Königliche Bothschaft.[]
London, 22. April.
Die 2 Minister, Lord Grenville und Hr. Fox, überreichten heute dem Parlament, ersterer beim Oberhause und letzterer beim Hause der Gemeinen, folgende königliche Bothschaft:
"Georg, König! Se. Maj. hält es für dienlich, dem Hause anzukündigen, daß Sie sich gedrungen gesehen hat, Ihren Minister beim Berliner Hofe zurückzuberufen und provisorische Maasregeln einer gerechten Wiedervergeltung gegen Preussens Handel und Schiffahrt zu treffen. Se. Maj. bedauert es innigst, da Sie sich in der Nothwendigkeit sieht, diese neue Last zu den Unglücksfallen noch aufzulegen, unter welchen die Nationen des festen Landes seufzen, da Se. Maj. die Unabhängigkeit und den Wohlstand derselben als unzertrennlich-verbunden mit dem Interesse Ihres Volkes immerhin betrachtet hat; es blieb aber, da man feindselige Maasregeln unmittelbar und mit Fleiß gegen Allerhöchstdieselben getroffen hatte, keine andere Wahl übrig. Preussen hat sich -- eben in dem Augenblicke, wo vertrauensvolle Verhältnisse statt hatten -- ohne Grund und ohne den geringsten Vorwand zur Klage zu haben, mit offener Gewalt der Kurstaaten Sr. Maj. bemächtiget. Ein solches Ereigniß war freilich ein harter Stoß für das Interesse des großbritt. Königreichs; jedoch beschränkte sich Se. Majestät bei dieser Gelegenheit auf Unterhandlungen und freundschaftliche Vorstellungen gegen die Ungerechtigkeit, welche man Ihr wiederfahren ließ; sie berief sich blos auf die Mäßigung Ihres Benehmens, auf die Gerechtigkeit Ihrer Vorstellungen und das das Interesse Preussens selbst, welches doch fühlen sollte, wie gefährlich ein solches System sey, welches jede Sicherheit und jede rechtmäßige Besitzung unter den Füssen trete. Statt den Versicherungen aber, welche Sie billig zu erhalten erwartete, wurde Se. Maj. benachrichtiget, daß man den Entschluß gefaßt habe, die Waaren u. Fahrzeuge Ihrer Unterthanen von allen Häfen und Landen auszuschließen, welche entweder unter der rechtlichen Bothmäßigkeit oder unter dem unvermeidlichen Einfluß Preussens stehen; dabei konnte Se. Maj. unmöglich länger verzögern. Sie mußte handeln, so wie es ihre Pflichten gegen Ihr Volk fodern. Die Würde Ihrer Krone und das Interesse Ihrer Unterthanen erlauben es nicht, daß Sie sich solchen unaufgeforderten Eingriffen unterwerfen. Ihr Parlament wird eilen, wie Sie keineswegs daran zweifelt, die Ehre der britt. Flagge und Schiffahrt zu rächen; dasselbe wird mit Sehnsucht dem Augenblick entgegen sehen, wo eine edlere und einsichtsvollere Politik von Seite Preussens die Hindernisse beseitigen werde, wodurch unsere Friedens- und Freundschafts-Verhältnisse mit einer Macht unterbrochen worden sind, mit welcher Se. Maj. ausser den vorher erwähnten feindlichen Handlungen keinen weitern Grund zum Streite kennt."
Dieser Bothschaft waren in 6. No. die Aktenstücke beigelegt, welche sich auf die Unterhandlungen mit Preussen beziehen und zwar 1. eine Note des Ministers Freihrn. von Hardenberg an Hrn. Jackson, großbritt. Gesandten beim Berliner Hofe vom 23. Jänner, 2. die preuss. Proklamation bei der ersten militär. Besitznahme der hannövr. Kurstaaten; 3. eine Note des Hrn. Ministers Fox an Hrn. von Jakobi, preuss. Gesandten beim Berliner Hofe, vom 17. März; 4) die letzte Note des Hrn. von Hardenberg an den großbritt. Gesandten; 5. und 6. die letzthin bei der Sperrung der preuss. Häfen u. bei der definitiven Besitznahme der Kurstaaten ergangene preuss. Proklamationen; 2, 4, 5 und 6 sind schon aus den vorherigen Blätter d. B. Zeit unsern Lesern bekannt; nächstens folgen 1 und 2.
Dankadressen.[]
London, 25. April. (Moniteur.)
