ihm in Form eines Friedens-Vorschlags angetragen werden!"


CARNEVALET Paris


[3]

Man hat in London ein satyrisches Kupferstich verfertigt, das eine Zusammenkunft zwischen dem berühmt gewordenen Friedensgesandten Lord Malmesbury und dem französischen Minister la Croix vorstellt. Der letztere fängt die Unterredung mit der Höflichkeits-Frage an: "Wie befinden Sie sich Mylord?" worauf der andere erwiedert: "Ich werde sogleich einen Courier nach London schicken, und hernach die Ehre haben, Ihnen die Antwort zu melden."


Aufschlüße und Umstände der abgebrochnen Friedens-Unterhandlungen, des Lords Malmesbury, und des Generals Clarke.[]

[4]
Vorschläge. Abweisungen. Resultate.

Wenn man alles, was über die mißlungenen Friedens-Negociationen in Frankreich, und andern Ländern, geurtheilt, und geschrieben worden ist, und alle wortreiche Memoiren abdrucken laßen wollte, so würde alles dieß mehr Platz erfordern, als das ganze Monatsstück unsers Journals enthält, und würde doch weder gelesen werden, noch für die Geschichte und Nachwelt von bleibendem Intereße seyn. Man hat sich an diesen Weitläuftigkeiten schon allenthalben müde gelesen. Die Neugierde ist erschöpft. Was aber für die Geschichte denkwürdig bleibt, und einige historische Aufklärungen der Vorgänge theilen wir hier, sorgfältigst mit.

Mann irrt, wenn man glaubt, daß das Englische Ministerium die kostbare Gesandschaft nur zur Parade nach Paris geschickt, nur dadurch der Opposition die Gelegenheit zum Geschreye wider den Krieg benehmen, und sich desto sichrer die neuen Hülfsmittel zur Fortsetzung des Kriegs habe verschaffen wollen. Man irrt ebenfalls, wenn man glaubt, daß das Englische Ministerium mit vieler Hofnung eines Erfolgs die Friedens-Gesandschaft beschloßen habe. Die Umstände machten den Versuch nöthig, so ungewiß auch der Erfolg seyn mochte. England hatte schon mehr erobert, als es im Frieden zu behalten hoffen konnte: es konnte von Frankreich allenfals noch den Rest von Domingo, und Guadeloupe gewinnen -- um diese Eroberungen wieder zurück zu geben. Ein neuer Feind zeigte sich. Wenn Spaniens Kriegs-Erklärung auch zu weiteren Eroberungen Gelegenheit gab, so konnten doch diese, noch ungewißen, Vortheile, die großen Kosten nicht aufwiegen, welche der neue Krieg nothwendig machte. Und Spaniens Seemacht war noch ansehnlich genug, um vielen Schaden, und dem bisherigen, ununterbrochnen Siegsglücke, Abbruch zu thun. Es war daher ein Gesetz der Politik für England, einen möglichst gemäßigten Frieden zu suchen. Zu diesem Zwecke war eine solenne Gesandschaft nöthig, da die Französischen Gewalthaber nichts anders als unmittelbare Anträge anzunehmen, mehr wie einmal, erklärt hatten.

Lord Malmesbury erhielt sogleich auf seine ersten Vorträge harte, und unter civilisirten Nationen nicht übliche, Antworten, wie man im vorigen Jahrgange gelesen hat. Dieß konnte jedoch einen erfahrnen Negociateur nicht abschrecken. Seine Klugheit sahe bald ein, daß sich, selbst in dem gesetzgebenden Corps, eine starke Parthey formirt hatte, welche für den Frieden gestimmt war. Die Nation selbst, die Maße des Volks, schrie laut nach Frieden. Das Unvermögen der Französischen Gewalthaber, bey der völligen Erschöpfung der Finanzen, bey den unübersteiglichen Hindernißen neuer Recrutirungen, bey dem Mißmuthe der geschwächten Armeen, den Krieg mit Nachdruck fortsetzen zu können, flößte Hofnung zur Bereitwilligkeit für den Frieden ein. Es ist auch nichts gewißer, als daß der größte Theil der Regenten den Frieden wirklich wünschte. -- Aber die geheime unsichtbare Hand, die die ganze Französische Revolution vom Anfange bis hieher immer regiert, und geleitet hat, und die sichtbaren Regenten nur zu ihren Werkzeugen braucht -- wollte keinen Frieden, der ihrem Plane zuwider war; und hintertrieb ihn.

In Paris verbreitete man, daß die Regierung einen Auflauf des Volks besorgt habe, welches den Rath der 500 mit tumultuarischer Gewalt habe zum Frieden zwingen wollen, und daß die Entdeckung dieses Projects die schnelle Verweisung des Lords Malmesbury verursacht habe. Es ist schwer, mit Gewißheit über den Grund oder Ungrund dieses Vorgebens zu entscheiden. Aber der Verfaßer dieses Aufsatzes hat selbst ein Schreiben eines gewißen Ministers gesehen, in welchem die Friedens-Schließung zu Paris für fast unzweifelhaft gehalten wurde, weil die Regierung sich fürchten müße, von der mächtigen Friedens-Parthey, und selbst von dem Volke dazu gezwungen zu werden. Diese Stimmung lag so sehr in der Natur der Umstände, daß der Englische Gesandte wohl nicht nöthig hatte, Summen Geldes anzuwenden, um sie hervorzubringen. Von einem Ende Frankreichs bis zum andern schrie alles nach Frieden, und es wäre nichts außerordentliches gewesen, wenn in dem volkreichen Paris darüber ein Aufstand ausgebrochen wäre. Da indeßen die jetzige Regierung eine weit größre Anzahl von Spionen unterhält, als die ehmalige Königliche, so würde ein Volks-Aufstand auch bald in seiner Geburt entdeckt und behindert worden seyn. Es ist sogar wahrscheinlich, daß die einkommenden Berichte der Spionen von einer der Regierung gefährlichen Gährung des Volks, und beabsichtetem Aufstande, den eben so beleidigenden, als schnellen Befehl an den Englischen Gesandten, Paris und ganz Frankreich binnen 48 Stunden zu verlaßen, bewirkt haben. Man würde wieder irren, wenn man nunmehro die Zustandebringung eines Friedens-Schlusses für unmöglich hielte. So dringend nöthig die Regierung die Abreise des Englischen Gesandten hielt; so dringend waren anderweitige Umstände, um noch immer den Weg zum Frieden offen zu behalten.

Nachdem das Pariser Directorium gegenseitige Zurückgebungen, und Compensationen zur Basis des Friedens angenommen hatte, so überschickte Lord Malmesbury am 17ten December dem Französischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten ein sogenanntes Vertrauliches Memoire (Memoire Confidentiel) welches die Hauptpuncte der Restitutionen, Compensationen, und wechselseitigen Auseinandersetzungen enthielt. Diesem Memoire fügte Malmesbury eine eigenhändige Note bey, des Inhalts, daß er den Auftrag habe das beygefügte Memoire zur vorläufigen Basis der Friedens-Unterhandlung zu übergeben, und daß er bereit sey, sich auf weitere Erörterungen einzulaßen, und daß er auch bey irgend einem Contre-Projecte, welches ihm von Seiten des Directoriums vorgelegt werden möchte, alle diejenige Offenherzigkeit, und Bereitwilligkeit zur Aussöhnung zeigen würde, welche mit den gerechten und friedliche Gesinnungen seines Hofes übereinkämen."

