Einnahme von Brieg.[]
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Jetzt empfieng sie den Auftrag, die Vestung Brieg zu berennen, und einzunehmen, während der französische General Vandamme in gleicher Absicht mit dem würtembergischen Kriegsvolk gegen die Vestung Schweidnitz rückte.
Alsbald zogen (7. Jänner) das 4te Linien-Regiment, eine Abtheilung des leichten Bataillons Taxis und eine Compagnie Fußjäger bei Ohlau über die Oder. General Mezanelli, welcher bisher, um die Baiern am rechten Ufer vor Breslau decken, mit dem ersten Dragoner- und zweiten Chevauxlegers-Regiment in den Umgegenden von Kalisch gestanden, nun zurückgegangen war, mußte mit seiner Reiterei-Brigade und dem sechsten leichten Bataillon über Löwen, Schurgast und Laskowitz die Vorhut von Deroy's Division gegen Brieg bilden. Voran ihm in dieser Richtung streifte spähend (schon 1sten Jänner 1807) der Rittmeister Kraus nach Namslau mit einem Geschwader Chevauxlegers. Und, wie er hier vernahm, daß ein Bataillon Preußen mit zwei Kanonen von Brieg nach Oppeln, von da zur Veste Kosel gegangen sey, setzte er nach. Dreiviertel Stunde von Kosel fand er den Zug der Preußen, hieb ein, sprengte sie, und machte sieben und sechszig Gefangene, darunter den Bataillons-Chef nebst fünf Offizieren, dazu zwei Kanonen und 32 Gewehre Beute. Nur der Oberlieutenant Baron Kleudgen, welcher durch manche kühne Waffenthat schon Ehre gewonnen, ward hier des Todes Raub. *)
- *) Schwer verwundet wurde der Lieutenant Walter; auch ein Gemeiner und sechs Pferde wurden erschossen, zwei Chevauxlegers verwundet. (Siehe Armee-Befehl vom 18ten Jänner 1807. §. 5., 6ten Juni 1807. §. 1.)
An demselben Tage, da General Raglowich die Vestung Brieg am linken Ufer der Oder einschloß (8ten Jänner), geschah es auch durch Mezanelli's Brigade, bei Ohlau über die Oder gegangen, am rechten Ufer. Mezanelli forderte sogleich, wenn schon vergebens, zur Uebergabe auf. Ein gleich darauf erfolgter kleiner Ausfall ward zurückgewiesen. Folgendes Tags vollendete General Deroy, mit seinem gesammten nachrückenden Fußvolk die Einschließung, und schickte den General Mezanelli mit den beiden Regimentern Reiterei und dem sechsten leichten Bataillon nach Grottkau; den Rücken des Belagerungscorps zu decken. Zu Grottkau aber lag schon eine feindliche Abtheilung von 450 Reitern. Major Floret vom zweiten Chevauxlegers-Regiment zog mit einer Escadron voraus, und schickte den Oberlieutenant Baron Zweybrücken mit zwölf Mann, Kundschaft einzuziehen. Dieser, am Thore von Grottkau durch ein heftiges Karabinerfeuer plötzlich überfallen, hieb darum nicht minder ein, und trieb ihn nach lebhaften Widerstande in die Stadt zurück, zur andern Seite hinaus. Hier erblickte er die feindliche Hauptmasse, und zugleich schon von ihr den Lieutenant Grafen Hirschberg umzingelt, der um die Stadt herum geritten war. Er hieb ihn aus der Menge heraus, rief seinen Tapfern ein kräftiges Wort zu, dem die noch kräftigere That folgte. Er und der brave Wachtmeister Börstel voran, stürzten sich die Baiern wild in den Feind, und durch die Tollkühnheit derselben erschüttert, die Flucht ergriff. Vergebend suchten sich die Fliehenden noch einmahl zu sammeln. Anderthalb Geschwader des ersten Dragoner-Regiments kamen dem Baron Zweibrücken zu Hülfe, der, wenn gleich sehr verwundet, die Preußen noch fast bis Neisse verfolgte, und ihnen 80 meist verwundete Husaren, mit 69 Pferden und einen Offizier zu Gefangenen machte. *)
- *) Bei dieser Waffenthat zeichneten sich vorzüglich aus: der Oberlieutenant Baron Zweybrücken, der Lieutenant Baron Hirschberg, der Major Floret, der Wachtmeister Börstel, die Corporäle Waldmann, Saal und Gresser der jüngere, die Gemeinen Lauer, Jäger und Kothascher, der Dragoner Latner, welcher seinem Oberlieutenant, dem Grafen Lerchenfeld das Leben gerettet hatte, die Gemeinen Hunold, Bauschel, Feidel, Meierhofer, Baumeister, Derschem und Fischer. (Siehe. Armeebefehl vom 3ten Februar 1807. §. 1. und 7.)
