Embargo.[]
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Embargo, mit diesem spanischen Worte bezeichnet man den Arrest oder Beschlag, der auf die im Hafen liegenden Schiffe feindlicher Kaufleute im Fall einer Kriegserklärung gelegt wird.
Quellen.[]
- ↑ Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.