Felix Julius Johann Bigot-de-Préameneu.[]
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Bigot-de-Préameneu (Felix Julius Johann), Mitglied des National-Instituts, Staatsrath, Grosoffizier der Ehrenlegion, Graf, 1790 zum Tribunalrichter des vierten Bezirks von Paris erwählt. Er war einer von den drey Kommissärs, die der König im Monat März 1791 nach Uzés sandte, um die Ruhe wieder herzustellen. Im September desselben Jahrs ward er zum Deputirten von Paris bey der Gesetzgebung ernannt. Er sprach den 7ten Jänner 1792 eine Rede, in der er, trotz des Geschreys der Tribunen, der Versammlung vorstellte, daß sie nicht allein das Volk repräsentirte, und daß der König auch seine Rechte habe, die nicht minder geheiligt seyen, als die ihrigen. Den 19ten April präsidirte er und antwortete dem König in Betreff der Kriegserklärung gegen Oesterreich. Nach der Revolution vom 18ten Brümaire ward er Kommissär der Regierung bey dem Cassationstribunal; von das trat er zu Ende Aprills 1800 in den Staatsrath zur Sektion der Gesetzgebung, wo er seit dem September 1802 präsidirte. Im May 1804 ward er erwählter Kandidat zum Erhaltungssenat vom Wahlkollegium der Ille und Villaine. Endlich in Jahre 1808 ernannte ihn Napoleon an die Stelle des verstorbenen Portalis zum Kultminister.
Zeitungsnachrichten.[]
1808.[]
Frankreich [2]
Paris den 6. Januar. Der Kaiser hat am 4. den Staatsrath Bigot Preameneu zum Minister des Kultus, und dagegen den Requetenmeister Portalis, welcher nach seines Vaters, des gewesenen Kultministers Portalis, Tod dessen Stelle einsweilen versehen hatte, zum Staatsrath, und den Staatsrath Treilhard zum Präsidenten der Gesetzgebungsabtheilung des Staatsrathes ernannt.