Bayreuth.[]
[1]
Bayreuth. Die Burggrafen von Nürnberg aus dem hohenzollerschen Hause hatten sich vom 13ten Jahrhunderte an die fränkischen Fürstenthümer Anspach und Bayreuth (vormals Onolzbach und Culmbach) erworben, in so fern diese Lande auch als Theile des ehemaligen fürstlichen Burggrafthums Nürnberg betrachtet wurden. Als die ältere Linie der Markgrafen von Onolzbach aus dem zollern-brandenburgischen Hause erloschen war, wurden diese Lande unter die beiden jüngern Söhne des Churfürsten Johann Georg zu Brandenburg vertheilt; Christian erhielt Bayreuth, Joachim Ernst Anspach. Doch am 20sten Januar 1769 erlosch auch der bayreuther (oder culmbacher) Ast in männlichen Erben, und Bayreuth fiel an den damaligen Besitzer von Anspach, Markgraf Christ. Friedr. Carl Alexander, zurück; da dieser aber 1791 die Regierung niederlegte, wurde Bayreuth, wie Anspach, vom Könige von Preußen in Besitz genommen. Der Friede von Tilsit (1807) entriß diesem Monarchen Bayreuth, nachdem er Anspach schon früher an den Kaiser von Frankreich überlassen hatte, und bei der neuen Ländervertheilung nach dem Frieden von Wien (1809) kam Bayreuth (das bis dahin für französische Rechnung administrirt worden war) an Bayern, welches bereits auch im Besitze von Anspach war. Diese schöne Provinz hat einen Flächengehalt von 57½ Q. M. mit 233,00 Einwohnern (nach Andern 72 Q. M. mit 180,000 Einw.), 18 Städte und 232 Flecken und Dörfer; ihr nördlicher Theil wird das Oberland, ihr südlicher das Unterland genannt. Das Fichtelgebirge (6½ Meile lang, 4¼ Meile breit) zeichnet sich vorzüglich aus; seine höchste Spitze, der Ochsenkopf, ist 3621 pariser Fuß hoch; eine Merkwürdigkeit auf ihm ist der Fichtelsee. Auf diesem Gebirge entspringen die Saale, die Eger, die Nabe und der Main, welcher letztere unterhalb Culmbach aus dem rothen und weißen Main entsteht; das Unterland durchfließt noch die Rednitz und Pegnitz. Marmor, Serpentin, Speckstein, Pferde und Rindvieh sind die vorzüglichsten Producte; bei Culmbach und Neustadt wächst auch Wein. Manufacturen und Fabriken gewähren den Einwohnern guten Verdienst. Die Hauptstadt Bayreuth, am rothen Main in schönen Umgebungen gelegen, hat 856 Häuser mit 10,000 Einwohnern. Sie hat ein schönes Schloß, ein prächtiges Opernhaus, ein Gymnasium, mehrere Manufacturen und Fabriken in Schnupf- und Rauchtaback, Tabackspfeifen, Leder und Pergament.
Zeitungsnachrichten.[]
1806.[]
Miscellen.
Zu Bayreuth ward, nach der dortigen Zeitung, eine Militairperson von Rang erwartet, um über die Preussischen Truppen im Bayreuthischen Musterung zu halten. Die bisher in der Nürnberger-Vorstadt Wöhrd gestandene Preussische Besatzung marschirte am 16. August Morgens aus derselben, und die übrigen Preussischen Truppen aus Erlangen, und am 20. aus der ganzen Markgrafschaft Bayreuth ab.
[3]
Miszellen.D~e Bayreuther-Z~itung enthält folgenden Artikel: Uebelgesinnte oder schlecht unterrichtete Menschen verbreiten abermahls die beunruhigendsten Gerüchte von Vertauschung oder Abtretung des Bayreuther-Ober- oder Unterlandes, oder gar des ganzen Fürstenthums Bayreuth. Wir haben daher von hoher Hand den Befehl erhalten, diesen Gerüchten als völlig grundlos zu widersprechen, und das Publikum zu versichern, daß weder von einer Vertauschung, noch Abtretung dieses Fürstenthums, noch irgend eines Theils desselben im geringsten die Rede sey.
1808.[]
Rheinischer Bund. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von
<ref>
: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben.Bayreuth den 9. März. Es sollen auf Befehl des Gouverneurs General Le Grand im Fürstenthume Bayreuth schleunigst Ausschußmannschaftsrollen angefertigt werden. In diese Rollen werden eingetragen: 1) Alle Einwohner ohne Rücksicht des Standes, der Beschäftigung xc. 2) Jeder in die Rolle Eingetragene leistet die Dienste, welche von der Landmiliz gefordert werden können, so oft ihn die Reihe trifft. 3) Es ist Jedem erlaubt, einen Mann für sich zu stellen; es darf aber nur ein solcher Gestellt werden, der selbst in die Rolle eingetragen ist. 4) Frey vom Dienste sind die Geistlichen, arme Schullehrer, dann alle diejenigen, welche nach dem Urtheile der Ortsbehörde so arm sind, daß sie ihren Arbeitsverdienst keinen Tag entbehren können, in der Regel also die Taglöhner; ferner sind frey 5) diejenigen, welche das zwanzigste Jahr nicht erreicht, oder das sechzigste Jahr überschritten haben.
Quellen.[]
Literatur.[]
- Briefe über die beiden fränkischen Fürstenthümer Bayreuth und Ansbach. Auf einer Sommerreise in den Jahren 1792 und 1793 geschrieben von Johann Gottfried Köppel Registrator bei dem Kaiserl. Landgericht B. N. zu Ansbach. Mit Kupfern. Erlangen verlegt von Wolfgang Walther. 1794.
- Vertraute Briefe über das Fürstenthum Baireuth vor und nach dem Preussischen Regierungs-Antritt an einem Freund in Schlesien. Berlin und Baireuth 1794.