Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Hoch- und Deutsch-Meister.[]

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Deutsch-Meister, Hoch- und Deutsch-Meister, ist das Oberhaupt des am Ende des 12ten Jahrhunderts in Palästina gestifteten Ritterordens des H. Jungfrau Maria oder der Brüder des Deutschen Hauses U. L. Frauen zu Jerusalem, die auch Marianer genennet wurden. Die Herrschaften und Güter, welche dieser Orden, (der, nachdem er aus Palästina durch die Mohammedaner vertrieben worden, vom 13ten bis ins 16ten Jahrhundert Preussen, Liefland, Curland und Semgallen unter seiner Bothmäsigkeit hatte,) nun noch in Deutschland besizt, sind sehr ansehnlich, aber zerstreuet. Sie bestunden aus dem Meisterthum zu Mergentheim, im Fränkischen Kreise, wo der Deutschmeister seine Regierung und Residenz hat, und aus den 11 Balleyen Elsaß und Burgund, Oesterreich, Coblenz, Etsch oder Tyrol, Franken, Hessen, Alten-Biesen, Westphalen, Thüringen, Lothringen und Sachsen. Von diesen ist aber die Balley Franken, deren Hauptsitz Ellingen war, durch gütlichen Vertrag, seit 1788 unmittelbar mit dem Deutschmeisterthume vereinigt worden, und hat keinen eigenen Landkommenthur mehr. Durch die Französische Revolution hat der Orden alle Besitzungen jenseit des Rheins, folglich die Balleyen Lothringen und Altenbiesen gänzlich, die Balleyen Koblenz und Elsaß dem grössern Theile nach, und von der Balley Westphalen und Hessen einzelne Stücke verloren. Die jährliche Einnahme dieser großen verlornen Besatzungen berechnete der Orden auf 395,604 Gulden. Die Größe betrug gegen 40 Quadratmeilen auf welchen mehr als 100,000 Menschen wohnen; aber ein großer Theil erkannte schon früher Französische Hoheit.

Als Entschädigung wurden dem Orden zugetheilt alle Mediatklöster in der Augsburger und Kostnitzer Diöces, über welche nicht namentlich bey dem Entschädigungsplan anderweitige Verfügung getroffen worden ist; ferner alle mittelbaren Stifter im Vorarlbergischen. Die leztere Zutheilung nahm der Orden nicht an, weil sie ein Eingriff in die alten Besitzungen des Oesterreich. Hauses zu seyn schien. Die ganze Entschädigung schränkt sich also auf zerstreute Klöster, vorzüglich in Schwaben, ein. Die noch übrigen Besitzung n des hohen Ordens schäzt man auf 38 Quadratmeil. mit 86,000 Einwohn. und 400000 Gulden Einkünften. Viele der hisher gehörigen Güter erkennen aber O sterreichische, Bayrische xc. Landeshoheit. Die in Franken zerstreuten Ländereyen sind 10 Quadratmeilen groß. Der größere Theil derselben steht unmittelbar unter dem Hoch- und Deutschmeister, und ist in die 3 Oberämter Mergentheim, Hornegg (oder Necker) am Necker und Ellingen getheilt; auch die Herrschaft Freudenthal in Oesterreich. Schlesien steht unmittelbar unter dem Fürsten, welcher über 150,000 Gulden reine Einkünfte bezieht. Die übrigen in den meisten Kreisen Deutschlands zerstreuten Güter stehen unter der Mitwirkung des ganzen Ordens, und gehören zu den Balleyen. Ueber diese Balleyen sind Landcommenthure gesezt, welche Rathsgebietiger zu Beysitzern haben, auch von diesen gewält w rden. Die Balleyen sind in Commenthureyen abgetheilt, welche durch Commenthure verwaltet werden. Eine Ausnahme macht die Balley Thüringen, deren Landcommenthur noch Ritter unter sich hat. Die Landcommenthure sind übrigens auch die gesetzmäss gen Gutachten er b y wichtigen Sachen einholen muss. Ein Haus-Commenthur besorgt Gerichtssachen, entsch idet geringere, und wei et die wichtigern an die h here Instanz. Nicht nur Catholiken, sondern auch Evangelische von altem Deutschen Adel (16 Ahnen sind erforderlich) werden in diesen Ritterorden aufgenomm n. Die Balleyen haben das Recht Candidaten aufzunehmen, doch so, daß sie dabey um die Einwilligung des Hochmeisters ansuchen. Die Ritter bindet das Gelübbe des Gehorsams, der Keuschheit, (wovon jedoch die evangelischen dispensirt werden und also heuraten dürfen) und gewissermassen auch der Armuth, nämlich in so weit daß ihr Vermögen nach ihrem Tode dem Hochmeister zufällt, wenn sie nicht Erlaubniß, ein Testament zu machen, erhalten haben. Bey feyerlichen Gelegenheiten tragen die Ritter einen weissen Mantel, mit einem schwarzen Kreuz, das einen silbernen Rand hat. Ausserdem tragen sie an ihrer ordentlichen Kleidung ein goldenes Kreuz.

Die höchsten Landesdikasterien sind: die Staats-Konferenz und Geheime Kanzley mit dem Geh. Konferenz-Minister und Geheimen Referendar; die Regierung zu Mergentheim, mit dem Statthalter, Präsidenten, adel. Hof- und Regierungs-Räthen, dann die wirklichen G heimen Hof- und Regierungsräthe unter dem Vorsitz des Ordenskanzlers; das geistliche Rathskollegium; und die Hofkammer.

Der Hoch- und Deutschmeister führet den Titel: Administrator des Hochmeisterthums in Preussen, Meister des Deutschen Ordens in Deutschland und wälschen Landen, Herr in Freudenthal und Eulenberg. Er hatte als geistlicher Reichsfürst, im fürstlichen Collegio den Rang unmittelbar nach den Erzbischöfen; ehemals mit Widerspruch des Bischofs von Bamberg. Jezt hat er die neunte Stelle im Reichsfürstenrath, zwischen Sulzbach und Neuburg. Bey dem Fränkischen Kreise, wo er in seinem Meisterthum Mergentheim und in den meisten Commenthureyen der Fränkischen Balley die Landeshoheit besizt, war er der lezte unter den geistlichen Fürsten. Als Reichsstand im Fränkischen Kreise hat er einen Reichs- und Kreisanschlag von 124 fl. und zu einem Kammerziel giebt er 213 Thlr. 5 einen halben Kr.

Im Jahr 1803 erhielt der Hoch- und Deutschmeister Erzherzog Karl von Oesterreich seinen jüngern Bruder Anton Victor zum Coadjutor, und 1804 den 30sten Juny übergab er ihm völlig die Würde und Regierung als Hoch- und Deutschmeister.

Das Wappen des Ordens ist ein stehendes schwarzes Kreuz, im silbernen Felde, worinnen ein goldenes Kreuz, mit einem Reichsadler, und einer golden Lilie an den 4 Ecken, welche leztere K. Ludwig IX. von Frankreich dem Ordenswappen beygelegt hat.


Zeitungsnachrichten.[]

1812.[]

Vermischte Nachrichten. [2]

Im Würtembergischen, Westphälischen und Frankfurtschen sind die deutschen Ordensgüter zu den Domänen geschlagen.

Quellen.[]

  1. Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Neu bearbeitet von Konrad Mannert, Königl. Bairischen Hofrath und Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.
  2. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 52. Donnerstag, den 29. Februar 1812.
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