[ 31. Mai 1793 ]
Die Parthey des Berges im National-Convent siegt über die Gironde.[]
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Der zweyte Junius 1793.
Der Nationalconvent, worinn eben jetzt die Gironde die Oberhand hatte, setzte eine aus 12 Mitgliedern bestehende Commission nieder, um allen geheimen Machinationen der Jacobiner nachzuspüren und sie zu zernichten. Die letztern mußten nun entweder ihre Gegenparthey stürzen, oder von ihr gestürzt werden. Zu dem Ende erschien eine Deputation von 16 Sektionen, die die Aufhebung der Commission und des gefangen genommenen Heberts Loslassung forderte, wodurch ein schrecklicher Tumult entstund. Der Berg unterstützte die Petition und die Gironde forderte Erstattung des Berichts über eine vorhandene Verschwörung. Der Kampf dauerte bis in die Nacht am 27ten May, und am 28ten wurde er noch heftiger, obwohl Heberts Loslassung und die Aufhebung der Zwölfer Commission schon Tags zuvor beschlossen war, die aber jetzt wieder hergestellt wurde, doch konnte Rabaut St. Etienne wegen des ungeheuren Lärms nicht zur Berichtserstattung kommen. Die Sitzungen vom 29ten und 30ten May waren ruhiger, aber am 31ten May brach der Sturm erst recht fürchterlich aus, daher man diese Auftritte gewöhnlich die Revolution vom 31ten May nennt. Die Sturmglocken ertönten in ganz Paris und der Generalmarsch wurde geschlagen. Die Volksrepräsentanten versammelten sich und die Bürger traten unter die Waffen. Die Jakobiner setzten den Rath der Stadt Paris ab, einen allgemeinen Revolutionsrath ein und die Commission der Zwölfer wurde suspendirt, noch ehe sie zum Wort kommen konnte. Aussen vor dem Saal sah es, als ob man sich zu einer förmlichen Schlacht rüste. Achtzigtausend Mann, worunter sich 3000 Kanoniere mit 163 Kanonen befanden, stunden auf jeden Wink bereit, loszuschlagen. Einige riefen: "es lebe die Republik", andere: "es lebe der Berg! Zur Guillotine mit Brissot, Guadet und dem infamen Ausschuß der Zwölfer!" Jetzt diktirten Couthon und Marat die Proscriptionslisten, worauf sich die Namen der vorzüglichsten Girondisten befanden, denen man einstweilen Hausarrest gab. Der 2te Junius entschied vollends den Sieg des Berges, obwohl die Gironde noch nicht ganz gestürzt war, die noch in ihrer Niederlage fortwirkte und für die ein großer Theil des Süds sich bewaffnete. Aber im Nationalconvent waren die Jacobiner Sieger und von jetzt an war der Schrecken allein an der Tagesordnung.
Schilderung der Folgen der Revolution dieses Tages in Frankreich.[]
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Der ein und dreyßigste May 1793.
Im ersten Band dieses historischen Handbuchs S. 245. wurde von der Revolution des 31ten May, an welchem der Berg die Gironde, oder die schreckliche Parthey die gemäßigte stürzte, erzählt. Es ist der Mühe werth, daß wir uns heute mit den Folgen derselben unterhalten und sie mit den Worten des Volksrepräsentanten Isnard darstellen:
"Der Bürgerkrieg entflammt; Robespierre auf den Thron der Diktatur gehoben; Der National-Convent verstümmelt, ohnmächtig, unterjocht; die Herrschaft des Schreckens: die proconsularischen Quälereyen eingeführt; alle Gefühle der Natur erstickt; die Freyheit der Handlungen, der Worte, der Presse gefesselt; Edelmuth, Tugend, Philosophie geächtet; Handel, Künste und Wissenschaften zerstört; Vandalismus und Raub gekrönt; Verläumdung und Verrath belohnt; der Maratismus vergöttert; das Staatsvermögen vergeudet; die Ackergesetze gepredigt; die menschliche Moral verdorben; der Nationalcredit verletzt; das Eigenthum geplündert; zahlreiche Blutgerichte angeordnet; das Recht über Leben und Tod den gefühllosesten Geschöpfen vertraut; Tausende von Blutgerüsten aufgethürmt; 50,000 Bastillen mit sogenannten Staatsgefangenen angefüllt; die Pest in den Gefängnissen im Westen wüthend; die Vendee unterhalten; 100,000 Schlachtopfer enthauptet, niedergedonnert, oder ersäuft; 30,000 Vertheidiger der Einheit der National-Repräsentation mit Einem Federzug ausser dem Gesetz erklärt; 6,00,000 wahre Republikaner gezwungen, auszuwandern; Millionen von Familien, von Wittwen und Waisen in Thränen schwimmend; ganze Departemente durch das Schwerd, oder die Flamme gefressen; weitgedehnte Gefilde, die statt aller Aerndte nichts als Todtengerippe und Disteln darbieten; das Alter erwürgt und verbrannt auf seinem Schmerzenbette; die Kindheit im Mutterleib gemordet; die jungfräuliche Zucht selbst noch in den Armen des Todes entehrt; die Ungeheuer des Oceans mit Menschenfleisch gefüttert; die Loire mehr Leichname als Kiesel wälzend; die Rhone und Saone in Blutströme verwandelt; Vauclüse in eine Thränen-Quelle; Nantes in ein Grab; Paris, Arras, Bordeaux, Straßburg in Henkerstätten; Lyon in Trümmern; der Süd eine Wüste; ganz Frankreich ein ungeheurer Schauplatz von Schrecken, Raub und Mord."
