Osnabrück.[]
Osnabrück, ein ehemaliges Hochstift im westphälischen Kreise, zwischen dem Fürstenthum Münster, den Grafschaften Lingen, Tecklenburg, Ravensberg, Diepholz und dem Fürstenthum Minden. Die Größe beträgt gegen 50 Quadratmeilen, und die Zahl der Einwohner schätzt man auf 130,000. Unter diesen sind noch jetzt viele Leibeigene. Wenn der Vater stirbt, theilt der Gutsherr das Vermögen mit den Erben, und nimmt noch das Besthaupt vorweg. Heirathet der neue Besitzer des Hofs, so muß er die Braut bei dem Gutsbesitzer kaufen. Der nicht sehr fruchtbare Boden des Landes trägt Roggen, Hafer, Buchwaizen, jedoch nicht hinlänglich für das Bedürfniß der Einwohner; ferner etwas Gerste und Waizen; Hanf und vielen Flachs, der aber nur von mittelmäßiger Güte ist. Zur Ausfuhr ist wenig oder nichts vorhanden; desto mehr gewinnt der Fleiß der Einwohner an Garn und Linnen. Dieses Löwentlinnen, oder grobe Leinwand, welches über England, Holland und Spanien und Portugal nach Afrika, Ost- und Westindien geführt wird, verfertigen die Einwohner nach vollendeter Feld- und Hausarbeit gleichsam zum Zeitvertreib, und mit dem dafür gelösten Gelde müssen alle Landesausgaben bestritten werden. Man schätzt die Summe, welche durch diese Leinwand und durch das Garn in das Land kommt, jährlich fast auf eine Million Thaler. Nächstdem gehen jährlich an 6000 Beiwohner oder sogenannte Heierlinge, d. h. solche Leibeigene, welche die Nebenhäuser der Bauern miethweise inne haben, in die vereinigten niederländischen Provinzen, und verdienen sich im Sommer Geld mit Torfstechen, Grabenauswerfen, Mähen und anderer Feld- und Gartenarbeit. Der geringste von diesen bringt 20, und der beste Arbeiter wohl 70 Gulden zurück, so daß durch sie wenigstens 200,000 Gulden baares Geld jährlich eingebracht wird. Seit dem westphälischen Frieden wurde in Osnabrück immer wechselweise ein katholischer und protestantischer Bischof, und zwar letzterer jedesmal aus dem Hause Braunschweig-Lüneburg gewählt. Der Reichsdeputationsreceß vom 25. Februar 1803 theilte das Land diesem Hause als eigenthümlich zu. 1807 kam es zu dem Königreiche Westphalen; 1810 wurde es mit Frankreich vereinigt und zum Departement der Ober-Ems geschlagen; 1813 aber gelangte es wieder in den Besitz des Hauses Hannover.
Zeitungsnachrichten.[]
- [1806]
Osnabrück, 16. April.
Einige öffentliche Blätter sprachen mit geheimnißvoller Mine von unserem Lande, als wenn es von der allgemeinen Besitznahme der hannöv. Kurstaaten durch Preussen ausgenommen und für einen österr. Prinzen bestimmt werden sollte. Indessen ist das Osnabrückische durch den preuss. Bevollmächtigten, den geheimen Rath von Bülow, am 11. d. auf eben dieselbe Art, wie in den übrigen hannöv. Provinzen in Besitz genommen worden.