Diese Erklärung zeigte genugsam, daß das Memoire nur die ersten vorläufigen; nichts weniger als fest bestimmten, Vorschläge enthielte, und man Gegen-Vorschläge erwartete. Aus eben diesem Grunde war das Memoire, als ein vorläufiger Entwurf, nicht von Malmesbury eigenhändig unterschrieben, obgleich durch die eigenhändige Note vollkommen beglaubigt.

Das Memoire enthielt 1) die Rückgebung der eroberten Kaiserlichen Staaten, und die Herstellung des Friedens mit Kaiser und Reich vermittelst anständiger Arrangements, und zwar entweder durch eine directe Unterhandlung mit dem Kaiser, oder durch die Mediation des Königs von Großbrittannien. 2) Die Räumung Italiens von den Französischen Truppen, unter der Verbindlichkeit, sich nicht in die innern Angelegenheiten dieses Landes zu mischen, welches, so viel als möglich, in den Zustand vor dem Kriege zu setzen wäre. (qui seroit remis, autant gie possible, sur le pied du Status ante bellum.) Hier war beygefügt: "Während der Unterhandlung könnte man die Maaßregeln weiter erörtern, welche über die Gegenstände dieses Artikel zu nehmen wären." (allso nichts bestimmtes, blos vorläufige Anträge.) In Absicht der Alliirten Großbrittanniens verlangte man, daß der Hof zu Petersburg die Befugniß habe, an der Friedens-Unterhandlung, und dem Definitiv-Friedens-Tractate Antheil zu nehmen, und daß Portugall ebenfalls in diesem Frieden begriffen werde, ohne mit einer lästigen Bedingung beschwert zu werden.

Gegen diese Forderungen bot Großbrittannien an Frankreich die gänzliche Zurückgebung aller gemachten Eroberungen an. Nur in Absicht der Abtretung des Spanischen Antheils von Domingo an Frankreich wurde erklärt, daß dafür, zur Erhaltung der Gültigkeit der Utrechter Tractaten, nach welchen diese Abtretung nicht geschehen könne, und zur Erhaltung des Gleichgewichts in jenen Gegenden, eine Compensation verstattet werden müße."

Ein zweytes Memoire über den Frieden mit Spanien, und Holland, enthielt, daß, zwischen England und Spanien, da keine gegenseitige Eroberungen gemacht worden, der Frieden alleinig wieder herzustellen sey, ohne alle andere Bedingungen, als die, welche wegen Domingo nöthig seyn würden, wenn der Spanische Antheil an Frankreich abgetreten werden sollte.

In Absicht Hollands nur könne der Territorial-Zustand wie vor dem Kriege nicht statt finden, wenn Frankreich diese Staaten nicht völlig, in allem Betrachte, in diejenigen politische Situation wieder versetzen könne, die vor dem Kriege bestand. Im Gegentheile müßten Ihre Brittische und Kaiserliche Majestäten in Territorial-Acquisitionen die Compensationen, und Sicherheit suchen, welche die Beschaffenheit der Dinge unumgänglich machen würden. Einige Restitutionen zu Gunsten Hollands könnten nur dann statt finden, wenn sie durch Arrangements vergütet würden, welche zur Sicherheit der Oesterreichischen Niederlande beytrügen. Dieß könnte durch die Abtretungen geschehen, welche Frankreich in seinem Friedens-Tractate mit Holland sich bedungen hatte. Die weitern Erörterungen der Discußion darüber würden nothwendig die Erwägung desjenigen herbeyführen, was man dem Intereße, und den Rechten des Hauses Oranien schuldig wäre."

Diese noch ganz unbestimmten, vorläufigen, Anträge wurden am folgenden Tage nach ihrer Einreichung (18ten December) mit ein Paar Zeilen beantwortet: "Der Minister der auswärtigen Verhältniße hat den Auftrag, dem Lord Malmesbury zu erklären, daß das Directorium keine nicht unterzeichnete, vertrauliche Note annehmen kann, und daß derselbe ersucht wird, innerhalb vier und zwanzig Stunden sein Ultimatum, officiell, und von ihm unterzeichnet, zu übergeben."

Auf diesen despotischen Befehl antwortete Lord Malmesbury in den gemäßigten Ausdrücken "er glaube durch die dem Memoire beygelegte officielle, und von ihm unterzeichnete Note, alle gewöhnliche Formalitäten beobachtet, und dem vertraulichen Memoire hinlängliche Autorität gegeben zu haben, indeßen nehme er, um alle Schwierigkeiten zu heben, die von dem Directorio begehrte Formalität auch an, und übersende hierbey die Memoiren mit eigenhändiger Unterschrift zurück. Was aber die positive Forderung eines Ultimatums beträfe, so hieße ja dieß nichts anders, als allen Unterhandlungen die Thüre verschließen wollen, ehe noch die gegenseitigen Prätensionen mitgetheilt worden wären; aber er sey bereit, mit dem Minister in alle Erörterungen sich einzulaßen, welche die Beschaffenheit und Fortschritte der Negociation herbeyführen möchten, und er würde bey der Discußion über die Vorschläge seines Hofes, oder über irgend ein Gegen-Project, welches das Directorium ihm vorlegen ließe, alle die Offenherzigkeit, und die Bereitwilligkeit zur Aussöhnung zeigen, welche den gerechten und friedlichen Gesinnungen seines Hofes gemäß wären."

Die Antwort des Französischen Ministers auf diese so einladende friedliche Note bestand darinnen, daß er, im Namen des Directoriums, dem Lord befahl, binnen zweymal 24 Stunden mit allen Personen seiner Begleitung, Paris, und das Gebiet der Republik zu verlaßen, weil das Directorium keine Vorschläge anhören könne, welche der Constitution, den Gesetzen, und Tractaten, die die Republik verbinden, entgegen wären. Uebrigens erklärte der Minister noch, im Namen des Directoriums, daß daßelbe, wenn das Brittische Cabinet den Frieden verlange, bereit sey, die Unterhandlung, nach den in der Note angeführten Grundlagen, durch gegenseitige Absendung von Courieren fortzusetzen."

Darauf reisete Lord Malmesbury am 21sten December von Paris ab, und die für das allgemeine Intereße der Menschheit so wichtige Friedens-Gesandschaft und Unterhandlung hatte ein plötzliches Ende.

Es bedarf keiner weitläufigen Anmerkung, um das Betragen der beyderseitigen Partheyen in dieser Verhandlung zu beurtheilen.

Anfänglich waren die vielen Pariser Zeitschriftsteller in einer Art von stiller Bestürzung; sie schwiegen, oder gaben zum Theil ihre Billigung über die schnelle Abbrechung der Friedens-Negociation, zu erkennen. Aber bald drauf erhob das ganze Heer der Journalisten, mit Ausnahme der zwey von der Regierung besoldeten, eine allgemeine Stimme des Unwillens und des Vorwurfs. -- "Ohnstreitig, (sagte der Verf. der Nouvelles politiques) ist England in seinen Forderungen übertrieben, aber er hütete sich wohl, sie als bestimmte Bedingungen vorzulegen, von den ersten Anträgen einer Negociation, bis zu ihrem Schluße ist ein weiter Weg. Es ist ungereimt, die Negociation mit einem Ultimatum anfangen zu wollen. Die grobe Forderung eines Ultimatums von dem Englischen Minister beweißt, entweder große Unwißenheit, oder einen erklärten bösen Willen. Der Englische Gesandte hat wenigstens die Regeln der Anständigkeit beobachtet; wir aber haben ihm einen herben, harten, rohen Ton entgegen gesetzt, einen Rest von Sansculotismus, welcher den Ursprung unsrer Republik, die illustern Stifter derselben, in Erinnerung bringt. Der Redacteur sagte, England habe von dem Directorio die Unterzeichnung der Schande der Republik verlangt. Ein andrer Journalist antwortete darauf: Dieser Grund kann jeder andern Nation dienlich seyn, welche Eroberungen gemacht hat. Das hieße den Krieg nie endigen wollen, wenn man zurückgeben von Eroberungen für Schande halten wolle. Unsere Regierung wird nun also genötigt seyn, den letzten Franzosen umkommen zu laßen, oder den letzten des menschlichen Geschlechts, um sich nicht von ihrem Gesetze zu entfernen."

