Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Beiträge zur Belagerungsgeschichte von Torgau.[]

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Die schriftsäßige Stadt Torgau, welche 284 Pariser Fuß über der Meeresfläche und 13 Pariser Fuß senkrecht über der Elbe liegt, hatte vor der Wiedererbauung der Festungswerke außer den unter Amtsjurisdiction stehenden Gebäuden 624 Hausnummern, wovon ein Theil bei Anlegung der Festungswerke abgebrochen wurde, und über 3600 Einwohner, wovon aber ein Theil auswanderte, als die Stadt zur Festung gemacht wurde, und gehörte mit zu den nahrhaftesten Städten in Sachsen, ob sie gleich nach einer langen Reihe von Friedensjahren den alten Wohlstand noch nicht wieder erreicht hatte, in welchen sie sich vor dem 30jährigen Kriege befand. Und diesen Verfall verdankt sie bloß dem Umstande, daß man aus ihr eine Festung gemacht hatte, welche im 7jährigen Kriege ihr Ende erlebte. Denn während des verwüstenden 30jährigen Krieges war sie von 1631 an bis 1637, wo die Bannersche Armee 25 Wochen die Stadt plagte, selten ohne Truppen gewesen. Zwei Drittheile der Häuser waren caduk, die Vorstädte meistens abgetragen, und doch mußte sie im Jahre 1739 das Schleinitzische Regiment 14 Tage unterhalten, den Römerzug erlegen, dem schwedischen Obristen Wrangel 4000 Rthlr. Brandschatzung geben, viele Auslösungen nebst andern großen Lasten tragen, da sie kaum den dritten Theil der Bürgerschaft mehr hatte. Ihr Verlust betrug im Jahre 1640 daher schon 400,000 Rthlr., und doch hatte diese Stadt 50 Jahre darauf wiederum 583 von 2806 Einwohnern bewohnte Häuser, die Kinder nicht mitgerechnet. So groß diese Leiden und das daraus entspringende Elend auch immer war, so steht es doch mit den Unglücksfällen und Leiden in gar keinem Verhältnisse, welche die Stadt seit 1806 durch die Franzosen und ihre Alliirten erduldet hat, wovon manche der letztern es noch schlimmer machten, als die erstern. Weitläuftige mit Rechnungen belegte Angaben über den Verlust der Einwohner wären hier am unrechten Orte; aber anstatt derselben mag hier nur die Hauptsumme des Verlusts der Einwohner, mit Einschluß der Plünderungen, aber mit Ausschluß des Betrags der abgebrochenen Häuser, der zum Festungsbau genommenen Gärten, Weinberge xc. ihren Platz finden. Diese Summe beträgt über eine Million Thaler; und die Einquartierungs- und Verpflegungslast der Truppen muß immer noch von den Einwohnern bestritten werden. Sollte es nicht der Billigkeit gemäß seyn, sowohl die Einwohner von Torgau, als auch die Einwohner von Wittenberg bis zur Ernte mit der Verpflegung zu verschonen? Man bedenke doch nur, was die Einwohner während der Belagerung allein gelitten haben! Die Noth hatte den höchsten Grad erreicht. Denn kurz vor der Capitulation kostete eine Citrone 1 bis 2 Napoleonsd'or, 1 Pfund Zucker 1 Napoleonsd'or, die Kanne gewöhnlicher Landwein 3 bis 4 Rthlr., 1 Apfel 2 bis 4 Gr., eine Zwiebel desgl., eine Henne 3 bis 4 Rthlr., eine Taube 1⅓ bis 2 Rthlr., eine Kanne Butter 6 bis 8 Rthlr., eine Kanne Milch 8 bis 12 Gr., eben so viel auch ein Ey. Hierzu wüthete das Spitalfieber, welches keine Familie verschonte, und durch den Aufenthalt in Kellern gesellten sich zu diesem Fieber wegen der Kellerluft auch noch Beulen über dem Leib, woran ein jeder sterben mußte. Eine nähere Auseinandersetzung alles dessen, was sich während der ganzen Belagerung zugetragen hat, erspart sich Einsender für eines der folgenden Stücke.


