Freyherren.[]
Freyherren, Barons,[1] sind solche Personen, die, ihrem Stande nach, mehr als gemeine Edelleute, und weniger als Grafen sind, und es giebt dergleichen sowohl unter dem mittelbaren als unmittelbaren Adel. Diejenigen Freyherren oder Dynasten, so vor diesem auf dem Reichstage Sitz und Stimme hatten, wurden den Grafen gleich gehalten. Nachdem aber die Freyherren von Freyberg die Herrschaft Justingen 1751 an Würtemberg verkauft, und die Freyherren von Quadt 1752 in den Reichsgrafenstand erhoben worden: so ist in Deutschland kein Freyherr mehr, der Sitz und Stimme auf dem Reichstage hätte.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Neu bearbeitet von Konrad Mannert, Königl. Bairischen Hofrath und Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.