Leyen (zur Leyen), Schloß und ehemalige Herrschaft im Kurtrierschen, nun aber zum preussischen Großherzogthum Niederrhein gehörig, an der Mosel, zwei Meilen von Coblenz, seit 1803 zum französischen Departement des Rheins und der Mosel gehörig, ist das Stammhaus des reichsgräflichen Geschlechts von der Leyen und Hohengeroldsegg, und enthielt auf 8 Meilen 19,000 Unterthanen und 85,000 fl. Einkünfte.
Da die Familie keine Kreisstimme gehabt, auch keine Kriegskosten getragen hatte: so ist ihr, nachdem der größte Theil ihrer Besitzungen in französischen Besitz gerathen, in Regensburg keine Entschädigung zugetheilt, und sie auf die Aufhebung des Sequesters verwiesen worden.
Dagegen wurde der Graf Philipp Franz, durch Verwendung seines Oheims von mütterlicher Seite, des Fürsten Primas, i. J. 1806 Mitglied des Rheinischen Bundes, und erlangte als solches die fürstl. Würde, und die Souverainität über die kleine Grafschaft Geroldsek, welche sein Haus seit 1711 als Oesterreichisches Lehn inne gehabt, und die zwischen der Kinzig und dem Rhein, mitten im Badenschen Gebiete liegt.
Zum Rheinischen Bunde stellte dieses Ländchen ein Contingent von 29 Mann.
Bey dem i. J. 1813 erfolgten Umschwunge der Dinge in Deutschland wurde dem Fürsten die Selbstständigkeit nicht bewilligt, sondern das Land occupirt, und vermöge des 52. Art. des Kongressinstrumentes dem Hause Oesterreich zugetheilt. Vermuthlich wird dasselbe in Zukunft einen Bestandtheil des Großherzogthums Baden ausmachen.
Quellen und Literatur.[]
- Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.