Einnahme von Torgau.[]

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Nachdem der König von Sachsen sich 1806 mit dem Kaiser Napoleon verbunden hatte, mußte der erstere sich gefallen lassen, daß die Elbe mehr als bisher befestiget wurde, und das Land mußte die Kosten dazu aufbringen. Man war erst unschlüssig, ob man die alten Festungswerke von Wittenberg wieder herstellen, oder Torgau, ein Städtchen von 600 Häusern und 5000 Einwohnern, zu einer vollkommenen Festung erheben wollte. Das letztere geschah, und sie Festung Torgau wurde mit ungeheuren Kosten und Anwendung aller Mittel der Kunst erbauet. In 5 bis 6 Jahren war der Bau vollendet. Es ist aber besonders zu bewundern, daß sie nicht, so wie sie als Vertheidigungspunkt benutzt werden konnte, von den Franzosen besetzt worden ist, und eben so sehr, daß späterhin der General von Thielemann ihnen den Eingang verweigerte. Am 6ten Mai 1813 verlangten sie eingelassen zu werden, aber der General von Thielemann, wies sie zurück, und behauptete den Besitz mit seinen eigenen Truppen. Als aber dem General von Thielemann von seinem Hofe aufgegeben wurde, sich mit den Franzosen zu vereinigen, ihnen die Festung zu übergeben, und er darauf am 16 Mai Torgau verließ, dann kam sie erst in die Hände der Franzosen. Die Festung blieb ziemlich unangefochten, bis nach dem Waffenstillstande, und vorzüglich bis nach der Schlacht bei Dennewitz, wo sich die geschlagenen feindlichen Truppen größtentheils hineinwarfen, und so viel als nöthig waren auch darinnen verblieben. Sie wurde von jetzt an vom rechten Elbufer von Wobeser beobachtet, und bald nach der Schlacht von Leipzig von dem General Grafen von Tauentzien auf allen Seiten förmlich belagert. Der französische General Graf Narbonne hatte das Commando in der Festung, und nach dessen am 17. Nov. 1813 erfolgten Tode der General Graf Dutaillis.

Torgau ist in zweierlei Hinsicht besonders merkwürdig geworden, und beide Fälle hatten ganz eigene Veranstaltungen und Untersuchungen von Seiten der Belagerer nöthig gemacht. Es riß eine ungeheure Sterblichkeit eine welche man nicht mit Unrecht eine pestartige Ansteckung nennen konnte. Ob die Lage der Festung, der Casematten, Casernen oder Krankenhäuser die Ursache hievon gewesen sind, ob sich zu viele Menschen in die Festung hineingedrängt hatten, oder ob es ihnen bald nach dem Anfange der Belagerung an hinlänglichen und guten Lebensmitteln gefehlt hat, ist noch nicht ganz ausgemittelt. Jedoch es erschien darüber am 11ten Februar folgende officielle Bekanntmachung.

Die Quelle der hier ausgebrochenen Epidemie, die so vielen Tausenden das Leben kostete, ist in der bedeutenden frühern Ueberfüllung und jetzigen noch höchst nachtheiligen Beschaffenheit, der von französischen Behörden bisher geleiteten Lazarethe dieses Orts, einzig zu suchen. Der General-Chirurgus Gräfe der in diesen Tagen die Anstalten untersuchte, fand auf den Lazareth-Höfen mit Leichen angefüllte Wagen, für deren Fortschaffung wenig Sorge gehegt wurde. Einzelne Cadaver lagen unbeerdigt, halb von Schnee bedeckt, an den Eingängen des Lazareths. Die Krankenstuben waren auf empörende Weise, ohne Ausnahme, so sehr auf alle Art verunreinigt, daß sie den unsaubersten Orten gleich gestellt werden konnten. Die Luft war hiedurch, so wie durch das faule Lagerstroh der Bettstellen, in allen Krankenstuben, zu einem Grade verpestet,der das Athmen nur mit Beschwerde und Ekel möglich machte. Es sind bereits alle Vorkehrungen getroffen, um die Kranken, die noch in jener traurigen Stätte an 2000 liegen, in die ganz neuen, schon im voraus zu Behuf angelegten, mit allem Nöthigen versorgten, völlig isolirt liegenden Anstalten nach Repitz, eine Viertelstunde von Torgau, zu bringen. Auf solche Weise wird den Kranken Rettung und den Bewohnern der Stadt ein Schutz gegen die Fortdauer des Uebels gegeben. Außerdem ist noch eine besondere Sanitäts-Commission niedergesetzt, welche unter der Leitung des General-Chirurgus Gräfe die medizinische-polizeilichen Maaßregeln ausführt, die zur Bekämpfung, der zwar um etwas geminderten, aber doch nicht ganz erloschenen Seuche für nothwendig gehalten werden, auch ist darauf geachtet, daß keine stärkere Garnison einrückt, als die Häuser, nicht vom Nervenfieber ergriffener Bewohner, fassen können.