Dieß waren die fürchterlichen Folgen der Revolution vom 31ten May 1793, die hier mit Meisterzügen geschildert sind und als Warnungstafel für alle Nationen überall und oft aufgestellt zu werden verdienen.
Von dem Nationalkonvent.[]
- [1793]
Paris, vom 3. Brachmonat. [3]
Dieser Artikul unter diesem Datum ist nicht, wie sonst gewöhnlich, aus den Pariser Zeitungen selbst hergenohmen; weil die neuesten dieser Blätter hier, wie anderwärts, ausgeblieben sind. Die Ursache davon ist ohne Zweifel der am 31. des vorigen Monats in dieser Stadt ausgebrochene Aufstand, von dessen Umständen und Folgen wir aber eben wenig jenem Ausbleiben gegenwärtig noch keine genauen und zuverlässigen Berichte mittheilen können. Einige Nachrichten zufolge, die sich auf Partikular-Briefe beruffen, sollen bey diesem Aufstand nicht weniger schröcklichere Massakre vorgefallen seyn, als am 10. August und am 2ten und 3ten September des vorigen Jahrs; die Parthey des Marat oder die Sans-Cülottes, heißt es, haben die Oberhand behalten; die 22. von den Jakobinern schon lange proskribierten Mitglieder des N. Convents seyen in Verhaft genohmen, und die ruhigen Bürger von Paris den Gewaltthätigkeiten der Mörder und Plünderer preisgegeben. -- So fürchterlich lauten indessen die Berichte nicht, die wir im folgenden aus ein paar andern Blättern von den leztern Seßionen des N. C. einsweilen mittheilen wollen; mit dem Vorbehalt einer umständlichern Erzählung von dem Hergang der Sache, so bald wieder Nachrichten aus Paris selbst eingegangen seyn werden.
Das N. Convent hat seit dem 31. des vorigen Monats Mallarme zum Presidenten. Der erste Gegenstand der Berathschlagungen in dieser Seßion war eben die Bewegung, worinn sich an diesem Tag Paris befand, wo die ganze Nacht hindurch Sturm geläutet und General Marsch geschlagen worden war. Der Maire und der Minister der innern Angelegenheiten wurden vor das N. Convent gefodert. Jener sagte: die Munizipalität habe einsweiligen Commandanten der National-Garden die nöthigen Befehle ertheilt, zu verhindern, daß die Lärm-Kanone nicht losgebrannt werde. Er selbst habe sich mit den Ministern in das Committe von der allgemeinen Wohlfahrt, um dort von dem Zustand von Paris Bericht abzustatten und von da in das permanierende Conseil der Commüne begeben, wo er erfahren, daß an diesem Morgen Commissarien von den meisten Sektionen die Munizipalität suspendiert, aber bald darauf wieder eingesezt haben. Der President von der Sektion von Pontneuf that hierauf dem N. Convent die Anzeige, der Commandant des dortigen Postens habe von dem General-Commandanten Befehl erhalten, die dort befindliche Lärm-Kanone abfeuren zu lassen; er habe sich aber mit Genehmigung des Departements geweigert, dieses zu thun. Dem ungeachtet zeigte ein Mitglied des N. Convents an, diese Kanone sey wircklich losgebrannt worden. Ein anderes Mitglied verlangte, es soll dem vollziehenden Conseil aufgetragen werden, diejenigen gerichtlich zu belangen, welche haben Sturm läuten lassen. Dieses wurde auch dekretiert, aber das Dekret sogleich wieder zurück genohmen. In eben dieser Seßion erschien das Departement von Paris vor dem N. Convent um die gegen diese Stadt ausgesagten Verläumdungen zu wiederlegen. Es verlangte ein Akkusations-Dekret gegen Isnard, Brissot, Guadet, Vergniaux, Gensonne, Barbaroux, Rolland, Lebrün, Claviere, u. s. w. Es entstand ein grosser Tumult in der Versammlung; über 300. Petitionärs sezten sich unter die Mitglieder derselben, deren viele sich wegbegaben. Es wurde nachfolgendes Dekret abgefaßt: 1) Die öffentlich bewafnete Macht des Pariser Departements soll bis auf neuen Befehl aufgebotten seyn, und die konstituierten Autoritäten sollen dem N. Convent alle Tage Bericht abstatten von ihren genohmenen Maas-Regeln für die Sicherheit der Personen und des Eigenthums und die Handhabung der offentlichen Ruhe; 2) Das Committe von der allgemeinen Wohlfahrt soll gemeinschaftlich mit diesen Autoritäten sich mit Untersuchung der Complotte beschäftigen, welche in dieser Seßion dem N. Convent angezeigt worden: 3) Die Zwölfer-Commißion soll aufgehoben seyn; 4) Alle Verhandlungen und Papiere derselben sollen dem Committe von der allgemeinen Wohlfahrt zugestelt werden, um innerhalb 3. Tagen dem N. Convent Rapport darüber abzustatten; 6) Es soll am 10. des nächstkünftigen Augusts in Paris eine allgemeine und republikanische Föderation gehalten werden: u. s. w.