Ein andrer Journalist sagte: "Das Directorium giebt vor, man hätte die Englischen Vorschläge nicht anhören können, weil sie die Constitution und den Gesetzen entgegen wären. Wenn das auch wahr wäre, so hätte man doch sich in eine Discußion über dergleichen Artikel einlaßen müßen. Einige der Constitution widrige Vorschläge in dem Munde eines Feindes sind keine Verbrechen von ihm, da es ihm erlaubt ist, unsere Constitution nicht so gut zu kennen, als wir. Aber das Vorgeben ist nicht einmal wahr. Unsere Constitution bestimmt die Integrität des Französischen Territoriums, auf 86 Departements, die namentlich angegeben sind. Es findet sich darunter keines, deßen Rückgebung England verlangte. Zwar ist Belgien in der Folge durch ein Gesetz incorporirt worden: aber ein Gesetz kann eben so gut aufgehoben werden, als es gegeben worden ist. Wie viele gegebne Gesetze hat nicht schon unsre Regierung vernichtet. Die Räumung von ganz Italien braucht gar nicht die Grafschaft Nizza, und Savoyen mit zu treffen. Man hätte wenigstens eine Erklärung darüber fordern können. Einige andre Dinge sind den Tractaten entgegen. Aber es würde nie ein Friede in Europa geschlossen werden können, wenn nichts an den vorigen Tractaten geändert werden sollte. Die Abtretungen, die wir von Spanien, von dem Könige von Sardinien erhalten haben -- waren die denn nicht den vorigen Tractaten entgegen?"

Man bemerkte doch, daß die Räumung Italiens mit der Restriction so viel es möglich wäre, (autant qu'il seroit possible) gefordert wurde. Diese Ausdrücke hoben die unbedingte Nothwendigkeit auf, Nizza und Savoyen wider zu restituiren. Der Englische Gesandte bietet je bestimmt an, bey einer nähern Discußion oder über ein Gegen-Project von Seiten des Directoriums, alle Bereitwilligkeit zur Aussöhnung zu bethätigen."

Das Manifest, welches im Namen des Königs von Großbrittannien über diese Abbrechung der Friedens-Unterhandlung erschienen ist, und wovon noch in den Artikeln von Großbrittannien in unserm Journale mehr erwähnt wird, enthält die nämlichen Gründe und Vorstellungen, welche die eben angeführten Pariser Journalisten dem Publico vorgelegt haben. Es wird besonders bemerkt, daß die so ungewöhnliche Benehmung der Französischen Regierung nichts anders andeute, als daß Frankreich alle seine Eroberungen behalten wolle, und vorzüglich diejenigen, wobey England durch das Band der Politik und die heiligsten Verpflichtungen der Tractaten am mehrsten intereßirt wäre. Die Antwort, heißt es in dieser Declaration, welche der Minister auf die ersten vorläufigen Anträge erhielt, war ihrer Form nach die beleidigendste, und ihrem Inhalte nach die exceßivste, die jemals in einer Unterhandlung statt gehabt hat, Die Forderung einer Final-Erklärung, gleich beym ersten vorläufigen Antrage, war ihrer Natur nach eben so verkehrt, als in der Ausführung unthunlich, da vernünftiger Weise eine solche Final-Resolution weder entworfen, noch viel weniger erklärt werden kann, bis man weiß, gegen welche Puncte der Feind Einwendungen macht, und welche Bedingungen er selbst willens ist vorzuschlagen."

Es ist schon oben, im Anfange dieses Kapitels, der Zusammenhang der Umstände beschrieben worden, welche diese Friedens-Unterhandlung scheitern machten. Hier wollen wir nur noch den Umstand bemerken, daß nicht allein die Hofnung, die die Französischen Gewalthaber auf die Spanische Seemacht setzten, sondern auch die geheimen Verpflichtungen und Versprechungen, die sie gegen Spanien eingegangen waren, ihnen die Abschließung eines Friedens, ohne Vortheile für Spanien, unthunlich machten, und dieser geheime Grund gab wahrscheinlich dem Directorio alle diejenige zurückstoßende Unhöflichkeit, und grobe Bitterkeit, die diese Verhandlung, von dem ersten Augenblicke an, characterisirt hat.

Indem die Französische Regierung vom Anfange an eine Widrigkeit gegen die Friedens-Anträge bewieß, zeigte der Hof zu Wien eine, jedoch stets mit Würde und Anständigkeit verbundne, Abneigung gegen die ihm besonders angebotne Friedens-Vorschläge. Der über Italien nach Wien geschickte General Clarke, hielt lange Unterredungen mit dem Generale Buonaparte zu Mailand, und reisete von da nach dem Orte seiner Bestimmung, fand aber zu Inspruck die Anweisung, seine Vorträge an den daselbst sich aufhaltenden Staats-Minister, Grafen von Lehrbach, zu richten, indem der Kaiser auf keinen Separat-Frieden, ohne Englands Beytritt, sich einlaßen würde, und die zu einem allgemeinen Frieden nöthige Vollmacht sich bereits in den Händen des Lords Malmesbury zu Paris befände. General Clarke sahe sich allso bald veranlaßt, seinen Rückweg zu nehmen, ohne Wien zu sehen. Und als die Nachricht von der in Paris so trotzig abgewiesenen Negociation des Lords Malmesbury in Wien ankam, so erhielt sogleich, am 5ten Januar, der Französische Staatsbothe, welcher seit dem 10ten October sich in Wien befand, und von welchem schon öftrer im Journale Erwähnung geschehen, den Befehl, die Stadt Wien binnen drey Stunden zu verlaßen, und wurde von einem Kaiserlichen Lieutenant über die Grenze gebracht.

So endigte sich eine doppelte Friedens-Negociation, auf welche ganz Europa seine Augen gerichtet hatte.


Bericht des brittischen Friedensbotschafters Lords Malmesbury an den Staatsminister Lord Grenville.[]

[5]
Dieser Bericht, ein ausserordentliches Product der neuern Diplomatick, der als ein Acten-Stück der seltensten Art betrachtet werden kann, giebt über die berüchtigte Friedens-Negociation, über die Personen, die darin als Bevollmächtigte auftraten, so wie auch über die Meinungen und Absichten der Herrscher große Resultate, und verdient daher die Reihe der merkwürdigen, über diese wichtige Begebenheit hier aufgestellten Schriften zu schließen. v. A.

Paris, den 20sten December 1790.

Mylord.

Mr. Ellis kam hier am vorigen Donnerstag, den 15ten dieses, Nachmittags um 5 Uhr von London zurück, und übergab mir die Depeschen No. 11 und 12, welche Ew. Lordschaft ihm aufgetragen hatten.

Obgleich nichts deutlicher, nichts geschickter abgefaßt, oder genügender seyn kann, als die Instructionen, welche sie enthalten: so verschob ich die Ueberlieferung doch, weil es für mich von dem äußersten Gewicht war, ganz den Gegenstand inne zu haben, ehe ich den französischen Minister sähe, sodann wollte ich am Freytage Abend eine Conferenz fordern, in der Absicht, daß diese nicht eher, als am Sonnabend Morgen statt finden möchte.