Der Verlust baierischer Seits bestand in einem verwundeten Offizier und sieben verwundeten Reitern.
Nach diesem Gefecht stellte sich, zum Schutz der Belagerung General Mezanelli mit seiner Reiter-Brigade und dem Bataillon Taxis *) in und bei Grottkau, kurz darauf bei Schönfeld, Konradswaldau und Kreisewitz auf; so wie General Siebein, der (am 11ten Jänner) mit dem 10ten Linien-Regiment vor Brieg ankam, bei Schüsseldorf, Herrnsdorf, Bergisdorf und Paula. Major Braun mit seinem leichten Bataillon mußte zu Schönfeld die Verbindung zwischen Mezanelli und Siebein unterhalten, endlich auch Schurgast und Löwen besetzen. Nachdem auch das erste Leib-Infanterie-Regiment (12ten Jänner) vor Brieg eintraf, ward zu Pampitz, Krauschwitz und Langwitz mit zwei Kanonen aufgestellt.
- *) Die Bataillons Taxis und Braun bildeten sich aus dem 6ten leichten Bataillon, welches einsweilen in zwei gleiche Theile getheilt, jedem Theile eine Fußjäger-Compagnie beigegeben, einer derselben dem Oberstlieutenant Grafen Taxis, der andere dem Major Braun untergeordnet wurde.
Mittlerweile war bei Briesen die vom Feinde vernichtete Ueberfahrt durch General Raglowich vollkommen wieder hergestellt. Die Vollendung der Wurfbatterien ward mit Eifer betrieben; vom Artillerie Oberlieutenant Dietrich der vom Feind verlassene Brückenkopf am rechten Oder-Ufer besetzt, die äußere Brücke wieder aufgerichtet, und die Vestung aus den Batterien, so oft deren eine vollendet war, mit Nachdruck beschossen. Dieß und die kühne Rastlosigkeit der Belagerer, welche 700 bis 800 Schritt von der Vestung, in vollen Kartätschenschuß derselben, bei der strengsten Kälte, mit Schnee und Sturmwind Batterien und Laufgräben anlegten, erschütterte den preußischen Vestungs-Befehlshaber, General Cornerut. -- Wie entschlossen er auch anfangs jede Aufforderung abgelehnt hatte, unterzeichnete er doch schon am 16ten Jänner die Capitulation, und übergab die zwar mangelhafte befestigte, doch nicht unwichtige Stadt mit allen ihrer reichen Vorräthen. *) Zweihundert Mann überlieferten sie dem Sieger in Kriegsgefangenschaft. Das erste Bataillon von dem vierten baierischen Linien-Regiment bildete fortan unter Oberst Pierron die Besatzung. Weder die Belagerer noch die Belagerten hatten bisher bedeutenden Verlust an Menschen erlitten, die Baiern nur zwei Getödtete und eben so viel Verwundete. **)
- *) Man fand 153 Stücke Geschütz, 748 Zentner Pulver, 250,000 Flinten-Patronen, 30,000 Karabiner-Patronen, 1500 Kartätschen, beträchtliche Magazine von Lebensmitteln aller Art.
- **) Noch werde hier der bei der Belagerung geleisteten Dienste der baierischen Artillerie, ihren Chef den Major Grafen Spretti an der Spitze, vorzüglich aber des Oberlieutenants Dietrich der Batterie des Hauptmanns Göschl, welcher auf dem rechten Oderufer nicht allein die Dienste eines Artillerie- sondern auch eines Ingenieur-Offiziers versah, und die Besetzung des Brückenkopfes und des hinter selben liegenden Hornwerk mit der größten Einsicht und Tapferkeit leitete, ehrenvoll gedacht. (Siehe Armeebefehl vom 26sten Jänner 1807. §. 1. 26sten September 1807. §. 1.)