Man sieht aber hieraus von neuem, daß die Franzosen auch fehlen können, obwohl sie uns sehr häufig gesagt haben, daß sie alles aufs Beßte zu machen verständen. Die Krankheit in der Festung hätte nun wohl den Belagerten nichts geschadet, denn sie hätten nur keinen Menschen , keinen Deserteur xc. herauslassen dürfen, und wenn sich doch einer durchgeschlichen, diesen auf gut französisch vor ein Militärgericht ziehen und todschießen lassen können; aber der Graf von Tauentzien machte es ganz anders, und ließ nach deutscher Menschlichkeit ein Quarantaine-Haus einrichten, worinnen alle diejenigen, welche die Festung verlassen hatten, erst eine Zeitlang verpflegt wurden. Zugleich schrieb der preuß. Divisions-General Chirurgus Gräfe eine kleine Schrift, wie die Ansteckung vermindert werden könne, ließ selbige drucken, und der die Belagerung commandirende General schickte mehrere Hundert Exemplare davon dem Gouverneur in die Festung hinein, damit er sie an die unglücklichen Bewohner zur Richtschnur vertheilen lassen möchte.

Dann hatte man zweitens auch den Verdacht, das Gerücht oder die Nachricht, daß in Torgau viele Schätze der Franzosen geborgen und vielleicht verborgen wären. Dieser Nachricht konnte recht gut statt finden, denn wenn man annimmt, daß Napoleon in Dresden mit Schätzen versehen gewesen ist, so konnte man schließen, er habe selbige vorläufig nach dem nahen Torgau bringen lassen, denn ein Transport nach Frankreich wäre nicht rathsam gewesen, indem alle Wege dahin mit leichten Truppen der Allirten umschwärmt wurden. Zu Anfange Octobers wurden viele Militär-Effecten zu Wasser von Dresden nach Torgau geschafft, und der preuß. Rittmeister von Falkenhausen nahm allein 37 Kähne dergleichen ihnen am 14ten October bei Großenhayn ab, Konnten nicht früher noch größere und bedeutendere Transporte wirklich nach Torgau gelangt seyn? Jedoch man fand keine Schätze, wie nachfolgende offizielle Bekanntmachung den Beweis liefert.