Lord Grenville trug vorgestern im Oberhause auf eine Dankadresse an Se. auf die dem Hause zugesandte Bothschaft, den Bruch mit Preussen betreffend, an. "Vergeltungsmaasregeln müssen ergriffen werden, sagte er, um Europa zu überzeugen, daß keine Macht je es wagen dürfe, den britt. Handel aus ihren Häfen auszuschließen und die Entschuldigung, daß man so zu handeln gezwungen worden sey, darf, um der schrecklichen Folgen, welche dies System, wo solche Grundsätze gelten, haben würde, nicht zugelassen werden. Preussen will sich durch die Umstände entschuldigen; es behauptet, es sey gezwungen worden. Wenn es aber die Rechte seines unabhängigen Staats genießen will, so ist es auch verbunden, die Pflichten davon zu erfüllen. Warum sollte eine Macht feindselige Handlungen deswegen ungestraft ausüben dörfen, weil sie, ihrer Abgabe nach unter dem Einflusse einer andern Macht steht? Das Parlament wird fühlen, welchen Vorwürfen sich Preussen schon durch sein Benehmen bei den Vorfallenheiten des letzten Winters ausgesetzt hat. Die preuss. Regierung scheint nun auf folgende Art geurtheilt zu haben: "Wir haben freilich keinen Grund einen Krieg mit England anzufangen; vor einigen Monaten aber mag die franz. Regierung nicht sehr mit uns zufrieden gewesen seyn; wir wollen ihr also, um diesen Fehler in Vergessenheit zu bringen, einige Vortheile zukommen lassen." Welche Grundsätze! Was würde aus Europa werden, wenn man sie in Ausübung allenthalben bringen wollte! Es gibt zwar Fälle, wo die eiserne Nothwendigkeit einen Fürsten zwingt, Provinzen abzutretten; dadurch wird seine Ehre nicht verletzt, weil er blos der Noth weicht. Es ist keine Schande, wenn man nach einem muthvollen Kampfe für die Vertheidigung seiner Rechte unterliegt; derjenige entehrt sich aber, welcher seine Rechte aufopfert, aus Furcht zu den Waffen zu greifen; noch viel erniedrigender ist es, wenn er sich durch einen ungerechten Angriff auf eine andere Macht aus seiner Verlegenheit zieht. Es muß die Welt erfahren, daß es keinen Winkel gibt, aus welchem man unsern Handel und unsere Schiffe ungestraft verbannen darf. Laßt uns dem ungerechten Grundsatze, daß man sich auf Kosten eines schwächeren Staats entschädigen darf, widerstehen; es ist Pflicht für England, dem civilisirten Europa dabei ein lehrreiches Beispiel zu geben." -- -- Lord Hawkesburry gab im Namen der Pittischen Parthei oder der Opposition der Addresse und dem Betragen der Minister völligen Beifall und empfahl den letztern, die Verbindung mit Rußland und Schweden sorgfälltig zu unterhalten, als den einzigen Vereinigungs-Punkt alles dessen, was noch von der Unabhängigkeit Europas übrig sey. Die Addresse wurde einstimmig genehmigt."
Im Unterhause erhob sich Hr. Fox und redete das Haus auf eine höchst eindrückliche und hinreißende Art an. Liebe und Dankbarkeit wären die ersten Gefühle, welche die Bothschaft Sr. Maj. bei jedem Leser derselben hervorbringen müsse; wegen des Bestrebens diesem Königreiche alle Feindseligkeiten wegen seiner hannövr. Besitzungen zu ersparen, die Schriften, welche vor uns lägen, würfen Licht genug auf die Sache; wären mehr Beweise nöthig, so hätten wir sie vermehren können. Wir seyen nun aufs äußerste getrieben. Das Elend eines neuen Krieges sey groß und ein Theil desselben müsse auf unser Vaterland fallen. Aber die Klugheit fordere, daß wir anderen Staaten kein gefährliches Beispiel geben und dieses Verfahren nicht ungerochen lassen. Denn Klugheit und Ehre fordern uns auf, es zu rächen. Geben wir hierbei ein Beispiel, so werden wir zur Wiederherstellung der Ordnung mehr beitragen, als wir durch den erweiterten Krieg leiden müssen. Nichts könne die Liebe der Unterthanen mehr erschüttern, als der Gedanke, daß sie vielleicht bald einem andern Herrn übergeben werden, sie können diesem nie werden, was sie ihrem rechtmäßigen wären und er könne für sie nie fühlen, wie ein guter Monarch für sein Volk fühlen sollte. Nichts gewährte mir, sagte er, jemahls größeres Vergnügen, als die Antwort Sr. Majestät auf einen Theil der preuss. Note, worin er seinen Entschluß erklärt, aus keiner Rücksicht noch weniger um irgend einen Preis das, was er seinen Rechten und der Treue seiner hannövr. Unterthanen schuldig sey, aus den Augen zu setzen, um in die Veräusserung des Kurfürstenthums zu willigen. -- Lord Castlereagh, das Oberhaupt der Pittischen Parthei im Unterhause erhob ebenfalls das Verhalten der Minister. Als der Antrag gemacht wurde, daß die Addresse von denjenigen Gliedern des Hauses, welche in geheimen Rathe sitzen, überreicht werden sollte, riefen viele: Nein, sondern vom ganzen Hause! Es blieb jedoch bei dem Antrage, welcher einstimmig, ohne Unterschied von der Parthei, angenommen wurde.