Er bestimmte dazu Vormittags 11 Uhr, und es war an diesem Tage gegen 1 Uhr, als wir schieden. Obgleich das war Delacroix sagte, ehe er mit dem Directorio communicirte, nicht als officiel bindend angesehen werden kann, und im Erfolge wahrscheinlich sehr verschieden von dem seyn mag, was ich hören werde, wenn er im Namen desselben zu mir sprechen wird: so ist es doch nöthig, daß Ew. Lordschaft, da es unmöglich ist, daß er nicht ziemlich die Beschaffenheit der Eröffnungen, die ich machen würde, hätte errathen, und daher einigermaßen darauf vorbereitet seyn können, genau von den ersten Eindrücken benachrichtiget werden, die sie auf Herrn Delacroix zu machen schienen.

Ich leitete, was ich mitzutheilen hatte, damit ein, daß ich sagte: ich käme jetzt bevollmächtigt, mich mit ihm in Berathschlagungen über einen der wichtigsten Gegenstände einzulassen, der vielleicht je in Erörterung gebracht worden wäre, -- daß die Wichtigkeit desselben alle Spitzfündigkeiten verbiete, alle Ausweichungen ausschließe, alle Vorurtheile suspendire, und daß, da ich den Befehl hätte, mit Freymüthigkeit und Wahrheit zu reden und zu handeln, ich erwartete, daß er von seiner Seite diese für die einzigen Mittel halten würde, die gebraucht werden könnte oder dürften; wenn er anders wünsche, eine Negociation glücklich beendigt zu sehen, von welcher das Glück von Millionen Menschen abhienge. Wegen grösserer Bestimmtheit, und in der Absicht, in Betreff dessen, was ich vorschlagen wollte, deutlich verstanden zu werden, wollte ich ihm ein vertrauliches Memoire von einer officiellen Note begleitet, übergeben, welche beyde, wenn er sie durchgelesen hätte, für sich selbst sprechen würden.

Das Memoire enthalte die Bedingungen, von deren Erfüllung Sr. Majestät die Wiederherstellung des Friedens abzuhängen glaubt. Die Note drücke die Bereitwilligkeit Sr. Majestät aus, sich in jede Erklärung einzulassen, die das Directorium über den Gegenstand fordern möchte, oder jedes Gegen-Project anzunehmen, das auf derselben Basis beruhe, und das Directorium geneigt seyn möchte zu übergeben. Ueberdieß trüge ich kein Bedenken, ihm zu erklären, den Grundsätzen gemäß, welche ich niedergelegt hätte, und von denen ich in keiner Periode der Negociation abweichen würde, daß ich nehmlich bereit sey, jede Frage zu beantworten, jeden Punct zu erklären und zu erläutern, über welchen es möglich wäre, vorher zu sehen, daß Zweifel oder Mißverständnisse bey der Erwägung dieser Papiere entstehen könnten. Und nachdem ich so viel gesagt, hätte ich noch zu bemerken, daß ich glaube, daß bey keiner ähnlichen Negociation, welche je Statt gefunden habe, irgend ein Minister bevollmächtiget worden, in der ersten Instanz so völlig in eine Erörterung hinein zu gehen, als ich es jetzt sey; -- daß ich überzeugt wäre, daß weder die Wahrheit dieser Bemerkung, noch die offenbare Folge, die daraus zu ziehen sey, der Bemerkung des Herrn Delacroix entgehen werde.

Hierauf übergab ich die beyden Papiere in seine Hände. Er fing damit an, die Note zu lesen, über die er natürlich bloß seine Zufriedenheit äussern konnte. Nachdem er das vertrauliche Memoire mit aller der Aufmerksamkeit durchgelesen, die es verdient, sagte er, nach einer kurzen Pause, daß es ihm scheine, daß dies zu unübersteiglichen Schwierigkeiten führen würde; es scheine ihm weit mehr zu fordern, als es zugestehe, und daß, wenn es statt finden sollte, es Frankreich nicht in verhältnißmäßiger Grösse gegen die übrigen Mächte in Europa lassen würde. Er sagte, die Acte ihrer Constitution mache, nach der Art wie sie von den besten Publicisten (ein Ausdruck, der verdient bemerkt zu werden) ausgelegt werde, es der Republick unmöglich, zu thun, was wir forderten. Die österreichischen Niederlande wären ihr einverleibt, und man könne sie nicht veräussern, ohne die Nation aller der Verwirrung auszusetzen, welche auf eine Zusammenberufung der Primär-Versammlungen folgen würde; er sagte ferner: er wundere sich sehr, daß Großbrittannien dieses als eine Hauptbedingung des Tractats vorbrächte, da er glaube, in einer unserer letzten Unterredungen die Beschaffenheit ihrer Constitution mir völlig erläutert zu haben. Ich erwiederte, daß alles, was ich hierüber von ihm gehört, mir in völliger Erinnerung sey, so wie es auch in der Seinigen seyn würde, daß obgleich ich ihm mit der Aufmerksamkeit zugehört hätte, die ich auf alles richtete, was er sage, ich ihn doch nie irgend einer Art von Antwort gegeben, und seine Meynung weder zugestanden, noch ihr widersprochen hätte; daß, obgleich ich glaubte, daß ich diese Meynung aus dem Geiste der französischen Constitution selbst widerlegen könnte, doch die Erörterung jener Constitution mit der Absicht meiner Sendung gar nichts zu thun habe, indem selbst, wenn ich seine beyden Sätze, nämlich: daß die Zurückgabe der österreichischen Niederlande mit dem Gesetzen der Franzosen unvereinbar sey, und daß wir das hätten zum voraus wissen müssen, zugestehen wollte, doch ein Völkerreicht in Europa vorhanden wäre, welches älter sey, als irgend ein Völkerrecht, welches sie für gut finden möchten, innerhalb ihrer eigenen Staaten zu errichten; und daß, wenn auch ihre Constitution öffentlich bekannt sey, die Tractaten, die zwischen Sr. Majestät und dem Kaiser bestünden, wenigstens eben so öffentlich bekannt wären, und daß in diesen es deutlich und bestimmt erklärt sey, daß die beyden contrahirenden Mächte sich wechselseitig versprochen, ihre Waffen nicht niederzulegen, ohne erhaltene Wiedererstattung aller Domainen, Gebiete u. s. w., die dem Einen oder dem andern vor dem Kriege gehört haben mögten; daß das Datum dieser Stipulation früher sey, als ihre Anhängung der österreichischen Niederlande an Frankreich; daher die Kenntniß dieser Umstandes, in dem Augenblicke, in welchem sie ihr Gesetz machten, sie hätte überzeugen müssen, daß wenn sie dabey beharren wollten, dieß ein unübersteigliches Hinderniß des Friedens werden müste. Ich wandte seinen Grundsatz auf die westindischen Inseln und auf die Besitzungen in Ostindien an, und fragte ihn: ob man erwarte, daß wir unser Besitzrecht aufgeben sollten, und ob man verlange, diese Besitzungen noch immer als untrennbare Theile der französischen Republik zu betrachten, die wieder erstattet werden müsten, und worauf in der Balance der Entschädigungen kein Werth gesetzt werden dürfe? Ebenfalls führte ich den möglichen Fall an: Frankreich hätte einen Theil dessen verloren, was es zu seinen unzertrenbaren Domainen rechne, anstatt daß es während dem Kriege sie vergrößert hätte, und ob dann, unter der Besorgung größerer Verluste, das Gouvernement, so wie es jetzt beschaffen sey, glauben würde, mit keiner Macht versehen zu seyn, die hinreichend wäre, ihr Vaterland von der bedroheten Gefahr dadurch zu retten, daß es einen Frieden machte, unter der Bedingung, einen Theil ihres Gebiets aufzuopfern, um das Uebrige zu retten? Herr Delacroix sagte, das heisse einen Fall der Nothwendigkeit angeben, und diese Art zu urtheilen, passe nicht auf die gegenwärtigen Umstände. Ich gab gerne den ersten Theil dieses Satzes zu, behauptete aber, daß wenn diese Gewalt in einem Falle der Nothwendigkeit vorhanden sey, sie es eben so in allen übrigen wäre, und besonders in dem vorliegenden, da er mit zu wiederholten malen selbst gesagt habe, daß ein Friede das sey, was sein Vaterland und dessen Gouvernement wünsche, und selbst bedürfe.

