Staatsrath.[]
Der Staatsrath unter dem Präsidium des Kaisers. Er besteht aus den französischen Prinzen, den Besitzern der hohen Reichswürden, den Ministern, und andern von dem Kaiser auf Lebenszeit dazu ernannten Räthen.
Ihm liegt ob, die Entwürfe der Gesetze und Verordnungen zu machen, und alle Schwierigkeiten der Verwaltung zu heben.
Er ist in 5 Sectionen getheilt: 1. der Gesetzgebung, 2. des Innern, 3. der Finanzen, 4. des Kriegs, und 5. des Handels- und Seewesens.
1801.[]
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Der Staatsrath Ist in 5 Sectionen, für das Innere, die Finanzen, die Marine, den Krieg und die Gesetzgebung getheilt. Jede Section hat einen Präsidenten auf 6 Monate, den der erste Consul erwählt, und dessen Präsidium er auch verlängern kann. Jeder Präsident hat 35,000 und jedes Mitglied des Staatsraths 25,000 Livr. Gehalt. Folgende Mitglieder wurden im Dec. 1799 ernannt:
a) Für das Innere: Röderer, Präsident; Regnault (de St. Jean d. Angely); der ExMinister Benezech; Chaptal, Mitgl. des Nationalinstituts (jezt Minister des Innern). Najeac. Portalis.
b) Für die Marine: Contreadmiral Gantheaume, Präsident; Fleurieu; Rhedon, gewes. Commissaire der Marine; Champigny, Exconstituant. Lescallier.
c) Für Finanzen: Cretet, Präsident; Devaines, ehemals unter Tourget gewesener erster Finanzcommis und nachher Commissair des Nationalschatzes; Tarbe, ehemal. Finanzminister; Jollivet; Regnier; Fourcroy.
d) Für das Kriegswesen: General Brune, Präsident; Petiet, ehemal. Kriegsminister; dermalen bev. Minister bey der cisalpin. Republik. Gassendi. General Dejean. General Marmont. General Bernadotte. Gen. St. Cyr.
e) Für die Gesezgebung: Boulay, Präsident; Emmery, Exconstituant; Moreau (von St. Mery); Berlier; Real. Miot. Shee.
Zeitungsnachrichten.[]
1808.[]
Frankreich [2]
Paris den 6. Januar. Der Kaiser hat am 4. den Staatsrath Bigot Preameneu zum Minister des Kultus, und dagegen den Requetenmeister Portalis, welcher nach seines Vaters, des gewesenen Kultministers Portalis, Tod dessen Stelle einsweilen versehen hatte, zum Staatsrath, und den Staatsrath Treilhard zum Präsidenten der Gesetzgebungsabtheilung des Staatsrathes ernannt.