Wenn sich in ganz Deutschland die Meinung verbreitet und festgesetzt hatte, daß in der Festung Torgau ein großer kaiserl. französischer Schatz vieler Millionen baaren Geldes, Silbergeräth und einer bedeutenden Karten- und Plan-Kammer befindlich seyn sollte, diesem Gerüchte inzwischen schon vor Uebergabe der Festung von dem gewesenen kaiserl. franz. Gouverneur, Divisions-General Graf Dutaillis, und dem Brigade-General Baron Brun de Villaret, welcher letztere die Kapitulation von Torgau abgeschlossen, bei Verpfändung ihrer Ehre widersprochen wurde, so fanden sich des commandirenden Generals von der Infanterie, Herrn Grafen von Tauentzien Excellenz dennoch veranlaßt, diesem, für das Interesse der Hohen Alliirten so höchst wichtigen Gegenstand ihre vorzügliche Aufmerksamkeit zu widmen. Seine Excellenz ernannten zu diesem Behuf zur Uebernahme der Festung Torgau eine Special-Commission, aus den unterschriebenen Mitgliedern bestehend, die sich am 8ten dieses Monats in der Festung versammelten. Gemäß der Instruktion wurde die genaueste Untersuchung angestellt; die Cassen und Bücher der französischen Autoritäten, so wie alle ausgehende Effekten und Bagage der strengsten Revision unterworfen, gaben den Beweis, daß weder Schätze, Kostbarkeiten, noch eine Plankammer des französischen Kaisers hier vorhanden sey, vielmehr bestätigten sich die frühern Versicherungen der gedachten Generale, der auch alle übrigen hier befindlichen Generale und Administrations-Chefs und Verpfändung ihrer Ehre beitraten, das dieses falsche Gerücht lediglich durch die am 20. October erfolgte Ankunft vieler Fourgons mit der Aufschrift: "Trésor Imperial" entstanden. Die mehrsten derselben waren jedoch leer, nur wenige mit Silbergeld beladen, und auf Befehl des damaligen Gouverneurs Grafen von Narbonne mußten alle vorhandenen Cassen in die Hauptcasse geschüttet werden. Diese Vereinigung ergab eine Totalsumme von 881,084 Fr. 44 C. baaren Geldes und 411,000 Fr. in Tratten auf Paris. Wieweit diese Summe zur Bezahlung des Soldes und anderer Bedürfnisse für eine Truppenmasse von beinahe 30,000 Mann, als die Garnison damals stark war, zureichte, ist leicht zu beurtheilen.
Die General und Offiziere wurden deshalb später in Papier, und die ganze Garnison in den letztern Monaten gar nicht bezahlt.
Nach nunmehr geschlossener Untersuchung, macht die Commission auf Ehre und Pflicht bekannt, daß kein Mittel unversucht geblieben, der Wahrheit auf den Grund zu kommen, und daß sie die Ehre gehabt, ihren deßfallsigen Bericht mit den Akten Sr. Excellenz dem commandirenden General der Infanterie, Herrn Grafen von Tauentzien, bei deren erst heute erfolgten Ankunft von dem eroberten Wittenberg zu überreichen, der solche unverzüglich zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs bringen wird.
Torgau, den 17. Jan. 1814.
Königl. Preuß. Höchstverordnete Kriegs-Commission.
Jeanneret, v. Eisenhart,
General-Major und Brigade-Chef. Major und Brigade-Commandeur.
Carl v. Neander, v. Prodzinski,
Capitain in d. Armee. Capitain u. Adjutant.
Wormbs, J. H. v. Töpel,
Capitain d. Artillerie des Platzes. Sächs. Ingenieur-Major.
v. Thinkel, K. M. Th. Robert,
Preuß. Capitain und Banquier von Berlin
Ingenieur de la place.
Otto v. Löben, Girard,
Sächs. Oberforstmeister. Commissarius.
Für die gleichlautende Abschrift:
von Prondzinski,
Capitain und General-Adjutant.


Endlich wurden die unglücklichen Einwohner erlöst, denn es kam folgende Capitulation am 26sten December 1813 zu Stande.


Capitulation der Festung Torgau.[]