Der Fall von Brieg vereitelte sowohl die vorgeschlagene Zusammenkunft des Fürsten Anhalt-Pleß mit dem Prinzen Jerome zu Pampitz, als auch den Wunsch des Fürsten, einen dreimonatlichen Waffenstillstand zu erhalten. Denn mit Brieg hatte der preußische Befehlshaber in Schlesien zugleich ein Entschädigungsmittel verloren, welches er für Bewilligung der Waffenruhe anbieten konnte. Prinz Jerome richtete daher den Blick auf die Eroberung der Vesten Kosel und Schweidnitz.
Artikel des Kapitulation von Brieg.[]
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"Artikel des Kapitulation von Brieg, abgeschlossen zwischen den H. GeneralLieutnant v. Deroy, im Dienste Sr. Majestät des Königs von Baiern, kommandirendem General der 1sten baierischen Division vom 9ten Korps der großen Armee, Großkreuz des baierischen militärischen Max.JosephOrdens, Großkreuz der Ehrenlegion, und dem H. Brigadegeneral Lefebre-Dernoilles, Kommandant einer baierischen Kavalleriebrigade, Oberstallmeister Sr. kaiserl. Hoheit, des Prinzen Jerome Napoleon, Kommandant der Ehrenlegion und [[Großkreuz des Ordens de la Fidélité]], beide mit Vollmachten versehen von Sr. kaiserl. Hoheit dem Prinzen Jerome Napoleon, Kommandant en Chef des 9ten Korps der großen Armee Sr. Majestät des Kaisers Napoleon des Großen, einerseits, und H. Generalmajor v. Cornerut, Festungskommandant von Brieg, und H. de Bourdet, Ingenieurmajor und Vizekommandant, andrerseits.
Art. I. Die Festung Brieg soll morgen den 17 des I. M. den verbündeten Truppen Sr. Majestät des Kaisers Napoleon des Großen übergeben werden.
-- Art. II. Alles, was zur Festung gehört, Artillerie, Kriegsmunition, Waffen, Plane und Magazine aller Art, soll getreulich in die Hände des Offiziers übergeben werden, den Se. kaiserl. Hoheit der Prinz Jerome Napoleon ernennen wird, um Besiz davon zu nehmen, und ein Protokoll darüber auszustellen.
-- Art. III. Die Besazung ist kriegsgefangen; sie zieht vor den baierischen Belage-gerungstruppen den 17 um 1 Uhr Nachmittags mit fliegenden Fahnen und brennenden Lunten vorbei, und legt die Waffen vor denselben nieder. Die Unteroffiziere und Soldaten behalten ihre Tornister.
-- Art. IV. Die Förster und Jägerbursche, die aufgefordert sind, in der Festung Dienst zu machen, erhalten die Erlaubniß, nach Haus zu kehren, mit der Bedingniß jedoch, daß sie schwören sollen, wider die Truppen Sr. Majestät des Kaisers und seiner Verbündeten nicht mehr die Waffen zu führen. Die Aufseher der zum Festungsbau gebrauchten Arbeitsleute bleiben provisorisch auf ihrer Stellen.
-- Art. V. Die Offiziere behalten ihre Degen, Pferde und Bagage, und steht ihnen frei, sich hin zu verfügen, wo es ihnen beliebt, doch nur, wenn sie ihr Ehrenwort mittelst eigner Unterschrift verbürgt haben, gegen die Truppen Sr. Majestät des Kaisers Napoleon des Großen und seiner Verbündeten bis zum erfolgten Frieden oder ihrer Auswechselung nicht zu dienen. Die nemliche Begünstigung wird den Feldwebels, Fahnenjunkers und Wachtmeister der Kavallerie zugestanden. Dabei wird noch jedem Offizier ein Soldat als Aufpasser bewilligt: kurz, sie werden in Allem wie die in der Garnison von Magdeburg begriffenen Offiziers behandelt werden.
-- Art. VI. Die verheiratheten Unteroffiziere und Soldaten, so wie die Invaliden, erhalten die Erlaubniß, mit ihren Familien in ihre Heimath zurükzukehren, und werden ebenfalls nach dem 8ten Artikel der Kapitulation von Magdeburg behandelt.
-- Art. VII. Se. kaiserliche Hoheit der Prinz Jerome Napoleon verspricht im Namen seines Souverains jeder Art von Religion, wozu sich die Einwohner von Brieg bekennen, Schuz und völlige Sicherheit für die Personen und das Privateigenthum.