Folgendes ist die Dankaddresse des Oberhauses an Se. Majestät:
- "Allergnädigster Souverän! Wir, Ewr. Majestät treue Unterthanen, die geistlichen und weltlichen im Parlamente versammelten Lords, bitten unterthänig um Erlaubniß, Ewr. Maj. den Dank des Hauses für Dero gnädige Bothschaft zu überbringen. Wir versichern Ew. Majestät, daß während wir an dem Bedauern Theil nehmen, welches höchstdieselben über die Ausdehnung und Vermehrung des Unglücks zu erkennen geben, welches schon so sehr von Nationen gefühlt wird, deren Unabhängigkeit und Wohl mit dem des britt. Reichs so genau verbunden ist, wir völlig einsehen, daß die Maasregeln offenbarer Feindseligkeit, die gegen Ew. Maj. ergriffen worden, Höchstdenselben, keine Wahl gelassen haben. Wir empfinden ganz die väterlichen und großmüthigen Gesinnungen, welche bei der Besitznehmung Ewr. Maj. kurfürstl. Besitzungen Höchstdieselben bewogen, keinen Rekurs an die bewährte Ergebenheit Ihrer Unterthanen in diesem Königreiche zu nehmen. Wir halten es aber dagegen für unsere Pflicht, Ew. Maj. zu versichern, daß wir diese besondere Verletzung der Rechte u. Gerechtigkeit als eine Begebenheit betrachten, welche das Interesse unsers eignen Landes nahe angeht; in keinem Falle konnten wir auch eine solche Beleidigung mit Gleichgültigkeit ansehen, die unserm geliebten Souverän, einem Prinzen wiederfahren, der dem Herzen seines Volks mit Recht so theuer ist. Der Beschluß, Schiffe und Güter dieses Königreichs von den Häfen und Ländern auszuschließen, die unter der Herrschaft u. dem Einflusse Preussens stehen, konnte allein als eine Handlung eines offenbaren u. unaufgeforderten Angriffs angesehen werden, wobei Ew. Maj. nicht einen Augenblick ein gleichgültiger Zuschauer bleiben konnten. Ew. Maj. können sich zu aller Zeit auf den gänzlichen Beistand des Hauses bei jeder Maasregel verlassen, welche erforderlich ist, die Ehre der britt. Flagge und die Freiheit der britt. Schiffahrt zu behaupten, bis die Zeit kommt, wo eine erleuchterte Politik von Seiten Preussens Ew. Maj. in Standsetzen wird, Friede und Freundschaft mit dieser Macht herzustellen, indem zwischen beiden Mächten keine andere Gründe von Spaltung als diejenigen vorhanden sind, welche durch diese feindseligen Akten veranlaßt worden."
-- Die Dank-Addresse des Unterhauses war in ähnlichen Ausdrücken abgefaßt.
Zeitungsnachrichten.[]
- [1806]
Ausländische Begebenheiten.
Großbrittanien. [3]
Es war am 11. Jun. Mittags um 12 Uhr, als die Ceremonie einer förmlichen Kriegserklärung gegen Preussen erfolgte. Vier Trompeter bliesen bey der Börse einen Appel, worauf ein Herold eine Proclamation ablas, worin die Feindseligkeiten gegen Preussen allen Brittischen Unterthanen als gesetzmässig empfohlen werden. -- Die zu Gunsten der Preussischen Fischerböte an die blokirenden Kriegsschiffe ergangene Ordre durfte bis jetzt nicht bis auf die Heringsbuysen ausgedehnt werden. Herr Vansittart hat im Unterhause einen Antrag gemacht, nach welchem das in neutralen Schiffen eingeführte deutsche oder sogenannte Preussische Garn keinen höhern Einfuhrzoll bezahlen soll, als wenn es in Brittischen Schiffen eingeführt würde.