Herr Delacroix veränderte in seiner Antwort den Streitpunct, und bemühete sich, durch eine Kette von Gründen, die auf Sätzen beruheten, welche zu diesem Zwecke ausgesucht waren, zu beweisen, daß nach der verhältnismäßigen Lage der angränzenden Länder, das gegenwärtige Gouvernement von Frankreich aufs äusserste zu tadeln seyn würde, und eine Anklage verdiene, wenn es je zugäbe, daß die Niederlande von seinem Gebiete getrennt würden; daß durch die Theilung Polens, Rußland, Oesterreich und Preussen ihre Macht in einem äusserst furchtbaren Grade vermehrt hätten; daß England durch seine Eroberungen und durch die Thätigkeit und Ueberlegung, mit welcher es seine Colonie beherrsche, seine Stärke verdoppelt hätte. -- "Ihre Herrschaft in Indien allen, sagte Herr Delacroix mit Lebhaftigkeit, hat Sie in den Stand gesetzt, alle Mächte Europens in Subsidien gegen uns zu nehmen, und Ihr Handlungs-Monopolium hat Sie in Besitz aller Reichthümer der Welt gebracht." (Seine Worte waren: Votre empire dans l'Inde vous a fourni les moyens de salarier toutes les puissances contre nous, et vous avez acaparé le commerce de maniére, que toutes les richesses du monde se versent dans von coffres.)

Von der Nothwendigkeit, daß Frankreich die Niederlande und das linke Ufer des Rheins in der Absicht behalten solle, im seine verhältnißmäßige Lage in Europa beyzubehalten, gieng er zu den Vortheilen über, welche, wie er behauptete, den andern Mächten durch diesen Zusatz zu dem französischen Gebiete erwachsen würden. Belgien, um mich seines Ausdrucks zu bedienen, würde dadurch, daß es zu Frankreich gehöre, dasjenige entfernen, was seit zwey Jahrhunderten die Quelle aller Kriege gewesen wäre, und der Rhein würde, als die natürliche Gränze Frankreichs, die Ruhe Europens auf Jahrhunderte sichern. Ich hielt es nicht für nöthig, dieser weit hinaussehenden Lehre zu widerstreiten; ich begnügte mich damit, ihn an das zu erinnern, was er mir in einer unserer letzten Unterredungen gesagt, wie er eine Vergleichung zwischen der Schwäche Frankreichs unter seinen Monarchen, und seiner Stärke und Kraft unter seiner republicanischen Regierungsform anstellte: "Nous ne sommes plus dans la decrepitude de la France monarchique, mais dans toute la force d'une republique adolescente," war sein Ausdruck, und ich folgerte hieraus nach seiner eigenen Art zu schliessen, daß die Kraft und Macht, die Frankreich durch seine Regierungs-Veränderung erworben, viel grösser sey, als die es durch alle neue Besitze erhalten können, und daß daraus folge, daß, wenn Frankreich unter einer königlichen Regierungsform ein gegründeter und beständiger Gegenstand der Aufmerksamkeit, um nicht Eifersucht zu sagen, der andern Mächte in Europa war, Frankreich (seinen Grundsatz zugegeben) ein weit gegründeter Gegenstand der Eifersucht und Aufmerksamkeit unter seiner gegenwärtigen Constitution sey, als es je gewesen, und daß seine Nachbarn keinen Zuwachs zu seinem Gebiete anders als mit Eindrücken der Besorgniß für ihre eigene künftige Sicherheit und für die allgemeine Ruhe von Europa ansehen können. Die Antwort von Herrn Delacroix hierauf war so merkwürdig, daß ich um Erlaubniß bitte, sie, so viel ich glaube, fast mit seiner eignen Worten anzuführen: "Dans le tems revolutionaire, tout ce que vous dites, Mylord, étoit vrai; rien n'egaloit notre puissance; mais ce tems n'existe plus. Nous ne pouvons plus lever la Nation en masse pour voler au secours de la patrie en danger. Nous ne pouvons plus engager nos concitoyens d'ouvrir leur bourses pour les verser dans le tresor nationale, et de se priver même du necessaire pour le bien de la chose publique;" und er endigte damit, daß er sagte, hätte die französische Nation einmal Frieden, sie die ruhigste und friedlichste Macht in Europa werden müßte. Ich bemerkte bloß, daß in diesem Falle der Uebergang der Republick von der Jugend zur Abnahme sehr schnell gewesen wäre; daß ich aber doch nicht zugeben könne, daß es eine gleichgültige Sache für ihre Nachbarn, und noch weniger, daß es nothwendig zu ihrer eignen Sicherheit wäre, einen so ausgedehnten Zuwachs zu ihren Gränzen zu bekommen, als er zu verstehen gegeben habe.

Dieser führte Herrn Delacroix zu der Aeusserung, dem Kaiser ein Aequivalent für die österreichischen Niederlande anzubieten, und dieses könne nach seinem Plane in der Secularisirung der drey geistlichen Churfürstenthümer und einiger Bisthümer in Deutschland und Italien gefunden werden. -- Er redete über diesen Gegenstand als eine ihm sehr geläufige Sache, und auf welcher seine Gedanken oft verweilt hätten.

Er sprach davon, neue Churfürsten zu machen, und nannte, wahrscheinlich in der Absicht seinen Plan verdaulicher zu machen, den Statthalter und die Herzöge von Braunschweig und Würtemberg als schickliche Personen, die drey geistlichen Churfürsten zu ersetzen, welche reformirt werden sollten.

