Baron v. Albini.[]
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Albini (Baron v.), churfürstlich mainzischer, dann primatischer Minister.
Im Juli 1792 ließ er dem am mainzer Hofe accreditirten französischen Minister eine officielle Note übergeben, ihn von der Ankunft des Königs von Ungarn und Böhmen, erwählten Oberhauptes des römischen Reichs, des Königs von Preußen und der französischen Prinzen zu unterrichten. Der Baron Albini war zu Mainz bei der Einnahme durch die Franzosen den 21sten August 1792 und wohnte der Zusammenkunft bei, in welcher die Gouvernementschefs die Capitulation abschlossen. Der Churfürst beauftragte ihn, in seinem Namen dem Friedenscongresse im Sept. 1793 beizuwohnen, so wie auch dem zu Rastadt 1797. Albini stellte sich 1799 an die Spitze des mainzer Landsturms. Nach einigen Scharmützeln, in welcher er mehrere Vortheile behauptete, zog er sich nach Seligenstadt zurück. Er schlug hierauf sein Hauptquartier zu Aschaffenburg auf, von wo aus er in englische Dienste gehen wollte. Im September 1801 empfing er von dem Churfürsten einen reichbesetzten Säbel, auf dessen goldenem Griff man die Worte las: "Friedrich Carl Joseph seinem Albini; die Vorfälle an der Nidda, bei Aschaffenburg und Neuhof." Im Jahr 1802 stand er als Kurmainzischer Director bei der Reichsdeputation in Regensburg. Während dieser Zeit (25. Jul. 1802.) starb der Kurfürst, und Albini nahm sogleich dem Militär den Eid der Treue für den neuen Regenten ab, und forderte die Landescollegien auf, ihm hold und gehorsam zu seyn. Alle wichtige Geschäffte des kurerzkanzlerischen Staates gingen, wie bisher, durch seine Hand, und er genoß das volle Zutrauen des Kurfürsten. Als der letztere mit dem Beitritte zum Rheinischen Bunde seinen Länderbesitz beträchtlich erweitert sah, vermehrte sich auch der Wirkungskreis des Ministers, zumal die Departements der Justitz, der Policei und der Finanzen in seiner Person vereinigt waren. Auch in den kritischen Verhältnissen, in welche der Staat zu dieser Zeit oft gerieth, und bei den Anstrengungen und Reformen, welche dieselben unvermeidlich machten, bewährte er stets seinen rechtlichen und humanen Charakter und seinen teutschen Sinn. Die verbündeten Mächte gaben ihm, als sie im October 1813 das Großherzogthum Frankfurt eroberten, einen Beweis, daß sie seine patriotische Gesinnung anerkennen, indem sie ihm den Vorsitz in dem Ministerialconseil des von ihnen unter Verwaltung genommenen Landes übertrugen. Nachher trat er in Oesterreichische Dienste, und der Kaiser verlieh ihm die Stelle eines bevollmächtigten Ministers an dem Bundestage zu Frankfurt. Er starb aber, noch ehe er dieselbe antreten konnte, am 9. Jan. 1816. zu Dieburg an Entkräftung.
Quellen.[]
- ↑ Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.