Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Dekret vom 21. August 1808.[]

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Es ist ein Dekret Sr. Maj. des Königs und Herzogs, Pillnitz vom 21. Aug. bekannt worden, wodurch verordnet wird: 1) Alle Bürger und Einwohner des Herzogthums Warschau, welche sich bis jetzt in Diensten Sr. königl. Maj. von Preussen befinden, sind verbunden, diesen Dienst zu verlassen, und binnen sechs Monaten a Dato in ihr Land zurückzukehren. 2) Derjenige, welcher vor Ablauf dieses Zeitraums aus den Preussischen Diensten nicht zurückkehren, würde, verliert die Rechte eines Bürgers des Herzogthums Warschau. 3) Ueberdies ist sein ganzes unbewegliches Vermögen, welches er bereits besetzt, oder welches ihm in der Folge noch zufallen wird, der Sequestrazion unterworfen. 4) Auch diejenigen Einwohner, welche in Preussischen Diensten stehen, und sich jetzt auf Urlaub im Herzogthume Warschau befinden, sollen unter der Aufsicht der Landes- und Gränzbehörden stehen, und es wird ihnen nicht gestattet, zu ihren Regimentern zurückzukehren.


Quellen.[]

  1. Wiener-Zeitung. Nro 86. Mittwoch, den 26. Oktober 1808.
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