Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Zeitungsnachrichten.[]

1793.[]

Petersburg, vom 19. Hornung. [1]

Unter heutigem Dato ist hier folgendes Kayserl. Edikt erschienen:

Uebersezung des von Ihro Maj, der Kayserin aller Reussen, erlassenen Edikts, so wie es Ihrem Senat zugefertigt worden, den 8ten Febr. 1793.

Die Unruhen, welche seit dem Jahre 1789. in Franckreich ausgebrochen, mußten unfehlbar die Aufmercksamkeit einer jeden wohlgeordneten Regierung auf sich ziehen. So lange noch einige Hoffnung übrig blieb, daß Zeit und Umstände da_u beytragen würden, die verirrten Gemüther wieder auf den rechten Weg zu bringen, und daß Ordnung und gesezmäßige Oberherrschaft wieder ihre alte Stärcke gewinnen würden, haben Wir den Aufenthalt von Franzosen in Unsern Staaten geduldet, auch Unsern Unterthanen erlaubt, mit ihnen Gemeinschaft zu haben. Da Wir aber immer mehr und mehr den Fortgang des Aufstandes in ihrem Lande, und des Ungehorsams gegen ihren Souverain gesehen, so wie auch die Halsstarrigkeit in ihrer Absicht die Grundsäze von Gottloßigkeit, Anarchie und Unsittlichkeit aller Art, nicht sowohl in ihrem eigenen Lande zu befestigen, sondern dieselben auch noch über den ganzen Erdboden zu verbreiten, so haben Wir Unsere politische Correspondenz mit Franckreich abgebrochen, indem Wir Unsern Minister mit seinem Gefolge von da zurückberiefen, und zugleich den Geschäftsträger dieser Macht von Unserm Hofe entfernten; eine Maas Regel, zu welcher Uns jene neue Betrachtung bewog, daß, da die gegenseitigen Gesandschaften unter Uns und dem Könige angestellt waren, es nunmehr Unserer Würde nicht angemessen seye, wenn Wir, nachdem dieser leztere seiner Macht beraubt, in unwürdigen Zwang gehalten wurde, wo er beständig alles zu befürchten hatte, auf irgend eine Art das Ansehen hätten, als wollten Wir mit denen in Unterhandlungen stehen, welche durch gewaltsame Anmassungen sich Seiner Rechte und Seiner Regierung bemächtigt hatten.

Jezt, da das Maas der schwärzesten Thaten, wodurch dies unglückliche Land sich geschändet, so wie der allgemeine Abscheu dagegen auf höchste gestiegen, da sich mehr als siebenhundert Ungeheuer gefunden, welche die Macht, die durch aufgehäufte Verbrechen an sich gerissen, so sehr gemißbraucht, daß sie sogar ihre mörderischen Hände an das Leben des Gesalbten des Herrn, ihres rechtmäßigen Oberhaupts gelegt, welcher grausamer und unmenschlicher Weise am verwichenen 21ten Januar aufgeopfert worden, glauben Wir Uns gegen Gott und in Unserm Gewissen verbunden, so lange bis die Gerechtigkeit des Höchsten die Urheber dieses schrecklichen Verbrechens zerschmettere, und bis er nach seinem heiligen Willen den Trübseligkeiten ein Ziel seze, wodurch Franckreich gegenwärtig heimgesucht wird, nicht zu zugeben, daß zwischen Unserm Reiche und diesem Königreich irgend eine von jenen Verbindungen Statt finde, die unter wohleingerichteten Staaten obwalten, welche gesezmäßig constituirt sind. Diesem zufolge verordnen Wir folgendes:

1) Der Commerz-Traktat, der am 30ten December 1786. zwischen der Kayserin und Ludwig XVI. geschlossen worden, ist bis zur Wiederherstellung der Ordnung und der rechtmäßigen Oberherrschaft in Frankreich aufgehoben. 2) Bis eben dahin sollen keine französische Schiffe unter eigener oder fremder Flagge in die russischen Häven einlaufen, auch die russischen Handelsleute und Schiffsherrn ihre Fahrzeuge nicht in französische Häven senden. 3) Alle ehemalige französische Consuls, Vice-Consuls und Agenten, nebst den ihnen angehörigen Leuten, sollen sich in 3. Wochen aus Rußland entfernen; und 4) alle Russen beyderley Geschlechts, die sich in Franckreich befinden, solen sich daraus entfernen. 5) Es sollen in dem ganzen Rußis. Reiche keine Franzosen u. Französinnen geduldet werde, welche die gegenwärtige Regierung in ihrem Lande anerkeñen, u. sich derselben unterwerfen. Doch sind hiervon 6) diejenigen ausgenohmen, welche, wenn sie vorgefordert werden, den aufrichtigen Wunsch äussern, nach einem vorgeschriebenen Formular die aufrührerischen Grundsäze abzuschwören, welche jezt in ihrem Lande herrschen u. s. w.