Ich würde einen schlechten Gebrauch von der Zeit Ew. Lordschaft machen, wenn ich mich bemühen wollte, Ihnen alles zu wiederholen, was er über diesen Gegenstand sagte. Er gieng in der Hauptsache (wie er selbst gestand) auf die gänzliche Umstürzung der Constitution des deutschen Reichs; und da es geradezu den Grundsätzen widerstritt, die sowohl Sr. Majestät als der Kaiser so deutlich als Basis des für das Reich zu nehmenden Friedens niedergelegt hatten: so begnügte ich mich, ihn an diesem Umstand zu erinnern, besonders da es unmöglich wäre, diese Puncte mit irgend einer Schicklichkeit eher zu erörtern, als bis Sr. Kayersl. Majestät an der Negociation Theil nähmen. Ich ergrif diese Gelegenheit, einen Wink zu geben, daß, wenn Frankreich in allen übrigen Puncten den jetzt gemachten Vorschlägen beystimmte, es nicht unmöglich wäre, daß ihm irgend ein Zuwachs an Besitzungen an der deutschen Seite seiner Gränzen abgetreten werden dürfte, und daß dieses, nebst dem Herzogthume Savoyen, Nizza und Avignon, ein sehr großes Erwerb von Macht und Stärke seyn würde. Herr Delacroix bezog sich hier wieder auf die Constitution, und sagte, daß diese Länder schon an Frankreich constitutionsmäßig angehängt wären. Ich erwiederte: daß es in der Negociation, die wir anfingen, für die andern Mächte unmöglich wäre, die Rechnung von irgend einer Periode anzufangen, als von der, die dem Kriege unmittelbar vorhergehe, und daß jeder Erwerb oder Verminderung des Gebiets, der zwischen den kriegführenden Mächten seit dem ersten Ausbruche desselben statt gefunden, nothwendig ein Gegenstand der Negociation werden, und bey der endlichen Einrichtung eines allgemeinen Friedens gegen einander abgewogen werden müsse. "Sie bestehen also darauf, sagte Herr Delacroix, diesen Grundsatz auf Belgien anzuwenden? Allerdings, antwortete ich, und ich würde nicht ehrlich mit Ihnen verfahren, wenn ich zaudern wollte, bey dem Anfange unserer Negociation zu erklären, daß Sie über diesen Punct keine Erwartung fassen müssen, als ob Sr. Majestät nachlassen, oder nur einwilligen würde, daß die Niederlande ein Theil Frankreichs blieben."

Herr Delacroix erwiederte: er sehe in diesem Falle keine Aussicht, daß unsere Ideen je zusammentreffen würden, und er verzweifle an dem glücklichen Erfolge der Negociation. Doch kam er wieder aus seine Vorstellung von einem möglichen Aequivalent zurück, daß für den Kayser gefunden werden könne. Da aber alles, was er vorschlug, die Entäusserung oder Zergliederung von Ländern betraf, die Frankreich selbst nicht durch Eroberung gehörten; so betrachtete ich es nicht der Aufmerksamkeit würdig, und es verdient in der That auch nicht, daß ich es Ew. Lordschaft wiederhohle.

Ich habe nicht nöthig zu bemerken, daß alles, was er als Aequivalent vorschlug, so unangemessen es auch dem Tausche war, als eine Erwiederung für unsere Einwilligung angeboten ward, daß die Niederlande ein Theil von Frankreich blieben; sie also auf irgend eine Art zuzulassen, würde geradezu ein Widerspruch gegen meiner Instruction gewesen seyn. Italien wurde nun sehr obenhin berührt, und der Gang unserer Unterredung brachte diesen Theil des Gegenstandes nicht weiter in Erörterung.

Ich muß hinzufügen, daß so oft ich der Wiederherstellung der Niederlande an den Kayser gedachte, ich stets dafür sorgte, so verstanden zu werden, daß diese mit solchen fernern Abtretungen verbunden seyn solle, die eine hinreichende Vertheidigungs-Linie machen könnte, und daß Frankreich nicht die Erlaubniß erhalten dürfte, alle die dazwischen liegenden Länder bis an den Rhein zu behalten. Besonders verweilte ich bey diesem Puncte, wo ich die Möglichkeit der Zugebung einer Erweiterung der Gränzen Frankreichs an der Seite Deutschlands zu verstehen gab. Da aber der französische Minister sich nicht minder nachdrücklich der Wiedererstattung der Niederlande an den Kayser widersetzte, als ich fest darauf bestand: so konnte die weitere Ausdehnung meiner Forderung natürlich keine Gegenstand der Untersuchung werden.

Ich glaube, ich habe jetzt mit einem ziemlichen Grade der Genauigkeit Ew. Lordschaft von allem dem unterrichtet, was der französische Minister sagte, wie ich mich ihm über den Theil meiner Instruction eröffnete, der sich unmittelbarer auf einen Frieden zwischen Großbrittannien, Sr. Kayser. Majestät und Frankreich bezog. Es bliebt mir daher noch übrig, Ew. Lordschaft von dem zu unterrichten, was zwischen uns über den Gegenstand unserer respectiven Bundesgenossen vorfiel.

Ueber die Artikel, den Höfen von St. Petersburg und Lissabon ein Recht vorzubehalten, dem Friedens-Tractate unter der genauen Bedingung des Status ante bellum beyzutreten, machte der französische Minister weiter keine Bemerkung, als daß er der Bundsgenossen der Republik erwähnte, und fragte: ob ich vorbereitet sey, irgend etwas über ihr Interesse zu sagen, welches die Republik gewiß nie würde aufgeben können? Dieses gab mir eine Gelegenheit, ihm das vertrauliche Memoire B. in Beziehung auf Spanien und Holland zu übergeben; und die Einleitung dazu machte ich, indem ich ihm den Inhalt des ersten Theils Ew. Lordschaft Note Nr. 12 wiederhohlte.

Obgleich ich den Gegenstand des spanischen Theils von St. Domingo berührt hatte, wie ich mit Herrn Delacroix über den Frieden mit Frankreich redete: so hielt ich es doch für besser, da dieß nicht eher ein Gegenstand der Erörterung zwischen und ward, als bis ich des Friedens mit Spanien erwähnte, alles, was über diesen Gegenstand vorfiel, in diesen Theil meiner Depesche zu bringen. Dieses war der einzige Punct, auf den er sich einließ; doch folgere ich keinesweges daraus, daß, weil er keine Forderungen für Spanien vorbrachte, wir auch von keinen während der Negociation hören werden. Im Gegentheil hege ich wenig Zweifel, daß nicht viele, und davon die mehrsten unzulässige werden gemachte werden, ehe sie endigen kann. Doch schwieg er jetzt darüber, und schränkte alles, was er zu sagen hatte, auf die Bestreitung der Idee ein, daß Spanien durch den Tractat von Utrecht verbunden sey, seine Besitzungen in America nicht zu veräussern. Ich hatte die Anschrift des Artickels in meiner Tasche, und las sie ihm vor. Er gestand, der Artikel sey bestimmt und deutlich, die Umstände hätten sich aber seit dem Jahre 1713 so merklich geändert, daß damahls gemachte Verpflichtungen jetzt nicht als in Kraft angesehen werden dürften. Ich fragte, der Geist der Artikels selbst gehe dahin für weit entfernte Zufälle Vorkehrungen zu treffen, nicht für das, was erwartet ward, daß es sich damals, oder nahe um die Zeit, wie der Tractat gemacht war, zutragen möchte; und weil man die Aenderung der Umstände, auf welche er anspielte, als möglich vorher gesehen habe, wäre diese Clausel eingeführt; wenn daher Spanien irgend Achtung gegen die Gültigkeit jenes Tractats hege, so müste es sich durch diese Clausel jetzt eben so genau verbunden achten, als in dem Augenblicke, in welchem sie gemacht ward. Ich fuhr fort, daß es indeß nicht ganz unmöglich scheine, daß dieser Punct ohne viele Schwierigkeit in Ordnung gebracht werden dürfte; daß Auskunfts-Mittel könnten angegeben werden, damit Sr. Kathol. Majestät nicht ihr Versprechen breche, und dich England und Frankreich gleich zufrieden gestellt werden könten. Ich stellte ihm in allgemeinen Ausdücken vor, daß entweder Spanien seinen ursprünglichen Theil von St. Domingo wieder erhalten könnte, wenn es als einen Preis des Friedens einige beträchtliche Abtretungen an Großbrittannien und Frankreich machte, oder daß wir dagegen Frankreich ganz St. Domingo liessen, und dafür Martinique, oder St. Lucia oder Tabago behalten solten. Herr Delacroix horchte mit einiger Aufmerksamkeit auf diese Vorschläge; er fürchtete aber, durch irgend einen Ausdruck der Bewilligung sich zu übereilen; er entließ daher den Gegenstand des Hofes von Madrid, indem er bemerkte, Frankreich würde nie das Interesse seiner Bundesgenossen aufgeben.