Paris, vom 3. Brachmonat. [4]
-- Noch erschien in der gestrigen Seßion vor dem N. C. eine Deputation von allen Sektionen und konstituierten Corps von Paris. Der Sprecher derselben sagte: "Seit 4 Tagen hat das Volk von Paris die Waffen nicht abgelegt. Die Representanten, an welche es seine Vorstellungen gerichtet, lachen über sein ruhiges Betragen und seine Beharrlichkeit; die Fakel der Freiheit verliehrt ihren Glanz; die Säulen der Freiheit sind erschüttert; die Contrerevoluzionisten erheben ihr Haupt; aber sie mögen zittern, der Donner rollt und wird sie zerschmettern. Die Verbrechen der Aufrührer sind euch bekannt, wir haben sie euch angezeigt. Dekretieret sogleich, daß sie des Zutrauens der Nation unwürdig seyen; lasset sie in Verhaft nehmen; wir wollen die Verantwortung darüber bey den Departements auf uns nehmen: das Volk ist müde, sein Glük immer aufschieben zu sehen; noch ist es für einen Augenblik in euern Händen; rettet es, oder wir erklären euch, daß es sich selbst retten wird." -- Man wollte diese Petition an das Comitte von der allgemeinen Wohlfahrt weisen; aber kaum war dieses dekretiert, so entstand ein grosser Lärm auf den Galerien und in der Versammlung; und man verlangte, daß unverzüglich über das Anbringen deliberiert werden soll. Barrere schlug vor, die denunzierten Mitglieder des N. C. aufzufodern, sie möchten sich selbst in ihren Funktionen suspendieren, und das Ministerium zu erneuern. Isnard, Lanthenas, Düffaults und Fauchet thaten jenes, aber Barbaroux und Lanjüinais glaubten, es stehe nicht bey ihnen, einen Charakter abzulegen, den ihnen das Volk ertheilt habe. Viele Mitglieder beklagten sich darüber, daß sie nicht frey seyen, und daß die Wache des N. C. Befehl habe, niemand hinaus, noch hinein zu lassen. Zwey von den Wache habenden Officiers, als sie darüber angefragt wurden, gestanden, daß dieser Befehl wirklich gegeben sey, aber sie wissen nicht von wem. Bald darauf erschien ein Mitglied mit zerrissenem Kleid; die Schildwachen hatten es ihm zerrissen, weil er mit Gewalt weggehen wollte. Nun erhob sich das allgemeine Geschrey: Wir sind nicht frey. Einer verlangte, man soll der bewafneten Macht befehlen sich zu entfernen. Das ist nicht genug, sagte ein anderer, derjenige, der eine solche Ordre gegeben hat, muß mit dem Kopf dafür büssen. Beydes wurde dekretiert. Zwey arrettierte Schildwachen wurden vorgefodert, aber sie waren entflohen. Endlich sagte Barrere: Hier ist keine National-Representation mehr; lasset sie uns mitten unter dem Volk suchen, welches diejenigen, denen es sein Interesse anvertraut hat, mit seinem Leib schüzen wird. -- Ja, rief man von allen Seiten. -- Der President bedekte sich zum Zeichen der Traur; die Deputierten folgten ihm mit entblößten Häuptern. Als sie in den sogenannten Freiheits-Saal traten, sagten die Gerichtsdiener: Soldaten, hier ist die National-Representation; sogleich öfneten sich die Glieder, alle Bürger präsentierten das Gewehr, und man rief: Es lebe die Republik! Man gab den besoldeten N. G. Befehl, sich wegzubegeben, und sie gehorchten unverzüglich. Das N. Convent zog durch den National-Garten (der vormahligen Tüillerien) und über den Carroussel-Plaz mitten durch das bewafnete, aber sich ganz ruhig haltende Volk von Paris, welches rief: Es leben die guten Deputierten! Gebet uns eine Constitution; Einigkeit herrsche unter euch: die Republik oder Tod! -- Nun trat das N. C. unter lauten Beyfalls Aeusserungen wieder in den Versammlungs-Saal. Es dekretierte nun, daß die angeklagten Mitglieder, 5. ausgenommen, nebst den beyden Ministern Claviere und Lebrün in ihren Wohnungen Arrest haben sollen. Bald darauf wurde ein Schreiben verlesen nachfolgenden Innhalts: "Das ganze Volk des Departements von Paris sendet uns als Deputierte an euch ab, Bürger und Gesezgeber, um euch zu sagen, daß das so eben abgefaste Dekret die Republik rettet; wir bieten uns in gleicher Anzahl als Geisel für die arretierten Mitglieder des N. C. an, um ganz Frankreich für ihre Sicherheit gut zu stehen."
