Eichsfeld.[]
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Eichsfeld, Strich Landes, welcher bisher zu dem Niederrheinischen Kreis gerechnet wurde, aber zwischen dem Ober- und Niedersächsischen Kreis und dem Kurfürstenthum Hessen liegt. Er enthält auf 34 geographischen Quadratmeilen, 4 Städte, 3 Flecken, 157 Dörfer und 81,207 meist katholische Einwohner, nach der Zählung im Jahr 1803, und wird in das Obere- und Niedere-Eichsfeld getheilt. Das erstere, dessen Hauptort Heiligenstadt ist, begreift beynahe ⅔ des Landes, liegt auf der Südseite und hat wenigere Fruchtbarkeit als das Niedere Eichsfeld, welches Getreid, Flachs und Tobak zur Ausfuhr liefert. Duderstadt ist der wichtigste Ort dieses Theils. Obgleich das Land im Ganzen nicht zu den gesegneten gehört, so nährt es doch seine zahlreichen Einwohner durch den allgemein verbreiteteten Fleis in Bearbeitung des einheimischen Flachses zu Garn, Zwirn u. Leinwand, und durch die vielen verfertigten Wollenzeuge. Die Landstände bestehen aus den (nun zum Theil aufgehobenen) Abteyen, aus dem Adel und den Städten. Das Land kam durch Kauf, durch Pfandschaft und endlich durch einen Vergleich mit dem Hause Braunschweig an Kur-Maynz, welches 90,000 Thl. völlig reine Einkünfte aus demselben bezog. Im Jahr 1802 wurde aber das Eichsfeld zu den Entschädigungen des Königs von Preussen gezogen, als Fürstenthum, mit Sitz und Stimme im Reichsfürstenrath, welcher diese Einkünfte durch zwekmäsige Einrichtungen, vorzüglich aber durch Einziehung der reichen Abteyen, beträchtlich erhöhen kann. Von den 6 Abteyen sind die beyden männlichen und wichtigsten Gerode und Reifenstein schon eingezogen. Seit 1803 ist zu Heiligenstadt (jezt zu Erfurt) der Sitz einer Kriegs- u. Domänenkammer u. einer Regierung, zu welcher, ausser dem Eichsfelde noch die übrigen umliegenden neuen Erwerbungen, Erfurt, Nordhausen, Mühlhausen, Goslar, auch der Preussische Antheil der Grafschaft Hohenstein, und der schon ehehin mit dem Eichsfelde verbundene Antheil an der Ganerbschaft Trefurt, gezogen worden sind. Dieser Antheil enthält die Stadt Trefurt, in allem 2,432 Seelen, welche unter der obenangegebenen Zahl nicht mitbegriffen sind. Nach der neuen Einrichtung ist das Oberland getheilt: in die Stadt Heiligenstadt, die Königlichen Aemter Bischofstein, Gleichenstein und Rustenberg, in die Klostergerichte Anrode und Zelle, und in 10 adeliche Gerichte, Untereichsfeld aber in die Städte Duderstadt und Stadtworbis, in die Königlichen Aemter Harburg, Gieboldehausen, Lindau, Scharfenstein, Gerode und Reifenstein, in die Klostergerichte Teistungenburg und Reifenstein, und in 8 adeliche Gerichte.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.