Unsere Unterredung über seine übrigen Bundesgenossen, Holland, war viel länger, indem die Art, wie das Memoire abgefaßt war, unvermeidlich auf einmal tief in die Sache führte.

Herr Delacroix that, als hielt er irgend eine Abweichung von dem zwischen Frankreich und jenem Lande geschlossenen Frieden, oder eine Wiederstattung von Ländern, die Frankreich durch diesen Tractat erhalten hatte, als ganz unthunlich, als ganz unthunlich. Als eben so unthunlich behandelte er auch jeden Versuch, die alte Regierungsform in den sieben vereinigten Provinzen wieder herzustellen. Er redete mit einer Miene des Triumphs von der Errichtung eines National-Convents im Haag, und mit einem angenommenen Gefühl darüber, daß die Sache der Freyheit sich dadurch über ein so zahlreiches Volk verbreitet habe. Indessen war er doch bereit, zu gestehen, daß wegen des großen Verlustes, den die holländische Republick in ihren Colonien erlitten, und besonders wegen der Schwäche, womit sie sich vertheidigt haben, nicht erwartet werden könne, daß Sr. Majestät zu einer völligen und vollkommenen Widererstattung derselben einwilligen könne, und daß er billig sey, daß einige dieser Colonien aufgeopfert würden. Er fragte mich, ob ich ihn benachrichtigen könne, wie weit unsre Absichten über diesen Punct sich erstreckten? Ich sagte, ich hätte Ursache zu glauben, daß, was Sr. Majestät verlangen dürfte, solche Besitzungen und Niederlagen seyn würde, die die Macht oder den Reichthum der indischen Besitzungen nicht vermehren, sondern nur dienen würden, uns ihren gewissen und unbeschwerten Besitz zuzusichern. "Sie meinen dadurch, sagte Herr Delacroix, das Vorgebürge und Trincomale?" Ich erwiederte, diese kämen allerdings unter dieser Rubrick, und ich sähe wenig Aussicht, daß sie an Holland würden zurück gegeben werden. Nun lenkte Herr Delacroix die Unterredung auf eine sehr ausgearbeitete Abhandlung über den Werth des Vorgebürges der guten Hoffnung, welches er keinesweges als einen Port de relache (Ausruhe-Hafen), sondern als eine Besitzung betrachtete, die in unsern Händen eine der fruchtbarsten und ergiebigsten Colonien werden würde; und nach seiner Art es zu schätzen, trug er kein Bedenken zu behaupten, daß es in der Folge für England ein Erwerb von unendlich größerem Gewichte seyn dürfte, als die Niederlande für Frankreich, und daß, sollte man darin einwilligen, dieses als ein völliger und hinreichender Ersatz angesehen werden müsse. Er fügte hinzu: "wenn Sie Gebieter vom Cap und von Trincomale wären: so würden wir alle unsre Colonien in Indien, und die Insel France und Bourbon als Besitzungen ansehen müssen, die von Ihrem Willen abhängen; sie werden uns nur gehören, so lange Sie wollen, daß wir sie behalten." Ich wiederholte ihn, man würde auf diese Besitzungen als auf Vertheidigungsmittel, nicht aber als auf Mittel zum Angriffe bestehen, und daß, wenn er die Sache aufrichtig und leidenschaftloß untersuchte, er finden würde, daß sie uns eine große neue Sicherheit, aber keinen Zuwachs an Macht zum Angriffe gegen könnten, selbst wenn wir geneigt seyn sollten, den Frieden in jenem Theile der Welt zu stören. Wenn man auf diese, und vielleicht auf einige wenige andere nicht sehr beträchtliche holländische Niederlassungen bestünde, und es ihm gefallen würde, aufzuzählen, was wir den Holländern zu ersetzen hätten: so würde es unmöglich seyn, die Bedingungen, unter welchen Sr. Majestät Holland Frieden anbietet, nicht für großmüthig und liberal zu halten.

Herr Delacroix war gar nicht geneigt, mit mir hierüber einstimmig zu denken, und sagte, Holland, dieser Besitzungen beraubt, würde ruinirt seyn. Hierauf aber, als käme der Gedanke ihm eben erst in die Seele, gab er die Möglichkeit zu verstehen, Holland wegen des Verlustes in Indien dadurch zu entschädigen, daß man ihm einen District vom Gebiet nach der Maaß zu gäbe (ich konnte nicht entdecken, ob er Aachen, oder Lüttich, oder Jülich und Berg meinte) und gab ferner zu verstehen, daß wenn auch dieß nicht geschähe, der holländischen Republick noch vielleicht eine Zucker-Insel abgetreten werden könne. Ich sagte ihm, alles dieses könne ein Gegenstand einer künftigen Erörterung werden, und bemerkte, daß wenn wir nur über die wesentlicheren Puncte einig werden könnten, der Tractat nicht wegen dieser Nebenbetrachtungen würde abgebrochen werden. Unsere Unterredung hatte jetzt sehr lange gedauert, und Herr Delacroix endigte damit, daß er sagte, obgleich er es gewagt hätte, sich so weit mit mir über den Gegenstand einzulassen, ich doch nichts von dem, was er gesagt, als bindend, oder die Republick verbindlich machend ansehen müsse, bis er die Papiere, die ich ihm gegeben, dem Directorio vorgelegt hätte, und um dieses mit desto größerer Genauigkeit thun zu können, fragte er mich mehrmals: ob er in seinem Berichte die Trennung Belgiens von Frankreich als ein sine qua non darstellen sollte, wovon Sr. Majestät nicht abgehen wolle? Ich erwiederte, daß ganz sicher dies das sine qua non wäre, und daß jeder Vorschlag, welcher die Niederlande an Frankreich geknüpft ließe, mit größerm Vortheile für diese Macht, und mit größerm Verluste für die Bundesgenossen verbunden seyn würde, als das französische Gouvernement aus der gegenwärtigen Verhältnismäßigen Lage der kriegführenden Mächte zu erwarten berechtigt wäre.

Herr Delacroix wiederholte seine Bekümmernisse über die entschlossene Art, mit welcher ich diese Behauptung machte, und fragte, ob sie keine Modification zuließe? -- Ich antwortete: Wenn Frankreich in einem Gegenproject eine ausführbare und angemessene auszeichnen könnte, wobey aber immer im Augenmerk behalten werden müßte, daß die Niederlande nicht Frankreich gehören dürften, oder wahrscheinlich wieder in die Hände Frankreichs fallen würden, ein solcher Vorschlag allerdings in Betracht genommen werden möchte.

Herr Delacroix ermunterte mich auf keine Art, mich deutlicher zu erklären; er sagte zu wiederholtenmalen, daß diese Schwierigkeiten in Beziehung auf die Niederlande so beschaffen seyn, daß sie nicht zu überwinden wären.

Gerade wie ich Abschied von ihm nehmen wollte, bat er mich zu erklären, was unter den Worten in dem Memoire A. im vierten Paragraph verstanden würde, welche anfingen: de s'entendre mutuellement zur les moyens d'assurer, und sich endigten mit Leurs possessions respectives? Ich sagte ihm, sie bezögen sich auf das verderbliche System, welches Frankreich in Westindien angenommen habe, und auf den Wunsch, daß die beyden Mächte über ein allgemeines und übereinstimmendes System in Ansehung der innern Policey jener Colonien übereinkommen möchten, welches zu der Sicherheit jener Besitzungen für die respectiven Länder, und zugleich zum Glücke aller Arten von Einwohnern darin beytragen würde.