Paris, vom 7. Brachmonat. [5]
Die gewönlichen Zeitungen von hieraus sind nun wieder angekommen; so wohl die jüngst ausgebliebenen, als die neuesten bis auf oben genanntes Datum. Jene stimmen in allem überein mit den bereits aus andern Blättern mitgetheilten umständlichen Nachrichten von den neulichen Vorfällen und es ist nun zuverlässig gewiß, daß der Volks-Aufstand am 31. des vorigen Monats und den beyden darauf folgenden Tagen gar keine blutigen Folgen gehabt; obwohl dergleichen, so lang die Berichte nur noch Gerücht waren und allgemein und unbestimmt lauteten, sehr wahrscheinlich zu vermuthen waren, und wohl auch nicht unterblieben seyn würden, wenn das N. Convent dem Volk in seinen Forderungen nicht entsprochen hätte. Uebrigens aber enthalten diese unmittelbar aus Paris eingegangenen Nachrichten gar nichts, woraus die bereits mitgetheilte Erzählung von dem Hergang der Sachen ergänzt oder berichtiget werden könnte. Nur wird man vielleicht, um der Folgen willen, die Namen der zufolg des Dekrets arretierten Personen nicht ungern hier lesen. Dieselben sind: Gensonne, Vergniaux, Brissot, Guadet, Gorsas, Petion, Salles, Chambon, Barbaroux, Büzot, Birotteau, Rabaut de St. Etienne, Lasource, Lanjüinais, Grangeneüve, Lesage, Louvet, Valaze, Doulcet, Lidon, Lehardi; 10. Mitglieder von der Zwölfer-Commißion, und die beyden Minister Claviere und Lebrün. Das Committe vom allgemeinen Wohl hat bisher noch keinen Rapport über ihre Sache abgestattet ungeachtet es zufolg eines Dekrets vom N. Convent innerhalb 3. Tagen geschehen solte, und einige von ihnen auch schon schriftlich darauf gedrungen haben. Nur hat dieses Committe vorläufig den Vorschlag thun lassen zu einem Dekret nachfolgenden Inhalts: 1) Alle Revoluzions Committes in der ganzen Republik sollen kaßiert und auf den Zwek ihrer Errichtung, der in der Aufsicht auf die Ausländer besteht, eingeschränkt werden; 2) die Sektionen von Paris sollen sich nächstkünftigen Sonnabend versammeln, um zur Wahl eines Commandanten von der bewafneten Macht in Paris zu schreiten; 3) Es sollen 30. Mitglieder des N. Convents als Geisel für die Arrettierten sich in die Departements begeben. Der Vorschlag fand auf der linken Seite der Versammlung Wiederspruch, und es ist noch nichts darüber entschieden worden. In dem vormaligen General Conseil der Commüne, welches sich aber, seitdem es als solches am 31. May vom Volk kaßiert worden, nunmehr das allgemeine Revoluzions Conseil nennt, hat eben dieses Committe gestern schriftlich die Anzeige thun lassen: Es habe keine Beweise gegen die im Arrest befindliche Mitglieder des N. Convents, und wenn es nicht noch am gestrigen Tag dergleichen erhalte, so werde es seinen Rapport abstatten. Dieses Schreiben wurde dem Central-Revoluzions-Committe zugestellt, welches darauf anzeigte, daß es eine Commißion ernannt habe, um alles zu sammeln, was zur Erlangung eines Akkusazions-Dekrets gegen die beschuldigten Convents-Glieder erforderlich sey; und zugleich ernannte auch das General-Revoluzions-Conseil eine Commission, um die Klagen des Volks gegen dieselben in gleicher Absicht in Ordnung zu bringen und dem N. Convent zu übergeben. Die Sache wird also doch allem Anschein nach noch weitere Folgen haben. Indessen hat in der vorgestrigen Seßion des N. Convents ein Mitglied angezeigt, daß bewafnete Bürger von Bordeaux nach Paris auf dem Weg seyen, um für ihre unter den arretierten Convents-Gliedern befindlichen Deputierten die Freyheit zu fordern.