Großbrittanien. [4]Die Hofzeitung enthält einen Cabinets-Befehl in gewöhnlicher Form, wegen Vertheilung des Verkaufswerthes der gemachten Preussischen und Papenburger (Ostfriesischen) Prisen, und zu Harwich hatte man bereits die Mannschaft aller in Beschlag genommenen Preussischen Schiffe, die Schiffer und Steuerleute ausgenommen, als Kriegsgefangene ins Innere des Landes abgeführt. Noch im Laufe der letzten Woche waren wieder 17 dergleichen Schiffe nach Yarmouth aufgebracht worden.
Die Zollhausbeamten zu Harwick haben am 8. Jun. Befehl erhalten, die Mannschaft aus den Preussischen Schiffe zu nehmen, und sie als Kriegsgefangene nach Normann zu senden. Eine ähnliche Ordre ist auch nach den andern Häfen erlassen worden.
Die Hofzeitung von 11. Jun. enthält eine Königliche Proclamation vom 5., wodurch die Vertheilung der Prisengelgelder unter Officiere und Mannschaft regulirt wird, welche Preussische und Papenburger Schiffe als Prisen genommen haben, oder während der gegenwärtigen Feindseligkeiten noch nehmen werden.
Miscellen. [5]Auf der Ostfriesischen Küste sollen die Engländer wieder nicht nur einige Schiffe aus der Ems weggeholt, sondern auch kleine Landungen gemacht, und Vieh weggeführt haben.
Von den vor Pillau stationirten Schwedischen Fregatten wurden am 19. Jun. 3 Smacken unter Russischer Flagge zurückgewiesen. Am 22. kam abermahls eine solche Smacke an, welche bey Abgang der Nachricht noch neben der Fregatte vor Anker lag.
Großbrittanien. [6]Die in England in Beschlag genommenen Preussischen Schiffe werden nun ausgeladen, und die Waaren in Magazine gebracht um verkauft zu werden, mit Ausnahme der Ostindischen Waaren. Die Zahl dieser Schiffe ist so groß, daß sie im Cattwater, wo sie beysammen liegen, mit ihren Masten wie ein dicker Wald aussehen.
Schweden. [7]Ein officielles Bulletin aus Greifswalde vom 4. Sept. sagt: "Gestern Morgen um 2 Uhr kam der Generaladjutant und Oberst von Engelbrechten aus Berlin mit der Antwort Sr. Majestät des Königs von Preussen auf das Schreiben von Sr. Majestät zurück. Nachdem nunmehr durch die friedliche Besitznehmung des Lauenburgischen von den Königl. Schwedischen Truppen die Administration dieses Herzogthums im Nahmen Sr. Großbrittanischen Majestät wieder übernommen ist, so haben Se. Majestät in Gnaden geruhet, zu befehlen, daß die Blokade der Preussischen Häfen, wie auch das Embargo auf die Preussischen Schiffe, die sich in den Schwedischen Häfen beym Anfang der Mißhelligkeiten befanden, ganz und gar aufgehoben werden sollen. Nachstehendes ist die Note, welche auf Befehl Sr. Schwedischen Majestät den Ministern der beyden alliirten Höfe, die beym Könige accreditirt sind, übergeben worden:
- Der Wiedereinmarsch der Schwedischen Truppen ins Herzogthum Lauenburg, und die friedliche Wiederbesetzung dieses Landes im Nahmen Sr. Großbrittanischen Majestät, haben die Sachen in eben den Zustand wieder gesetzt, worin sie sich vor dem Anfange der Feindseligkeiten zwischen Schweden und Preussen befanden, und ein genugthuendes Resultat für den König und Seinen Alliirten hervorgebracht, und so hat der Unterschriebene die Ehre, NN. auf ausdrücklichen Befehl Sr. Majestät zu benachrichtigen, daß Sie die bis hieher genommenen Maßregeln gegen die Häfen und das Commerz Sr. Majestät des Königs von Preussen, wovon N. N. zu seiner Zeit durch die Noten Sr. Excellenz, das Hrn. Reichsmarschalls Grafen v. Fersen, vom letztverwichenen 27. April und 6. May unterrichtet ist, haben aufhören lassen. In Folge hievon sind die nöthigen Befehle gegeben worden, die Blokade der Preussischen Häfen gänzlich aufzuheben, wie auch das Embargo, welches auf die Schiffe dieser Macht, die sich in de Schwedischen Häfen befanden, gelegt war. Indem der Unterzeichnete N. N. ersucht, den Inhalt dieser Note zur Kenntniß seines Hofes gelangen zu lassen, so benutzt er auch diese Gelegenheit, um die Versicherung xc.