Die Unterzeichneten:
Einerseits,
der Königl. Preuß. Generalmajor v. Jeanneret, Ritter des Ordens für das Verdienst, des eisernen Kreuzes und des St. Wladimir-Ordens, und
der Königl. Preuß. Major und General-Adjudant Herr v. Puttkammer, Ritter des eisernen Kreuzes, des St. Wladimir- und des Schwerdt-Ordens;
mit Vollmachten versehen von Sr. Excellenz dem Königl. Preuß. General von der Infanterie, Grafen von Tauentzien, commandirenden General des vierten Armee-Corps, Ritters des großen schwarzen und rothen Adler-Ordens, des Ordens, für das Verdienst, des eisernen Kreuzes, so wie auch des St. Alexander-Newski-, St. Georgen-, St. Annen- und St. Johanniter-Ordens Ritter, Großkreuz des Schwerdt-Ordens xc.;
und anderseits:
der Herr Brigade-General Brun de Villeret, Reichsbaron, Offizier der Ehren-Legion, Ritter des sächsischen St. Heinrichs-Orden, Commandanten der Garnison von Torgau, mit Vollmachten versehen von Seiten des Herrn Divisions-Generals Dutaillis, französischen Reichsgrafen, Commandant der Ehrenlegion, Ritter des Ordens der eisernen Krone xc., Gouverneur der Festung Torgau;
Sind, nachdem sie sich ihre gegenseitigen Vollmachten mitgetheilt haben, über Nachstehendes übereingekommen:
Artikel 1. Die Festung Torgau, die dazu gehörigen Forts, sämmtliche Militair-Einrichtungen, die Artillerie, Munition, Magazine aller Art, die Plane und Zeichnungen der Festung, alle die Artillerie- und das Ingenieur-Wesen betreffende Archive, die französischen und sächsischen Kassen und endlich alles dasjenige, was der franz. Regierung zugehört und nicht Privat-Eigenthum ist, wird den Truppen Sr. Majestät des Königs von Preußen übergeben.
Art. 2. Die Garnison von Torgau wird am 10. Jan. 1814 mit Waffen, Gepäck, zwei Kanonen, fliegenden Fahnen und allen militairischen Ehren zum Brückenkopf herausmarschiren. Die Garnison wird auf dem Glacis die Gewehre zusammensetzen und ist kriegsgefangen.
Art. 3. Die Garnison wird in die Preußischen Staaten von Schlesien transportirt, und verbleibt dort bis zur Auswechselung. Die Kranken und Reconvalescenten, welche in Torgau zurückbleiben müssen, folgen derselben Bestimmung nach Maaßgabe wie sie genesen.
Die Soldaten der mit Frankreich alliirten Mächte werden wie die französischen behandelt.
Art. 4. Die Herren Generale und Offiziere jeden Ranges behalten ihre Degen, ihr Gepäck und die Pferde, welche ihnen nach ihrem Range zukommen.
Sämmtliche Unteroffiziere und Soldaten behalten ihre Tornister. Diejenigen, welche nicht marschiren können, werden Transportmittel erhalten.
Art. 5. Die Unteroffiziere und Soldaten, welche Mitglieder der Ehrenlegion sind, behalten ihre Säbel.
Art. 6. Alle Offiziere und Soldaten, welche ihrer Gliedmaßen beraubt, verkrüppelt und wegen ihrer Wunden anerkannt, außer Stande sind, irgend einen Dienst wieder zu übernehmen, sollen ohne Auswechselung mit Verabreichung der nöthigen Transportmittel nach Frankreich zurückgeschickt werden.
Art. 7. Da die Verwüstungen, welche in Folge der letzten Kriegs-Ereignisse Statt gehabt haben, so wie der große Mangel im Lande und die Epidemie, welche in der Stadt herrscht, im ersten Augenblick die Verproviantirung der Stadt Torgau schwierig machen können, so verpflichtet sich der Gouverneur auf ausdrückliches Verlangen Sr. Excellenz des General der Infanterie, Grafen v. Tauentzien, die Subsistenz der Kranken zu sichern, welche in Torgau zurückbleiben, und zwar für die ersten 8 Tage nach Räumung der Festung. Nach dieser Zeit wird ihre Verpflegung der preußischen Administration obliegen, und sie werden eben so, wie die Kranken dieser Macht, behandelt werden.
Es wird ein Verwaltungsrath ernannt, und Aerzte, Apotheker und Krankenwärter eingesetzt werden, welche den Dienst der Lazarethe so lange versehen sollen, bis die Kranken gänzlich heraus sind. Dies Nicht-Kombattanten sollen nach Frankreich zurückgeschickt werden, sobald man ihrer Dienste nicht mehr bedürftig seyn wird.
Die Lazareth-Effecten und die Arzneien, welche sich bei den Vorräthen in der Festung befinden, sollen ausschließlich für die franz. Kranken verwandt werden, und nur dann erst eine andere Bestimmung erhalten, wenn keine franz. Kranke mehr dort seyn werden.
