Eminenz.[]
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Eminenz, ist der Titel, welcher den Cardinälen beygelegt wird, und so viel, als Hoheit bedeutet. Er ist vom Pabst Urban VIII. 1627 zuerst den Cardinälen, den 3 geistlichen Churfürsten und dem Grosmeister von Malta ausschließungsweise beygelegt worden, nachdem man zuvor die Cardinäle nur Illustrissimos et Reverendissimos genennt, welche Titulatur aber damals ziemlich gemein worden war. Denjenigen Cardinälen, welche von alten fürstlichen Häusern abstammen, wird das Prädicat Ihro hochfürstl. oder durchl. Eminenz beygelegt.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.