- Hauptquartier Greifswalde, den 3. September 1806.
- In Abwesenheit Sr. Excellenz, des Hrn. Reichsmarschalls Grafen v. Fersen:
Schweden. [8]
Als eine Folge der Beylegung der Feindseligkeiten zwischen Schweden und Preussen, hatte der König von Schweden am 7. Sept. durch eine Generalordre befohlen, die Bewachungskette der Armee einzuziehen, und bloß die gewöhnliche Wache an den Gränzen zurückzulassen. Am 6. war von Stralsund noch ein neues Corps unter dem Obersten Grafen Mörner ins Lauenburgische aufgebrochen, um die dort liegenden Schwedischen Truppen zu verstärken. Am 8. Mittags brachte der Preussische Major Graf Kalkreuth ein Schreiben des Gen. Grafen Kalkreuth nach Greifswalde, und kehrte Abends mit der Antwort des Königs wieder zurück.
[9]
Großbrittanien.Seit dem 1. Sept. waren keine Processe zur Condemnation von Preussischen Prisen im Gerichtshofe von Doctors Commons mehr zur Sprache gekommen. Auch ruhten die Klagen wegen Aufbringung neutraler Schiffe.
Die Hofzeitung vom 27. Sept, enthält die Anzeige, daß der König den sämmtlichen Ministern der freundschaftlichen und neutralen Mächte durch den Lord Howik hat erklären lassen, die am 16. May verfügte Blokade der Elbe, Weser und Ems sey aufgehoben. Die Erklärung ist die erste Maßregel des neuen Staatssecretairs, und wird als der sichere Vorbothe der völligen Ausgleichung mit Preussen angesehen. Der heute nach Hamburg abgegangene Lord Morpeth, Sohn des Grafen Carlisle, ist mit dieser Unterhandlung beauftragt. Ihn begleiten die Herren Frere und Roß, gewesene Legationssecretaire in Madrit und St. Petersburg. (Lord Morpeth ist am 6. Oct. wirklich in Hamburg angekommen, und begiebt sich von da ohne Verzug in das Hauptquartier Sr. Majestät des Königs von Preussen.)
[10]
Großbrittanien.Nach Londnerberichten vom 27. Sept. war Lord Morpeth Tags vorher mit Aufträgen der Regierung von London abgegangen. Mit diesem Entschluß ist vielleicht eine Aeusserung des Daily Advertiser in Verbindung zu bringen, der einige Tage früher sagte: "Mit größtem Vergnügen können wir unsern Lesern ankündigen, daß die Uneinigkeiten zwischen Preussen und England beygelegt sind, und daß erstere Macht ihre Häfen unverzüglich unsern Schiffen öffnen wird. Ueberhaupt wird zwischen beyden Staaten bald, in politischer und commercieller Hinsicht, das beste Einverständniß wieder hergestellt seyn."
Quellen.[]
- ↑ Bamberger Zeitung. Nro. 129. Freitag, 9. Mai 1806.
- ↑ Bamberger Zeitung. Nro. 131. Sonntag, 11. Mai 1806.
- ↑ Wiener Zeitung. Mittewoche, den 9. Julius 1806. Nro. 55.
- ↑ Wiener Zeitung. Nro. 54. Sonnabend, den 5. Julius 1806.
- ↑ Wiener Zeitung. Nro. 59. Mittewoche, den 23. Julius 1806.
- ↑ Wiener Zeitung. Nro. 66. Sonnabend, den 16. August 1806.
- ↑ Wiener Zeitung. Nro 78. Sonnabend, den 27. September 1806.
- ↑ Wiener Zeitung. Nro 80. Sonnabend, den 4. October 1806.
- ↑ Wiener Zeitung. Nro 84. Sonnabend, den 18. October 1806.
- ↑ Wiener Zeitung. Nro 85. Mittewoche, den 22. October 1806.