Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Zeitungsnachrichten.[]

[1807]

Rheinischer Bund.

Bayern. Während der bisherigen Kriegsjahre zeichnete sich das Bürgermilitär da, wo es, statt der ins Feld gezogenen Vertheidiger des Vaterlandes, zum Schutze der Einwohner und der Gesetze den Waffendienst versah, rühmlich aus, indem es mit Hintansetzung aller Bequemlichkeiten und Privatrücksichten, oft sogar mit persönlicher Gefahr diesem ehrenvollen Dienste oblag. Se. königl. Majestät haben sich daher bewogen gefunden, dieser nützlichen Anstalt einen dauernden Bestand zu geben, und deshalb in einer Verordnung vom 3. April die zweckdienlichen Bestimmungen über die Organisation und Uniformirung des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreich zu ertheilen. Demnach soll nun das militärische Bürgerkorps aus Infanterie, Kavallerie und Artillerie bestehen, die beyden letzten jedoch nur da, wo die Stadt xc. eine wohlberittene Mannschaft aufbringen kann, oder wo sich Kanonen befinden. Jeder Bürger ohne Unterschied muß sich bey einem dieser Korps einschreiben lassen, wo er bis zum 60sten Jahre Dienste leistet und dann nach Wunsch unentgeltlich befreyt wird. Uebrigens sind diese bürgerlichen Korps nur zum Dienst im Innern bestimmt.


Quellen und Literatur.[]

  • National-Zeitung der Deutschen. 19tes Stück, den 7ten May 1807.
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