Die Formel des Eides, welche die Franzosen, die hier bleiben wollen, abstatten müssen, lautet folgendermassen:

"Ich Endesunterschriebener schwöre zu dem allmächtigen Gott, und auf sein heiliges Evangelium, daß, so wie ich niemahls den gottlosen und aufrührerischen, gegenwärtig in Fran_ _ _ich anerkannten Grundsäzen, weder thätlich, noch wissentlich, angehangen habe, ich auch die jezt daselbst eingeführte Regierung für eine unrechtmäßige, gewaltsame Anmassung und Verlezung aller Geseze, so wie die Ermordung des allerchristlichsten Königs, Ludwigs XVI. für die abscheulichste Missethat und schändlichste Verrätherey gegen den rechtmäßigen Souverain erkenne, und daß ich die Urheber davon so verwünsche, wie es ein jeder __chtschaffen denkender Mann thun muß; daß ich im Innersten meines Gewissens durchdrungen bin von der Heiligkeit der -- -- Religion, so wie sie mir von meinen Vorfahren angeerbt, imgleichen auch von meiner Obliegenheit, demjenig_n Könige treu und gehorsam zu seyn, welchem nach den Rechten der Nachfolge die Krone von Frankreich zufällt; daß ich folglich in dem Genusse der sichern Zuflucht, welche Ihre Majestät, die Kayserin aller Reussen, mir in ihren Staate_ allergnädigst zugesteht, auch verspreche und mich verbinde, daselbst, wie oben gesagt, in Beobachtung der Lehren der heiligen -- -- Religion zu leben, in welcher ich gebohren bin, und mich aufs vollkommenste den Gesezen und der Verwaltung derselben, nach den Verordnungen Ihrer Kayserl. Maj. unterwerfe; daß ich aller Correspondenz entsage mit Franzosen in meinem Vaterlande, welche die gegenwärtige ungeheure Regierungsform in Frankreich anerkennen, und daß ich dieselbe nicht eher wieder anfangen werde, als bis nach erfolgter Wiederherstellung der gesezmäßigen Oberherrschaft, der Ruhe und der Ordnung in jenem Königreiche, ich dazu die ausdrückliche Erlaubniß von Ihrer Kayserl. Maj. werde erhalten haben. Im Fall, daß ich schuldig befunden würde, mich gegen diesen gegenwärtigen Eid vergangen zu haben, unterwerfe ich mich der ganzen Strenge der Geseze in diesem Leben, und in dem zukünftigen dem schrecklichsten Gerichte Gottes, und um diesen Eid zu besiegeln, küsse ich das heilige Wort und das Kreuz meines Erlösers. Amen."


1811.[]

Vermischte Nachrichten. [2]

Der Mercure de France vom 12. Januar enthält folgendes bei Gelegenheit der Ankunft des Russischen Obersten Czernitscheff, in Paris, "Derselbe Moniteur, der uns dieses anzeigt, ergreift diese Gelegenheit, Gerüchte zu erwähnen, die sich in einigen Theilen Deutschlands, besonders zu Augsburg, erhoben haben. Dort behauptet man, der Krieg zwischen Frankreich und Rußland sei nahe bevorstehend; dies sind von den Gerüchten, die eben so wenig in Deutschland, als in Frankreich entstehen, sondern ihre Quelle in den Englischen Zeitungen und Correspondenzen haben. Der Zweck dieser falschen Gerüchte, sagt der Moniteur, ist, die Türken aufzureizen, um den Abschluß des Friedens mit Rußland zu verzögern, und die öffentliche Meinung in London durch die Hoffnung eines neuen Continental-Krieges aufrecht zu erhalten."


Quellen.[]

  1. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 27. Merz, 1793. Num. 25.
  2. Nordische Miszellen. Funfzehnter Band. Hamburg, auf Kosten der Herausgebers und in Commission bei B. G. Hoffmann, 1811.
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