Es war Marat, welcher an dem neulichen Volks-Aufstand und an der entschlossenen Forderung der Sektionen an das N. Convent den grösten Antheil hatte. Er fand sich am 1. dieses Monats in dem General Conseil der Commüne ein, und sagte: "Wenn ein freyes Volk sein Glük und sein Interesse einer von ihm selbst konstituierten Autorität anvertraut hat; so muß es sich ohne Zweifel auf seine Representanten verlassen, ihre Dekrete respektieren, sie nicht in ihren Berathschlagungen stören und sie in der Ausübung ihrer Funktionen als unverlezlich ansehen. Aber wenn diese Representanten des Volks sein Zutrauen betrügen; wenn das Volck, welches zu klagen immer Anlaß hat, findet, daß es in seiner Wahl getäuscht, oder daß diejenigen, die es gewählt, verführt worden sind, mit einem Wort, wenn die National Representation das gemeine Wesen in Gefahr sezt, anstatt es zu retten: dann, Bürger, muß das Volck sich selbst retten; es hat keine andere Hülfe mehr, als in seiner eigenen Energie. Mache dich also auf, du souveraines Volck, tritt vor das N. Convent, ließ ihm deine Addresse vor und gehe nicht eher weg, bis du eine entscheidende Antwort hast, nach welcher du dann auf eine Art handeln solt, die der Handhabung deiner Geseze und der Vertheidigung deines Interesse gemäß sey. Das ist der Rath den ich euch zu geben habe." -- Seit dem dieser Rath befolgt und seine Absicht erreicht worden, hat Marat schon zweymahl, mündlich und schriftlich sich selbst in seinen Funktionen als Mitglied des N. Convents, bis nach geendigtem Prozeß der angeklagten Convents-Glieder suspendieren wollen, um, wie er sagt, allen Anstoß und Anlaß zu Zwistigkeiten in der Versammlung, in so fern sie von seiner Person herkommen, aus dem Weg zu räumen. Man hat aber von seinem Anerbieten keine Notiz genommen.
Das N. Convent hat über den neulichen Volks-Aufstand eine Proklamazion an die Franzosen dekretiert, welche wir, weil sie auch einiges Licht über die Sache verbreitet, hier noch mittheilen wollen" -- "Franzosen! Es hat sich in Paris eine grosse Bewegung ereignet; die Feinde der Republik werden eilen, euch dieselbe als ein grosses Unglük vorzustellen; sie werden euch sagen, die Sturm Gloke und die Lärm-Kanone habe diese grosse Stadt einen Tag und eine Nacht hindurch in Schreken gesezt; Bewafnete bey tausenden seyen in Verwirrung aus allen Sektionen ausgezogen, haben das N. Convent umringt, und demselben ihren Willen als Geseze der Republik vorgeschrieben. Wir wollen euch die Wahrheit sagen. Strenge Maaßregeln, als sich für die Freyheit in einer erst noch entstehenden Republik schiken, hatten Mißvergnügen erwekt; man hat geglaubt, die Menschen-Rechte seyen verlezt; und die Sektionen einer Stadt, die schon zweymahl mit so vielem Ruhm zu einer Insurrektion geschritten ist, haben sich noch einmahl aufgemacht; aber ehe sie dieses thaten, haben sie alle Personen und alles Eigenthum dem Schuz aller gutgesinnten Republikaner übergeben. Wenn schon die Sturmgloke und die Lärm-Kanone gehört worden, so haben sie doch weder Unruhe noch Schreken verbreitet; die Geschäfte und die Arbeiten in den Werkstätten haben ihren Fortgang gehabt; alle Sektionen sind zwar bewafnet ausmarschiert, aber um sind in der grösten Ordnung und mit Respekt um die konstituierten Autoritäten und Volks-Representanten her zu stellen. Die Freyheit der Meinungen hat sich auch noch selbst in der Hize der Debatten des N. Convents gezeigt. Indem die Bürger die Abschaffung ihrer Klagen mit einigen vom patriotischen Eifer unzertrennlichen Uebertreibungen, und sogar mit dem Troz, welcher den freyen Mann karakterisiert, verlangten; so haben sie geschworen, für die Handhabung des Gesezes, für die Einheit und Untrennbarkeit der Republik und für die Sicherheit der National Representation zu sterben. Das National-Convent, welches man so gar für das Leben einiger seiner Mitglieder besorgt machen wolte, sah seine Besorgnisse in eben dem Augenblick verschwinden, wo die Unruhe allgemeiner wurde; und mitten in dieser Bewegung hat es bemerckt und auch durch ein Dekret erklährt, daß die Sektionen von Paris dem Vatterland einen guten Dienst geleistet haben. Während dem im Versammlungs-Saal der National-Representation die ehrenhafte Abhelfung der Klagen die Aussöhnung der Gemüther vorbereitete; zeigte ausserhalb desselben alles das Bild, nicht von Verwirrung und Unordnung, sondern von einem Volck voll Thatkraft, welches seine Rechte und seine Freyheit vertheidiget. -- Ihr zweif_lt wohl nicht daran, daß bey dieser Veranlassung die Ehrsucht, die Uebelgesinntheit und die Aristokratie wachsam gewesen sey, um von den Ereignissen zu profitieren; daß falsche Patrioten alles angewendet haben, um ihre Absichten zu