Herr Delacroix der etwas über meinen Ausdruck in Betref des von Frankreich angenommenen Systems beleidigt war, bemühete sich, uns Gegen-Vorwürfe zu machen; er endigte aber damit, daß er sagte, sie würden allerdings bereit seyn, jeder Einrichtung in Beziehung auf die Negern beyzutreten, welche nicht mit den Grundsätzen ihrer Constitution streiten würde. Hier endigte unsere Conferenz, und da ich, so lange sie dauerte, stets an die Möglichkeit dachte, daß diese erste vielleicht die einzige günstige Gelegenheit seyn möchte, in welcher ich würde über die allgemeinen Grundsätze reden können, unter welchen Sr. Majestät zu tractiren geneigt sind, so bemühete ich mich, dadurch, daß ich darauf bey jeden Puncte meiner Instruction mehr oder weniger hindeutete, Herrn Delacroix in den Stand zu setzen, (wenn er getreu berichtet) dem Directorio, was ich sagte, auf eine solche Art darzustellen, daß es demselben unmöglich seyn muß, zu mißverstehen, wie es die Absicht Sr. Majestät sey, die Möglichkeit aller Cabale in dieser Sache zu entfernen, und es zu einer deutlichen und bestimmten Antwort zu nöthigen; ob es nehmlich einwilligen will, einer Negociation auf dem Grundsatze des Status ante bellum zu eröfnen, oder auf einem andern, der nur Form, nicht aber im Wesentlichen davon verschieden ist. Ich hoffe, daß, indem ich dieses zu thun mich bemühete, ich in der ersten Instanz mich nicht übereilte, oder von meiner Instruction mehr blicken ließ, als ich thun mußte, und daß mir in der Unterredung mit Herrn Delacroix nichts entfiel, welches in der Folge in einer künftigen Periode den Fortgang der Negociation schaden könnte. Ich glaube, ich habe diese Conferenz Ew. Lordschaft fast wörtlich mitgetheilt, und ich war besonders bemühet, dies genau und umständlich zu thun, damit Sie sowohl die Schicklichkeit dessen beurtheilen mögen, was ich sagte, als auch, damit das was Herr Delacroix mir sagte, genau bekannt werde und aufgezeichnet bleibe.

Jedoch muß man sich erinnern (wie ich auch im Anfange dieser Depeche bemerkte) daß er bloß für sich sprach, zwar freylich als Minister, aber nicht unter den unmittelbaren Instructionen der Directoren, und diese Bemerkung wird das Sonderbare einiger von ihm vorgetragenen Sätze etwas vermindern.

Ich gestehe, Mylord, daß wegen der Artigkeit seines Betragens, und wegen der scheinbaren Bereitwilligkeit, den Gegenstand zu erörtern, der Gedanke, der in mir zurückblieb, war, daß die Negociation fortgehen, aber so vielen Schwierigkeiten und unter diesen so vielen unübersteiglichen unterworfen seyn würde, daß, da ich die Meynung des Directoriums kannte, ich wenig Aussicht sah, daß sie glücklich endigen würde. Doch erwartete ich nicht, daß das Betragen des Directoriums unmittelbar so beschaffen seyn könne, daß es eine deutliche Neigung, ja selbst Entschlossenheit zeigen würde, bey den ersten Vorschlägen abzubrechen; und ich war nicht wenig betroffen, wie ich am Sonntage um 3 Uhr den eingeschlossenen Brief, Lit. A. von Herrn Delacroix erhielt. Er sandte ihn durch den ersten Secretair seines Departements, Herrn Guiraudet, der mir das Original von dem Arrêté des Directoriums mittheilte, wovon dieser Brief, die Aenderung der Form abrechnet, eine buchstäbliche Abschrift ist. Nachdem ich es durchgelesen hatte, fragte ich Herrn Guiraudet, ob er von dem Inhalte desselben unterrichtet sey, und dieses führte zu einer kurzen Ueberredung darüber. Ich sagte ihm, beyde Fragen wären so unerwartet, daß ich nicht sogleich darauf antworten könne. Was die erste beträfe, sey es ganz ungewöhnlich, Memoires zu unterzeichnen, die einer bereits unterzeichneten Note angehängt wären, und daß ich mich kaum bevollmächtigt fühle, von dem abzugehen, was, wie ich glaube, eine unveränderliche Regel sey. Was die zweyte Frage beträfe, die auf eine so gebieterische und beyspiellose Art gemacht werde, könne ich ohne vieles Zaudern auf einmal sagen, daß ihr kein Genüge geschehen könne. Mr. Guiraudet bedauerte dieses sehr, und sagte, daß, wenn dieses der Fall wäre, er fürchte, daß unsre Grundsätze zu negociren, nie zusammen treffen würden. Ich stimmte seinen Aeusserungen des Bedauerns bey. Wir redeten darauf noch etwas mit einander; es fiel aber nichts vor, das angemerkt zu werden verdiente. Ich sagte ihm, ich würde meine Antwort am folgenden Tage schicken. Nachdem ich aufmerksamer über das Verlangen, daß ich nehmlich meine beyden übergebenen Memoires unterzeichnen sollte, nachgedacht hatte, fiel mir ein, daß wenn ich darin nachgäbe, es mich zu nichts anheischig machen könnte, daß ich ihnen dadurch bloß über einen Punct nachgäbe, auf dem sie kleinlich bestünden, und daß, wenn ich es thäte, dieses ihr Unrecht nur noch grösser machen würde.

Was die sonderbare Forderung eines Ultimatums betraf, war ich nicht zweifelhaft, was mir zu sagen zukam, und ich hoffe, man wird finden, daß ich in der eingeschlossenen Antwort B., die ich gestern Morgen um 12 Uhr an Herrn Delacroix abschickte, so genau wie möglich bey dem Geiste meiner Instruction geblieben bin.

Gestern Abend um halb zehn Uhr brachte mir Herr Guiraudet die Note C., worauf ich sogleich durch die Note D antwortete. Sie erfordert keinen Commentar, und da ich morgen Paris zu verlassen gedenke, und mit aller bequemen Eile reisen will, so werde ich bald im Stande seyn, das Wenige, das über diese plötzliche -- wenn gleich vielleicht nicht unerwartete -- Beendigung meiner Sendung noch zu bemerken ist, zu sagen, daher ich nicht nöthig habe, die Geduld Ew. Lordschaft ferner zu mißbrauchen. Ich habe die Ehre xc.

Malmesbury.


Quellen.[]

  1. Der Allgemeine Friede . . . . .
  2. Der Allgemeine Friede . . . . .
  3. Minerva. Ein Journal historischen und politischen Inhalts. Herausgegeben von J. W. v. Archenholz. Hamburg 1797.
  4. Politisches Journal nebst Anzeige von gelehrten und andern Sachen. Jahrgang 1797.
  5. Minerva. Ein Journal historischen und politischen Inhalts. Herausgegeben von J. W. v. Archenholz. Hamburg 1797.

Literatur.[]

  • Der Allgemeine Friede beym Anfange des neunzehnten Jahrhunderts. Dargestellt von Christian Daniel Voß. Leipzig und Gera bey Wilhelm Heinsius 1803. -- Geist der merkwürdigsten Bündnisse und Friedensschlüsse des neunzehnten Jahrhunderts -- Ein Nachtrag zu dem Geiste der merkwürdigsten Bündnisse und Friedensschlüsse des achtzehnten von Christain Daniel Voß. Leipzig und Gera bey Wilhelm Heinsius. 1803.
Advertisement