Art. 8. Auf Verlangen Sr. Excellenz der General der Infanterie Graf von Tauentzien wird festgesetzt, daß in Rücksicht der ansteckenden Krankheit, welche in Torgau herrscht, die Garnison bei ihrem Ausrücken eine Revüe passiren wird, um den Gesundheits-Zustand derselben zu untersuchen, wonach sie in drei Abtheilungen gesondert werden soll: nämlich 1) in diejenigen, welche gesund sind, 2) in Rekonvalescenten, 3) in Kranke der Spitäler.
Um die Ansteckung zu verhüten, werden diejenigen Maaßregeln genommen, welche durch den Herr Baron Des Genetta, General-Chirurgus des französischen Reiches, und durch den General-Chirurgus Herrn Professor Gräfe verordnet werden. Ueber die Verhandlung soll ein Protokoll aufgenommen werden.
Art. 9. Das Monument, welches dem Andenken des braven Generals Narbonne errichtet worden, wird als ein Zeichen der allgemeinen Achtung, die er sich erworben, erhalten werden. Das Bastion, auf welchem dieses Monument errichtet, wird den Namen "Bastion Narbonne" beigehalten.
Art. 10. Der Gouverneur wird die erforderlichen Maaßregeln ergreifen, damit bis zum Ausmarsche der Garnison Ordnung und Ruhe in der Festung herrsche, und die Munition xc. erhalten werde.
Das Wittenberger Thor wird den 9. Januar Abends, den Truppen Sr. Majestät des Königs von Preußen eingeräumt, eben so der Posten an der Elbbrücke.
Den siebenten Januar sollen zwei preußische Commissarien in die Festung gelassen werden, um nach dem Inventario der verschiedenen Verwaltungszweige die Effekten und Magazine im Empfang zu nehmen, die sich in der Festung befinden.
Art. 11. Die Offiziere eines jeden Ranges werden dasselbe Gehalt bekommen, welches die preußischen Offiziere desselben Grades erhalten, die auf halbem Sold stehen, Quartier, Lebensmittel und Fourage wird ihnen bis zur Ankunft in Schlesien gegeben; sobald sie daselbst angekommen, wird ihnen nur Quartier und das halbe Gehalt gereicht.
Die Unteroffiziere und Soldaten werden bis zu ihrer Auswechselung wie preußische Soldaten behandelt.
Art. 12. Gegenwärtige Capitulation soll nur nach der Räumung des Platzes als gänzlich erfüllt angesehen werden. Wenn die Garnison vor diesem Zeitpunkte Hülfe erhalten sollte, oder wenn unter den kriegführenden Mächten irgend ein Vertrag Statt finden sollte, so wird die Festung Torgau als noch nicht übergegangen betrachtet, und der Gouverneur behält die Freiheit, diejenige Parthie zu ergreifen, welche für das Beste des Dienstes Sr. Majestät des Kaisers am angemessensten ist.
Art. 13. Die Ratifikation gegenwärtiger Capitulation soll in den nächsten vier und zwanzig Stunden statt haben, und das Fort Mahla, so wie die Lünette Reppitz, wird den Truppen Sr. Majestät des Königs von Preußen, mit dem darin befindlichen Geschütz, unmittelbar nach der Ratifikation übergeben. Dabei wird festgesetzt, daß die Truppen Sr. Majestät des Königs von Preußen, sobald sie im Besitz der Forts seyn werden, keine feindselige Arbeiten gegen die Festung vornehmen werden. Diese Forts müssen bis zur gänzlichen Räumung des Platzes in dem Zustande verbleiben, in welchem sie überliefert werden.
Art. 14. Der Gouverneur kann gegenwärtige Capitulation nach seiner Wahl durch einen Obersten oder andern Oberoffizier an Se. Majestät den Kaiser schicken.
Dieser Offizier bleibt in Frankreich, unter der Bedingung, bis zu seiner Auswechslung nicht gegen die verbündeten Mächte zu dienen.
Art. 15. Wenn über den einen oder über den andern Artikel der gegenwärtigen Capitulation Mißverständnisse entstehen sollten, so werden selbige zum Vortheil der Garnison ausgelegt.
Geschehen, Welsau den sechs und zwanzigsten December eintausend achthundert und dreizehn.
(gez.) v. Jeanneret,
Königl. Preuß. General-Major.
(gez.) v. Puttkammer,
Königl. Preuß. Major und General-Adjudant.
(ratif.)
Graf Tauentzien, General von der Infanterie und commandirender General des 4ten Armee-Korps xc.


Den 10. Jan. 1814 zog die Besatzung, 10,000 Mann stark aus, und bleibt aus Kriegsgefangen bis zur Auswechselung in den preußischen Staaten.

Quellen.[]

  1. Deutsche Blätter Herausgegeben von Friedr. Arn. Brockhaus. Zweiter Band, Leipzig und Altenburg, 1814.
  2. Das neue Deutschland. Enthaltend größtentheils freimüthige Berichte zur Geschichte der Bedrückung und der Wiederbefreiung Deutschlands. Berlin 1813 (1814), bei den Gebrüdern Gädicke.
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