Deklaration.[]
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In den ersten Tagen des Januars erschein zu Memel folgende schon vom 1. Dez. datirte Deklarazion:
"Da die Verpflichtungen, welche Preussen durch dem am 9. Jul. 1807 geschlossenen Tilsiter-Frieden eingegangen ist, im 27. Artikel dieses Traktats stipuliren: daß, so lang der Krieg zwischen Frankreich und England dauert, alle Preussische Häfen und Staaten ohne Ausnahme dem Handel und der Schifffahrt der Engländer geschlossen seyn sollen, so haben Se. königl. Preussische Majestät nicht angestanden, zur Ausführung dieser Verpflichtung fortschreitend die dienlichsten Maßregeln zu ergreifen. Indem Se. Majestät dazu schritten, verhehlten Sie sich den Nachtheil und die Einbussen nicht, welche daraus für die Handel Ihrer Staaten und Ihrer Unterthanen entstehen, die durch eine lange Reihe von Unglück sich neue Rechte auf Ihre väterliche Sorgfalt erworben hatten; -- allein zur Zeit der Ausführung dieser Maßregeln überliessen Sich Höchstdieselben noch der tröstenden Hoffnung, daß die von Sr. Majestät dem Kaiser aller Reussen, Sr. Majestät dem König von Großbrittanien angebotene Vermittlung die Rückkehr des Definitivfriedens zwischen Frankreich und England im Allgemeinen erleichtern, und auch unverzüglich eine beruhigendere Ordnung der Dinge für das besondere Interesse jeder Macht herbeyführen würde. Die gerechte Erwartung Sr. Majestät ist aber getäuscht worden. Die Ereignisse, die seitdem Statt gehabt, und die zu bekannt sind, um wieder in Erinnerung gebracht zu werden, haben, anstatt den so gewünschten Zeitpunkt des allgemeinen Friedens näher zu bringen, die Aussicht dazu nur entfernt. Die Kommunikazion zwischen Rußland und England ist abgebrochen. Die Deklarazion Sr. Russisch-kaiserl. Majestät vom 26. Okt. v. J. beweiset, daß zwischen den beyden Ländern keine Beziehung mehr ist, und Se. königl. Preussische Majestät, die durch alle Ihre Verhältnisse mit der Sache, und dem System der benachbarten und befreundeten Kontinentalmachte genau verbunden sind, haben keine andere Regel des Betragens, als Ihre durch das Interesse Ihrer Staaten motivirten Pflichten und als Ihre Obliegenheiten, die durch Traktaten feyerlich kontrahirt worden. Zufolge dieses Grundsatzes entsagen Se. Majestät den Rücksichten, die bisher in der eiteln Hoffnung eines schleunigen allgemeinen Friedens waren respektirt worden, und Höchstdieselben haben, da Sie schon seit der Sendung des Lord Hutchinson keinen Englischen diplomatschen Agenten an Ihrem Hofe mehr zuliessen, und anerkannten, nunmehr an Ihre Gesandtschaft in London Befehl geschickt, unverzüglich England zu verlassen, und nach dem festen Lande zurückzukehren. Indem Se. königl. Preussische Majestät so die Beschlüsse konstatiren, die Ihnen die Wichtigkeit Ihrer Verpflichtungen und das Interesse Ihrer Monarchie zur Pflicht machen, so erklären sie Sie durch Gegenwärtiges, daß bis zur Zeit einer allgemeinen Aussöhnung, und der Herstellung des Definitivfriedens zwischen oben besagten kriegführenden Mächten gar kein Verhältniß mehr zwischen England und Preussen Statt finden soll.
Quellen.[]
- ↑ Wiener-Zeitung. Nro. 52. Mittwoch, den 29. Juny 1808.