erreichen. Aber die Mehrheit des Volcks, welches sich laut für die Gleichheit, für die Freyheit und das Eigenthums-Recht erklärte, hat noch niemahl ihre Hofnung getäuscht und ihre Entwürffe vereitelt. So ist es an diesem Tag hergegangen; was an demselben vorfiel, hat für kurze Zeit Besorgnisse erweckt; aber der Erfolg fiel glücklich aus; man hatte den erstaunenswürdigen Anblick von einem Aufstand, wobey das Leben und Eigenthum eben so gesichert war, als bey der vollkommensten gesellschaftlichen Ordnung. -- So befördern also alle Ereignisse die Freyheit; lasset uns gemeinschaftlich den Zeitpunkt ihrer Befestigung durch eine republikanische Constitution beschleunigen: Euere Representanten haben sich feyerlich anheischig gemacht, diese unauslößliche Band aller Departements zu stand zu bringen; sie laden euch zu einer brüderlichen Vereinigung auf den 10. August ein, welcher dann für immer das Jahres Fest der eroberten Freyheit seyn soll. -- Ihr Bürger von Paris, ihr habet gesehen, daß das Zutrauen des N. Convents sich niemahls von euch entfernt hat; daß dasselbe gern seine Berathschlagungen mitten unter einem Volck hält, bey welchem die Freyheitsliebe eine Leidenschaft ist, und in einer Stadt, welche die Bestrebungen eines ganzen Jahrhunderts für Europa, wie für Franckreich, zum Mittelpunkt der Wissenschaften und Kentnisse gemacht haben. -- Ihr Soldaten der Republick, befürchtet nicht mehr, daß, während dem ihr g_gen die Tyrannen und Rebellen fechtet, innerliche Zwistigkeiten die Sache der Freyheit in Gefahr sezen werden. Streitet künftig nur um den Ruhm der Tapferkeit, so wie wir geschworen haben, in Zukunft nur um den Ruhm der Erfüllung unserer Pflichten und der Ausopferungen für das Vatterland zu streitten."
Paris, vom 10. Brachmonat. [6]
Das Schiksal der mit Haus-Arrest belegten Convents-Glieder und Minister ist noch unentschieden, und es sind bisher noch keine bestimmte Klagen gegen sie eingegeben worden. Das Committe von der allgemeinen Wohlfahrt, welches diese Klagen annehmen, und darüber, so wie über die ganze Sache dem N. Convent Rapport abstatten soll; hat demselben vorläufig die auf seine Anfrage an das General-Conseil der Commüne erhaltene Antwort kommuniziert, worinn unter anderm gesagt wird: Als das General-Conseil dem National-Convent die Anzeige gethan, daß ein grosses Complot statt finde, habe man aus mehrern Briefen Nachricht gehabt, daß Truppen aus verschiedenen Departements gegen Paris im Anmarsch seyen; und daß verschiedene Departements in der Gegend des Jura-Gebirges sich vereinigen, um eine besondere National-Versammlung zu errichten. Diese beyden Umstände beweisen unläugbar, daß ein Complot statt finde, eine neue National-Versammlung zu formieren, die gegenwärtige aufzuheben, auf Paris loszugehen, und diese Stadt zu vernichten. Die Wircklichkeit dieses Complots treffe vollkommen zusammen mit den Wünschen und Drohungen der Convents-Glieder, die auf Verlangen des Volcks von Paris, welches eine Zeuge ihres Betragens gewesen, in Verhaft genohmen worden. Sobald das Dekret gegen dieselben abgefaßt worden, habe das Central-Revolutions-Committe sich damit beschäftiget, alle Umstände und Beweise zu sammeln, welche ein Akkusazions-Dekret gegen dieselben erheischen. Nur die in Paris vorgefallenen Bewegungen seyen die Ursache davon, daß diese Arbeit nicht bereits vollendet sey, sie werde es aber in einigen Tagen seyn, und dann sogleich dem Committe zugestellt werden. Es wäre unbillig einer mit so vielen Geschäften überhäuften Commißion diese Frist nicht zu gestatten.
Gestern wurde im N. Convent nachfolgende Addresse verlesen von den in Bordeaux residierenden Administratoren des Departements der Gironde vom 6. dieses um Mitternacht datiert: "Gesezgeber, es sind Nachrichten von euerer Seßion am 3. d. M. aus Bordeaux angekom'en. Von allen Seiten ließ sich ein Nachgeschrey hören. Die Bürger versammeln sich zahlreich in ihren Sektionen. Man schlagt uns die ausserordentlichsten Wahrheit zu sahen. Wir fürchten uns vor dem Zeitpunkt, wo wir genöthiget seyn werden, auch dieselbe ganz zu sagen." -- Das Convents-Glied, welches diese Addresse verlaß, sagte: Montpellier habe mit Bordeaux ungefähr die gleichen Gesinnungen. Gleich nachher wurde auch eine Addresse von allen constituierten Autoritäten der Stadt Rennes verlesen, worinn sie berichten: daß in dieser Stadt wircklich eine bewafnete Macht errichtet werde, die nach Paris gehen soll, nicht um gege' die Pariser zu fechten, sondern um die Ruhe in dieser Stadt herzustellen, dem N. Convent und den in Verhaft genohmenen Convents-Gliedern die Freyheit zu verschaffen, und die Ruhe-Störer und Anarchisten zu bestraffen, welche Paris unterjochen.