-- Art. VIII. Die Herren Regierungsbeamten in Oberschlesien, die Magistratspersonen und Beamten der Gerichtsbezirke, der königl. Domainen und sonstigen beim Civil Angestellten bleiben provisorisch in ihren bisherigen Geschäftsverrichtungen; sollten sie aber ihre Entlassung begehren, so bleibt es ihnen frei gestellt, in der Stadt zu bleiben, oder sich dahin zu begeben, wohin sie es für gut halten, und im leztern Falle werden ihnen die nöthigen Pässe gegeben werden, um mit ihren Familien und Effekten in Sicherheit zu reisen.
-- Art. IX. Die königl. Kassen werden demjenigen Miltär- oder Civilbeamten, den Se. kaiserl. Hoheit der Prinz Jerome Napoleon bestimmen, übergeben. Dieser Beamte hat hierüber eine Bescheinigung aufzustellen. Die Summen, welche Privaten gehören, bleiben unter Verwahrung des Magistrats.
-- Art. X. Die Verwundeten und Kranken werden sorgfältig verpflegt werden, und die Wundärzte, die sie bis hieher behandelt haben, können bei ihnen bleiben.
-- Art. XI. Die Geistlichen und milden Stiftungen, von welchem Glaubensbekenntniß sie immer seyn mögen, behalten ihre Privilegien, und werden geschüzt werden. Die Kassen, worin sich Waisen- und Pupillengelder befinden, werden ebenfalls respektirt.
-- Art. XII. Se. kaiserl. Hoheit der Prinz Jerome Napoleon verspricht dem Lyzeum zu Brieg seinen Schuz.
-- Art. XIII. Der H. Kommandant wird die beiden Staabsoffiziers des Geniekorps und der Artillerie, welche von Sr. kaiserl. Hoheit dem Prinzen Jerome Napoleon bestimmt werden, erlauben, den 16 des Abends in die Stadt zu gehen, um in Verein mit den Offiziers des Geniekorps und der Artillerie des Plazes über die Zeughäuser und alle Effekten, die zur Festung gehören, ein Protokoll abzuhalten.
-- Art. XIV. Das Breslauer und Neisser Thor werden den 16 um 4 Uhr Nachmittags den königl. baierischen Truppen übergeben.
-- Art. XV. Da die Stadt in vergangenen Jahre durch eine Feuersbrunst, und gegenwärtig durch das Bombardement sehr gelitten hat, so werden Se. kaiserl. Hoheit der Prinz Jerome Napoleon gebeten, die Besazungsmannschaft so viel als möglich zu vermindern.
-- Art. XVI. Dem H. Plazkommandanten wird auf Verlangen ein Paß für einen Offizier, vom Grade eines Lieutenants, der nicht als Kriegsgefangener betrachtet wird, bewilligt, um gegenwärtige Kapitulation Sr. Majestät dem Könige von Preussen zu überbringen.
-- Art. XVII. Für alle unvorgesehene Punkte, oder welche eine zweifelhafte Deutung haben könnten, kann sich der H. Kommandant vollkommen auf die Großmuth und die allgemein gekannte Gerechtigkeit Sr. kaiserl. Hoheit des Prinzen Jerome Napoleon verlassen.
Zweifach ausgefertigt in Brieg den 16 Jan. 1807.
-- (Folgen die Unterschriften.)"
Zeitungsnachrichten.[]
- [1807]
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Die Garnison der Festung Brieg, welche durch die Uebergabe kriegsgefangen wurde, bestand größtentheils aus dem dritten Bataillon des Regiments v. Malschitzky, und war überhaupt 1550 Mann stark. Der Generaladjutant Courte ist zum Gouverneur dieser Festung ernannt worden. Nach der Uebergabe von Brieg ist die erste Division der königl. Bairischen Truppen vor Kosel gerückt, um diesen Platz zu belagern.
Quellen.[]
- ↑ Kriegsgeschichte von Bayern unter König Maximilian Joseph I. Von Ed. Frh. v. Völderndorff u. Waradein, Major im Königlich-Bayerischen General-Quartiermeisterstabe. München, 1826. Gedruckt bey Michael Lindauer, K. Hofbuchdrucker.
- ↑ Europäische Annalen Jahrgang 1807 von D Ernst Ludwig Posselt. Tübingen in der J. G. Cotta'schen Buchhandlung. 1807.
- ↑ Wiener-Zeitung Nro. 12. Mittwoch, den 11. Februar 1807.