Departement.[]
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Departement, heißt in der Staatsverwaltung das jeden Hauptzweige der Geschäfte angewiesene Fach, z. B. Justiz-Kameral-Departement. In Frankreich aber, da man beym Anfange der Revolution alle alten Eintheilungen über den Haufen warf, zerlegte man das ganze Land in 83 Departements, oder kleine Provinzen, davon jede ungefehr 3 bis 400,000 Einwohner enthalten sollte. Als Unterabtheilungen wurden Distrikte und in der Folge Cantons angenommen. Gegenwärtig ist aber jedes Departement in etliche Arrondissements oder Bezirke zerlegt, welche viele einzelne Cantons (Hauptorte mehrerer Gemeinden, u. zugleich Justizstellen) begreifen. Durch die großen Eroberungen, welche die Franzosen auf allen Seiten während des Revolutionskriegs machten, ist die Zahl der Departements auf 108 angewachsen. Die Vereinigten Niederländer nennen nur ihre ehemaligen Provinzen ebenfalls Departement, es sind deren acht.
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Departement. Dieses aus der französischen Sprache in den deutschen Sprachgebrauch übertragene Wort heißt eigentlich, die Vertheilung einer Sache auf Mehrere; so sagt man im Französischen: "le Département des tailles, des quartiers ect." d. i. Vertheilung der Steuern, der Quartiere unter das Militär xc. Hiervon ist der zweite Begriff abgeleitet: Geschäftsbezirk, das Fach, die Behörde; hiernächst: der Landkreis, der Amtsbezirk (eine besondere Abtheilung des Landes). In diesem Sinne hat dies Wort einen Hauptrang in der neuern Statistik erhalten, als die Revolution Frankreichs auch eine neue Territorial-Eintheilung zur Folge hatte, wodurch die vorherige in Provinzen abgeschafft und eine neue in Departements eingeführt wurde, welche 1. auf die Menschenzahl, 2. auf den Flächeninhalt und 3. nach den direkten Contributionen berechnet ward. Der Beschluß hierzu wurde am 4ten November 1789 gefaßt, und der Abbé Sieyes entwarf den Plan dazu, mit der besondern Rücksicht, daß dadurch dem alten eingewurzelten Geiste der Immunitäten xc. entgegengestrebt werden solle. Anfangs ward das ganze Reich in 83 Departements eingetheilt, welche in der Folge durch die allmächtigen Vergrößerungen des Reichs bis auf 130 vermehrt, im Frieden von 1814 aber auf 85 beschränkt wurden. (S. d. Art. Frankreich). Jedes Departement wird in Cantone, und jeder Canton in Gemeinden eingetheilt. Uebrigens ist hierbei nicht zu übersehen, daß man diese Art der Territorial-Eintheilung auch in andern Staaten, z. B. in Spanien, Neapel, Westphalen, im Großherzogthum Frankfurt, ja sogar auch im Herzogthum Anhalt-Köthen eingeführt, aber nach Befreyung von dem französischen Joche überall, nur nicht in Frankreich, wieder abgeschafft hat.