Paris, vom 14. Brachmonat. [7]
In eben dieser Seßion war auch wieder die Rede von den in Verhaft genommenen Convents-Gliedern, und zwar aus Anlaß dessen, was Lacroix sagte und woraus man sehen kan, in was für einem Zustand Frankreich sich gegenwärtig befindet. Mehrere Departements, sagte er, nehmen Maaßregeln, die der Freiheit gefährlich sind. Verschiedene Convents-Glieder haben ihre Posten verlassen, und predigen weit von Paris den Bürger-Krieg und Verachtung gegen die Volks-Representanten. Da deliberiert ein Departement über die Absendung einer bewafneten Macht gegen Paris; dort deklariert eine Commüne, daß sie die Autorität der National-Representation nicht mehr anerkenne. Andere Departements haben ihre Contribution zurük behalten, verbotten, dieselben in den offentlichen Schaz abzuliefern, und verordnet, daß diejenigen, welche an der wirklichen Convents Glieder Stelle zu ihren Stellvertrettern ernannt worden, zusammen beruffen werden sollen; u. s. w. Er schlug deßwegen vor, sogleich am folgenden Tag und dann nach ein paar Tagen noch einmal alle Convents-Glieder namentlich aufruffen zu lassen, und diejenigen, die sich bey dem zweiten Aufruf nicht einfinden, für abwesend und in Zukunft als nicht mehr zum N. C. gehörig zu erklären; und den Administratoren der Departements bey Todes-Straffe zu verbieten, daß sie die Primar-Versammlungen nicht zusammen beruffen; und keine das N. C. betreffende Deliberation vornehmen sollen; sie möge nun die Absendung einer bewafneten Macht oder die Suspension der Contributionen betreffen. -- Diesem Vorschlag wiedersprach ein anderes Convents Glied, weil durch dergleichen gewaltsame Dekrete der Staat nur immer mehr zerrüttet und die Freiheit der Gefahr, verlohren zu gehen, ausgesezt werde. Die Unruhe komme blos von der Verhaftnehmung der 22. Convents-Glieder her; diese soll man in das N. C. zurükruffen, so werden die Departements bald ruhig werden. Noch ein anderer verlangte nicht ihre Freilassung; aber doch eine baldige Entscheidung ihres Prozesses. Am Ende wurde der zuerst erwähnte Vorschlag von Lacroix dem Wohlfahrts-Committe zur Untersuchung übergeben; mit dem Beysaz, daß alle Convents-Glieder, welche ohne Auftrag und Erlaubniß sich in die Departements begeben haben, in Verhaft genohmen werden, und alle Franzosen berechtiget seyn sollen, auf sie loszugehen. -- Noch erschien in eben dieser Seßion vor dem N. C. eine Deputation aus der Stadt Laval im Departement de la Mayenne in der Provinz Orleannois, deren Sprecher sagte: Gesezgeber, wir verlangen, daß die in Verhaft genommenen Convents-Glieder wieder in ihre Stellen eingesezt werden; daß man die Commüne von Paris in die von dem Gesez ihr vorgeschriebenen Gränzen einschränke, und daß diese verwegene Commüne ja nicht glauben soll, wir werden uns jemals unter das eiserne Joch beugen, womit ihre anarchische Autorität und drohet; ferner daß die Pressfreiheit, ohne welche die offentliche Freiheit nichts ist, gehandhabet, und daß diejenigen, welche durch die gehemte Cirkulazion der offentlichen Blätter dieselbe aufgehalten haben, vor die Tribunale gezogen werden sollen. Wir verlangen die Revision aller seit dem 31. May abgefasten Dekrete; denn wir können uns nicht Verordnungen unterziehen, die aus Furcht gemacht und mit Gewalt abgedrungen worden sind. Wir verlangen die Zurükberuffung aller in die Departements und zu den Armeen abgeschikten Commissarien, weil sie die ihnen anvertraute grosse Vollmacht mißbrauchen, und lauter willkührliche Handlungen begehen. Diese Petition wurde theils mit Hohn, theils mit Beyfall aufgenommen. Ueberhaupt aber diesen dergleichen Vorschläge oder Foderungen, wenn sie auch von verschiedenen Orten her ganz entgegengesezt lauten, nicht wenig dazu, den gegenwärtig in Franckreich herrschenden Geist und die Gesinnungen seiner Einwohner kennen zu lehrnen. -- In der vorgestrigen Versammlung meldeten die Administratoren von Moulins dem N. Convent daß Brissot, welcher sich dem Verhafts-Dekret gegen die 22. Convents-Glieder durch die Flucht entzogen hatte und unter dem Namen eines Schweizerischen Kaufmans, aber ohne einen vom Hr. Barthelemy unterschrieben Paß reisete, in ihrer Stadt angehalten worden sey; und zugleich überschickten sie ein Schreiben von Brissot, selbst an das N. Convent, worinn er sagt: die mörderischen Bedrohungen, während dem dasselbe von Bajonetten umringt über seine und mehrerer von seinen Collegen Verhaftnehmung deliberierte, haben ihn genöthigt, Paris zu verlassen und in einer unbekannten Einsamkeit abzuwarten, bis das N. Convent seine Macht und Würde wieder erlangt habe. Er sey deswegen unter einem angenohmenen Namen und mit einem falschen Paß abgereiset; zu welchem unläugbaren Fehltritt ihn bloß die Furcht ermordet zu werden bewogen habe. Er verlangt, durch Veranstaltung des N. Convents nach seiner Wohnung in Paris gebracht, und nur nicht unverhört verurtheilt zu werden. Die Sache wurde an das Wohlfahrts-Committe gewiesen.
Paris, vom 21. Brachmonat. [8]
-- Zufolg eines von dem Justizminister dem N. C. eingegebenen Verzeichnisses sind von den 29 zum Hausarrest dekretierten Conventsgliedern nur 14 wirklich in Verhaft; zwey, nemlich Bergoin und Barbaroux sind, nachdem sie schon arrettiert waren, wieder entwischt; und 13 waren, als man sie arrettieren wollte bereits von Paris weg. Diese sind Lidon, Büzot, Lasource und Rabaut, (zwey Reformirte Geistliche) Brissot, (welcher unterwegs angehalten wurde und nun zufolg eines Dekrets, nach Paris zurükgebracht werden soll;) Salles, Chambon, Garsas, Grangeneuve, Lesage, Vigee, Louvet und Lariviere.
Paris, vom 24. Brachmonat. [9]
In der gestrigen Seßion erschienen Munizipalitätsglieder und 4 Nationalgarden aus der Stadt Moulins vor dem N. C. und zeigten demselben an, daß Brissot unter ihrer Bewachung in Paris angekom'en sey. Es wurde sogleich ein Akkusationsdekret gegen ihn abgefaßt; und zugleich dekretiert, daß die bereits in Verhaft befindlichen Conventsglieder jeder von 2 Gensdarmes bewacht werden und keine Communikation mit einander haben sollen; weil man von einigen unter ihnen sagte: Sie seyen bey Gensonne zusammengekommen und haben besondere Kouriers nach dem Departement der Gironde abgeschikt, um den Bürgerkrieg zu erregen. -- Indessen hat heute das allgemeine Sicherheitscomitte dem N. C. anzeigen lassen, daß 3 von diesen arrettiert gewesenen Conventsgliedern, nemlich Petion, Guadet und Lanjüinais Mittel gefunden haben, aus ihrem Hausarrest und von Paris wegzukommen.
Paris, vom 28. Brachmonat. [10]
Der in Verhaft gewesene Pethion ist zufolg eines dem N. Convent abgestatteten Berichts, nach einem Mittags-Essen bey einer Pariser-Bürgerinn, in deren Haus Mazüyer wohnt, entwischt. Dieser Mazüyer, auch ein Mitglied des N. Convents, soll ihm zu seiner Flucht behülflich gewesen seyn, und ist deswegen nun auch in Verhaft genohmen worden. Ueberhaupt hat die neuliche Flucht von 3. Convents-Gliedern ein Dekret veranlaßt, nach welchem die inhaftierten nicht zwar in ein offentlich Gefängniß, aber doch in ein vom Justiz-Minister anzuweisendes National-Gebäude gebracht werden, und weiter mit niemand und auch nicht unter sich einigen Umgang haben sollen. Auch Vergniaud hat sich entfernen wollen, und zu dem Ende am 25. Abends, da er von zwey Gensdarmes begleitet, ausfuhr, diesen 150. Livres angebotten, wenn sie ihn frey weggehen liessen. Aber sein Anerbieten wurde nicht angenohmen; und so ist er noch immer in Verhaft, wiewohl man kürzlich, aber ohne Grund, im N. Convent gesagt hat, er habe auch Mittel gefunden, sich von Paris zu entfernen.
Quellen.[]
- ↑ Neues historisches Handbuch auf alle Tage im Jahr mit besonderer Rücksicht auf die Ereignisse der neuesten Zeiten von Wagenseil Königl. baier. Kreißrath. Augsburg und Leipzig in der Jenisch und Stageschen Buchhandlung.
- ↑ Neues historisches Handbuch auf alle Tage im Jahr mit besonderer Rücksicht auf die Ereignisse der neuesten Zeiten von Wagenseil Königl. baier. Kreißrath. Augsburg und Leipzig in der Jenisch und Stageschen Buchhandlung.
- ↑ Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 12. Brachmonat, 1793. Num. 47.
- ↑ Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 12. Brachmonat, 1793. Num. 47.
- ↑ Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 15. Brachmonat, 1793. Num. 48.
- ↑ Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 19. Brachmonat, 1793. Num. 49.
- ↑ Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 22. Brachmonat, 1793. Num. 50.
- ↑ Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 29. Brachmonat, 1793. Num. 52.
- ↑ Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 3. Heumonat, 1793. Num. 53.
- ↑ Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 6. Heumonat, 1793. Num. 54.